Dürfte man sein Gehalt vom Konto des Arbeitsgebers per Lastschrift einziehen?

29. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)
Dürfte man sein Gehalt vom Konto des Arbeitsgebers per Lastschrift einziehen?

Hallo,

habe das Problem, dass mein Gehalt immer mal wieder zu spät kommt. Habe gehört, dass man sich auch als Privatmensch eine Gläubiger-ID von der Bundesbank besorgen kann um dann mit seinem Konto Lastschriften einziehen zu können. Meine Frage ist nun: Dürfte ein Arbeitnehmer, wenn er eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank bekäme, mit dieser sein Gehalt zum Ende des Monats per Lastschrift vom Arbeitgeberkonto (Basislastschrift) einziehen, damit auch sichergestellt ist, dass das Gehalt pünktlich da ist, damit der Arbeitnehmer seinen Verpflichtungen wie Miete & Co. nachkommen kann, da die Daueraufträge alle zum Monatsersten eingestellt sind und ausgeführt werden?

MfG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Wenn der AG das auch für sinnvoll erachtet, steht dem erstmal rechtlich nichts entgegen.

Ein Hinweis noch: Eine Lastschrift kann man übrigens bei seiner Bank für einen gewissen Zeitraum ohne Angabe von Gründen zurück buchen lassen, eine Überweisung lässt sich nicht so einfach zurückholen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nun ja, da das Verfahren nach meiner Kenntnis nur über das www angeschubst werden kann, kannst Du ja mal einen Antrag stellen. Die wollen auch mal was zum Lachen haben. Lies doch einfach mal die Bedingungen durch.

Ich habe mal gehört, dass die Erde eine Scheibe ist .....

wirdwerden

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Für das Problem von verspäteten Lohnzahlungen gibt es andere Mittel. Das geht bis zur Suche nach einem zuverlässigerem Arbeitgeber

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
marcel53797
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das geht bis zur Suche nach einem zuverlässigerem Arbeitgeber


Kann leider nicht mal eben den Ausbildungsbetrieb wechseln.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Gläubiger-ID von der Bundesbank besorgen

Bestechende Idee. Allein die Frage, ob sie zum gewünschten Erfolg führen kann ...

Zitat:
"Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften auf Basis der Verfahrensregeln des EPC für das SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch den kontoführenden Zahlungsdienstleister des Antragstellers erfolgen."
Quelle Bundesbank

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120050 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von go556308-12):
Dürfte man sein Gehalt vom Konto des Arbeitsgebers per Lastschrift einziehen?

Was verleitet einenzu dem Optimismus, da der AG die dafür erforderliche Genehmigung erteilt?



Zitat (von go556308-12):
Kann leider nicht mal eben den Ausbildungsbetrieb wechseln.

Als Azubi wird man wohl kein Gehalt bekommen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38434 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nein blaubär, der gewünschte Erfolg wird ausbleiben, und das ist auch gut so. Keine Angst, die ID ersetzt keine Zustimmung bei einer Einziehungsermächtigung oder gar einen Vollstreckungstitel. Sie vereinfacht für einen gewissen Personenkreis, der von Berufs wegen Gelder einzieht bzw. einziehen darf, gewisse Formalitäten. Und dieser Kreis der Berechtigten umfasst sowohl Amtsträger, evtl. auch private Organisationen und eben auch Privatpersonen, die quasi wegen Amtsausübung Gelder einziehen.

Es bedeutet nicht, dass jede Privatperson seine ID bekommt und dadurch Gerichte u.s.w. arbeitslos werden. Wie kann man nur auf so eine Schnaps-Idee kommen?

wirdwerden

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