Drohung/Aussprechung von Kündigung bei Verdacht des Diebstahls

25. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
bammele
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung/Aussprechung von Kündigung bei Verdacht des Diebstahls

Guten Tag,

vor ein paar Tagen war ich in Irland zur Beerdigung meines Vaters. Auf einem Ausflug erhielt ich eine Nachricht von meinem Chef (Gastronomie), Geld sei gestohlen worden. Wenn ich den Diebstahl zu geben würde, hätte ich nichts zu befürchten. Ich verneinte die Anschuldigung auch und nach mehrmaliger Druckausübung des Chefs (Wenn du es nicht zugibst trennen wir uns von dir), bis er mich dann per WhatsApp nach 5 Minuten mit den Worten "Du bist raus" kündigte.
Daraufhin teilte ich die Geschehnisse und Screenshots davon mit mehreren Mitarbeitern, die nach und nach meinen Rücken freihielten.
Nachdem ich dann noch als Beweis meine Flugtickets senden sollte erhielt ich dann eine Audio Nachricht des Chefs mit der Rechtfertigung, er hätte jetzt mal Druck ausüben müssen, da es bei einem ähnlichen Fall auch geklappt hätte, kein explizites Aussagen darüber, ob ich meinen Job noch habe oder nicht. Ein anderer Mitarbeiter wurde kurz darauf wegen den gleichen Anschuldigungen entlassen.

Kann ich meinen Chef wegen Verleumdung verklagen und eine Abfindung/Schmerzensgeld erzielen? Die übrigen Mitarbeiter gehen nicht davon aus, das ich es war, trotzdem hat der Chef diese Anschuldigungen im Team verbreitet. Es ist nicht das erste mal, das vom Chef ausgehend solche Taten oder komische Stimmungen ausgehen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von bammele):
WhatsApp .... mit den Worten "Du bist raus"

Das ist keine Kündigung. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, also Brief samt Unterschrift.
'Verleumdung' fällt ins Strafrecht, ist also nicht Arbeitsrecht. M.E. Engergieverschwendung, das gerichtlich verfolgen zu wollen - du brauchst einen Anwalt; der kostet dich Geld.

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von bammele):
Auf einem Ausflug erhielt ich eine Nachricht von meinem Chef (Gastronomie), Geld sei gestohlen worden.


So sind sie, die Chefs in der Gastronomie, selbstherrlich agieren sie an Recht und Gesetz vorbei, drohen mit willkürlichen Kündigungen und beklagen auf der anderen Seite den Fachkräftemangel.

Wenn dein Chef dich vor den Kollegen als Dieb bezeichnet hat kannst du natürliche eine Strafanzeige wegen Verleumdung stellen, falls du an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert bist würde ich davon aber dringend abraten.
Auf der anderen Seite könntest du einen solchen Vorfall aber auch zum Anlass nehmen nun deinerseits eine fristlose Kündigung auszusprechen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6492x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
deinerseits eine fristlose Kündigung auszusprechen
^
Durchaus möglich, evtl. auch angebracht - aber auch hier: nur in Schriftform, 'aussprechen' reicht nicht.

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#4
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1035 Beiträge, 178x hilfreich)

Zitat (von bammele):
Geld sei gestohlen worden. Wenn ich den Diebstahl zu geben würde, hätte ich nichts zu befürchten.


Gerade dann hast was zu befürchten, denn dann hast du den Diebstahl gestanden.

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#5
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 283x hilfreich)

Zitat (von bammele):
Ich verneinte die Anschuldigung auch und nach mehrmaliger Druckausübung des Chefs (Wenn du es nicht zugibst trennen wir uns von dir),


DAS könnten die Strafverfolgungsbehörden auch als Nötigung ansehen... ist durchaus etwas gewichtiger als eine einfache Verleumdung.

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