Duales Studium Bindungsklausel

25. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marcus179
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Duales Studium Bindungsklausel

Hallo,

ich habe 2014 mein Duales Studium bei einem Unternehmen erfolgreich abgeschlossen. D.h. 2011 habe ich den Vertrag unterschrieben inkl. einer Bindungsklausel von 3 Jahren. Diese würde bis zum 30.9.2017 noch gelten, da ich aber um 30.6 gehe, muss ich für 3 Monate bezahlen (3/36 Regelung).

Wie steht es um diese Bindungsklausel?
In meinem Vertrag war weder geregelt, welche Stelle ich danach, noch in welcher Vergütung bekommen werde.
Zudem wird auch nur von "ungefähren" Kosten gesprochen (voraussichtlich ...x €).

Mir geht es darum Mal eine Erstabschätzung zu bekommen, danach würde ich zu einem Anwalt gehen, falls es Aussicht auf Erfolg gibt.

Viele Grüße
Marcus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Marcus179):
Wie steht es um diese Bindungsklausel?

Ohne den Wortlaut zu kennen wird die Beurteilung schwierig ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marcus179
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusammenfassung:
-Zeitraum 01.10.2011 bis 30.09.2014 ein Studium
-Studiengebühren trägt der Betrieb
-Zur Rückzahlung der tatsächlichen Aufendungen verpflichten, wenn bis zum Ablauf von 36 Monaten gekündigt wird oder Betrieb aus vertretbarem Grund kündigt.
-Voraussichtlich belaufen sich die Zahlungen auf EUR 12.000
-Rückzahlung verringert sich um jeden vollen Monat, nach erfolgreichen Abschluss
-Studierende ist verpflichtet, wenn im Anschluss an Studium kein AV eingeht, owohl der Betriehm ihm den Abschluss eines AV zu angemessenen Bedingungen angeboten hattte
-Bei Abbruch ...
-Salvatorische Klausel (Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarungen oder künftig aufgenomme...)

Reicht das oder muss es noch ausführlicher sein? Danke für die schnelle Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wirklich bewerten kann man es nur, wenn man den Vertrag in Gänze kennen würde. Das wäre aber eine hier im Forum unerlaubte Rechtsberatung.

Von daher die Klauseln könnten halten, müssen es aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Die Klausel scheint mir insoweit okay, als die Rückzahlung mit jedem Monat geringer wird.
Ob 12.000 € eine Bindefrist von 3 Jahren hergeben, vermag ich nicht einzuschätzen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus179
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann werde ich Mal einen Anwalt aufsuchen und die Lage schildern. Ggf. empfiehlt er mir dann auch, bei drei Monaten es gut sein zu lassen, aber Mal Sehen. Probieren wollte ich es auf jeden Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Anwalt kostet auf jeden Fall Beratungshonorar.

0x Hilfreiche Antwort

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