Druck der Filialleitung auf Auszubildenden, Eingriffe in die Privatsphäre

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
ilindenau
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Druck der Filialleitung auf Auszubildenden, Eingriffe in die Privatsphäre

Hallo,

ich habe mal ein verzwacktes Thema, was ich gerne mal loswerden möchte, in der Hoffnung, Tipps zur weiteren Vorgehensweise zu erhalten. Aktuell bin ich noch etwas in Schockstarre… Ich befürchte auch, dass der Text länger wird… vermutlich auch ein wenig zur Frustbewältigung… Sorry schon mal dafür…

Der Sohn meiner Lebensgefährtin (20) macht aktuell seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann bei einer Discounter-Kette, befindet sich aktuell im 2. Lehrjahr und möchte gerne das dritte Lehrjahr zum Kaufmann machen. Bis vor 1,5 Wochen hat er sich auch noch nie krankmelden müssen, war immer flexibel in seinen Schichten, hat Ausfälle kompensiert und auch Urlaube so genommen, wie es für einen Azubi ungünstiger nicht sein können.

Nun kam es aber so, dass er krank wurde, wir sonntags noch einen Notarzt aufsuchen mussten, da der Kiefer mehr als nur entzündet war. Der Kiefer wurde aufgeschnitten, der Notarzt bat ihn sich gleich am nächsten Morgen weiterbehandeln zu lassen und sich von seinem Zahnarzt krankschreiben zu lassen, da eine Weiterbehandlung unumgänglich sei und mind. einer der Weisheitszähne herausoperiert werden müsse.

Daher hat der Sohn versucht seinen Marktleiter (ML) und Ausbilder gleich zu erreichen, um sich frühzeitig abzumelden und zu informieren. Okay, es war sonntags und der ML war nicht telefonisch, sondern nur per WhatsApp zu erreichen. Telefonische Krankmeldung war also erst Montagmorgen möglich. Aber… Der ML hat seinen Azubi gleich genötigt, sich morgens behandeln zu lassen und um 13:00 Uhr zum Dienst zu erscheinen, es sein schließlich möglich, dass ein Arzt ihn bis zum Dienstbeginn wieder fit bekommen habe. Die Mutter und ich haben natürlich davon abgeraten und fanden die Aussage des ML bereits mehr als bedenklich und anmaßend. Daher hat der Sohn gesagt, dass dies nicht möglich sein, die ärztliche Anweisung anders lautete und er dieser nachkommen müsse, alleine seiner Gesundheit zuliebe… da wurde der ML noch ungehaltener und schrieb, dass der Azubi sich dann schließlich um Ersatz für seinen Ausfall kümmern müsse, wenn er „diesen Weg meint einschlagen zu müssen". Der ML hat dann auch eine umgehende Rückmeldung eingefordert, dass er sich um Ersatz gekümmert hat… Der ML sei auf einer privaten Veranstaltung und hat da keine Zeit für…

Seit wann muss ein Azubi, wenn er ernsthaft krank wird und sich frühzeitig krankmeldet, den Job des Filialleiters machen? Aber das war leider erst der Anfang vom Lied…

Ständig erfolgten Ratschläge per WhatsApp durch den ML, wo der Azubi sich zu melden hat, das er einen Notarzt aufzusuchen hat, der der behandelnde Zahnarzt am Rosenmontag nicht arbeitete und der Azubi nach telefonischer Rücksprache für Dienstag einen Termin bekommen hat, mit der Zusage dass er auch für den Montag krankgemeldet wird. Der ML wollte, dass er Montag irgendeinen Arzt aufsucht… Der Azubi war froh, dass er durch den Notarzt zumindest Schmerzmittel und Antibiotika bekommen hat.
Der ML hat dann einen regelrechten Telefonterror gestartet, bis es Mittwoch auf dem Höhepunkt gipfelte, dass er anrief und wieder seinen Unmut über die Krankmeldung zum Ausdruck brachte. Der Sohn, schon genervt und von einer erneuten Kieferbehandlung nicht wirklich zum Reden aufgelegt. Beendete dann das Gespräch, als der ML nichts mehr hinzuzufügen hat… Prompt gab es einen Rückruf, mit einer Belehrung durch den ML, dass es respektlos sei, sich nicht ordentlich beim ML zu verabschieden, die Krankheitsgeschichte Kindergartennieveau hat und er die private Nummer des Azubis löschen wird… über weitere Schritte unterhalte man sich dann nach seiner Rückkehr.

Diese war dann gestern und es war gleich ein Gespräch angekündigt, wenn der Kassendienst des Azubis beendet sei. Was dann passiert schlägt für mein Verständnis von Arbeitsrecht jedem Fass den Boden aus…

Der ML begann das Gespräch damit, dass es eigentlich ein Gespräch zur Krankmeldung und der vermeintlichen Respektlosigkeit des Auszubildenden ggü. des ML werde sollte, aber durch eine Information einer Mitarbeiterin nun andere Dinge besprochen werden müssten…

Er habe von der MA erfahren, dass der Azubi in einem privaten Chat bei WhatsApp mit einem Jugendfreund, der nichts mit dem Ausbildungsbetrieb oder dem Unternehmen zu tun hat, abfällig über den ML geschrieben hätte. Der Azubi hätte in seinen privaten Gesprächen nicht mal den Namen des ML in den Mund zu nehmen und er möchte jetzt umgehend das private Handy des Azubis einsehen um sich Screenshots des privaten Chatverlaufes zu machen… Dann hat er den Jugendfreund des Azubis angerufen, in Funktion des Ausbilders und ML, hat diesem in sehr anmaßenden Ton jegliche Erwähnung seines Namens, seiner Person und allem sonstigen, was seine Person betrifft, verboten. Er hat ihn gemaßregelt, dass er sich generell einen anderen Ton anzugewöhnen hat und er kein privater Umgang für seinen Azubi wäre, was er diesem auch nochmal nahelegen wird… Auf gelegt hat der ML… ich betone noch mal, der ML in Funktion des Ausbilders, mit den Worten: Du bist ein H***sohn…

Dann hat der ML dem Sohn das Handy wiedergegeben und mit Abmahnung gedroht durch den Bereichsleiter, da es hier auch nochmal ein Gespräch geben wird. Dann hat der ML seinen Azubi des Ladens verwiesen, mit den Worten: Verschwinde, ich kann Dich jetzt nicht mehr sehen, Du kannst Deine Stunden nachholen, wenn ich Feierabend habe…

Als der Azubi dann völlig aufgelöst und verunsichert auf dem Heimweg war, hat der ML meine Frau, also die Mutter des Azubis, angerufen als diese noch gar nichts von den Vorfällen in der Filiale geahnt hat… Der ML beschwerte sich nun wieder über die Respektlosigkeit des Sohnes und dass er ihn als Filialleiter und Ausbilder beleidigt hätte, was der Sohn aber niemals in der Filiale oder am Telefon getan hat, lediglich der private Chatverlauf mit dem Jugendfreund könnte so ausgelegt werden, aber dieses Gespräch war privat in der Freizeit…

Als der Sohn nach Hause kam, wurde erstmal das gesamte Ausmaß der Sache bekannt… Viele Sachen kann der Azubi über das Handy belegen, meine Frau ist Zeugin und das Telefonat des ML mit dem Jugendfreund fand auch unter Zeugen statt (Azubi und Eltern des Jugendfreundes) …

Der Ausbilder hat den Azubi noch ganz provokativ gefragt, was er für sich selbst denn nun für Konsequenzen ziehen würde… Der Sohn hat dann nur geantwortet, dass er die Filiale wechseln möchte… Da er unter diesen Umständen die erfolgreiche Fortführung seiner Ausbildung in dieser Filiale gefährdet sieht… Darauf hat der ML gelacht und dies abgelehnt, er müsse dortbleiben und es würde sich nun einiges ändern…

Was können wir tun? Wie können wir verhindern, dass der Junge seine Ausbildung nicht bis erfolgreich zum Abschluss bringen kann. Wie kann eine Abmahnung verhindert werden, die ja nur auf Tatsachen beruhen, die der ML sich unrechtmäßig angeeignet hat. Ja der Sohn hat seinem Unmut in einem privaten Chat mit seinem Freund, der nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, über seine Ausbildung und die Schikanen des ML und der Mitarbeiter Luft gemacht. Aber es war privat und diese Chatverläufe gehen, für mein Verständnis, niemanden etwas an. Ich persönlich halte diese „Beweise" als Grundlage für eine Abmahnung, geschweige denn für eine Kündigung, für sehr Bedenklich und unrechtmäßig.

Mir macht hier auch eher das Vorgehen und die Anmaßungen des ML/Ausbilders über den gesamten Zeitraum für sehr bedenklich.

Natürlich wollen wir den Sohn schützen, aber wir wissen im Moment echt nicht, was wir tun können, was als Beleg für die Verfehlungen des ML/Ausbilders nutzen können, bzw. was ein wirklicher Verstoß des ML war…

Ich hoffe es hat jemand die Muße, sich meinen Roman durchzulesen, der sicherlich nicht 100% lückenlos ist, und uns Tipps und Hinweise zu einem sinnvollen Vorgehen geben kann, damit der Junge seine Ausbildung im besten Falle in einer anderen Filiale fortsetzen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen.

Falls meine ausschweifende und sicherlich emotional beeinflusste Schilderung der Ereignisse zu Verwirrungen oder Fragen führt, beantworte ich diese natürlich gern…

Vielen Dank schon mal für die Zeit und die Mühe.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20258 Beiträge, 7336x hilfreich)

1. WhatsApp abschalten, jedenfalls nicht für berufliche Kommunikation verwenden.
2. Begreifen, dass man besser nicht in privaten Foren über Vorgesetze ablästert.
3. Die Einstellung ggü dem ML überprüfen
4. Und: Unrat vorbei schwimmen lassen, Gelassenheit lernen
5. Ein Handy nicht rausrücken (der Knabe ist immerhin volljährig!)


Abmahnungen werden mitunter als Drohkulisse verwendet - tatsächlich zeigen sie zwar den Unmut des AG, aber 'gefährlich' wird eine Abmahnung erst, wenn AG darauf eine Kündigung aufbauen will - und das erst später, bei einem ähnlich gelagerten Fehlverhalten.

-- Editiert von blaubär+ am 03.03.2020 09:00

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

Das war ja abenteuerlich. Azubi haben besonderen Kündigungsschutz. Dieser ist dann wahrhaftig keiner ggf. dass es für eine Abmahnung genügt. Einer Abmahnung kann er locker entgegen sehen und diese entsprechend widerrufen. Kündigen gehen nicht über das AG. Da wird sich dann die Jugend und Ausbildungsvertretung darum kümmern. Das Verhalten des ML ist eine Frechheit. Da würde ich mich beschweren, so rausgeschickt zu werden. Das ist Einschüchterung. Ich habe auch Kinder in der Ausbildung gehabt. Da hat man auch meinem Sohn gekündigt. Die HWK Ausbildungsvertretung hat die Kündigung förmlich zerrissen. Je näher es zur Prüfung kommt um so mehr besteht auch der Schutz des "Schutzbefohlenen" Azubi vor einer Kündigung. Man sollte aber auch überlegen, woanders seine Ausbildung zu beenden. Hat mein Sohn und meine Tochter auch gemacht. Erfolgreich. Passiert. Leider.


-- Editiert von tro13 am 03.03.2020 09:30

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130025 Beiträge, 41467x hilfreich)

Zitat (von tro13):
Einer Abmahnung kann er locker entgegen sehen

Das ist Unfug.



Zitat (von tro13):
und diese entsprechend widerrufen.

Und das ist schlicht und einfach Stuß.



Zitat (von tro13):
Kündigen gehen nicht über das AG.

Was wollte man mit den wirren Worten zum Ausdruck bringen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12309.03.2020 10:55:15
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 16x hilfreich)

"AG" = Arbeitsgericht. War mein Fehler.
Der Rest ist kein unfug.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nunja123
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 52x hilfreich)

Ich würde mal versuchen die zuständige Kammer zu kontaktieren, um zu erfragen ob man evtl. Hilfestellung für einen Wechsel in einen anderen Betrieb erhalten kann. Oder auch mal einen Berufsschullehrer ansprechen.

0x Hilfreiche Antwort

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