Hallo,
mein Vater hat Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber. Vermutlich hat jemand Vitamin B spielen lassen und will seine Stelle. Er wurde für eine Woche ohne wirklichen Grund freigestellt.
Es gab ein Angebot mit einem Aufhebungsvertrag. Es gab ein Gespräch mit dem Arbeitgeber (19 Jahre Betriebszugehörigkeit). Arbeitgeber ist ein Pflegeheim (Stiftung) und nicht in finanzieller Not.
Gespräch:
- Vorwurf, dass mein Vater zu seinem Privatfahrzeug während der Arbeitszeit
gegangen, welches in Sichtweite gegenüber dem Gebäude stand. Dabei war die Tür zum Pflegeheim angeblich offen. Schwerwiegender Vorfall laut Arbeitgeber.
- Anschließend im gleichen Gespräch, Verhaltens-fragen - eine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet.
- Es gab auch Kritik durch meinen Vater, dass keine klaren Dienstanweisungen erfolgt sind. Nur ein schriftliches Formular der nicht alle Gegebenheiten abklärt.
Es wurde ein Gesprächsprotokoll geführt.
Drei Fragen:
1) Hat man anrecht an dem Protokoll? Arbeitgeber will denn nicht rausrücken. Da wohl die Verhaltens-fragen alle richtig beantwortet wurden. Aber auch beim Vorwurf gab es Ungereimtheiten.
2) Sollte man gegen die Freistellung vorgehen. Es gab im Grunde keinen Grund und keine Abmahnung.
Bin Dankbar für jeden Tipp oder Hinweis, da es wie bei vielen Anderen in der Coronakrise um die Existenz geht.
Durch Arbeitgeber freigestellt bald wohl Kündigung. Wie verhalten nach Mitarbeitergespräch?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat1) Hat man anrecht an dem Protokoll? :
Nein, derzeit nicht.
Zitat2) Sollte man gegen die Freistellung vorgehen. :
Da sehe ich derzeit keine Erfolgsaussichten.
Zitatine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet. :
Das weis man woher genau?
Besten Dank für die Antwort! Das heißt dann wohl Tee trinken und abwarten was passiert.
Das angebliche Fehlverhalten wurde angesprochen. Jedoch keine Mahnung mitgeteilt.
Zitat:Eine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet.
Das weis man woher genau?
Bestätigung im Gespräch durch den Arbeitgeber im Gespräch.
Hoffe der Arbeitgeber entscheidet sich was er machen möchte. Mit der Freistellung wurde die Unsicherheit nur erhöht und kein echter Grund genannt. Das ganze kostet sehr viele Nerven, vor allem in dieser Zeit...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDas heißt dann wohl Tee trinken und abwarten was passiert. :
Genau das. Und vor allem Ruhe bewahren, keine unüberlegten Handlungen, nicht vom AG unter Druck setzen lassen.
Auf jeden Fall hat dein Vater das Recht, seine Personalakte einzusehen. Vielleicht findet sich dieses Protokoll ja darin.
(Wenn es tatsächlich ein Protokoll gibt, sollte es m.E. allen Beteiligten zugänglich sein / gemacht werden. Wenn es sich aber nur um Notizen des Gesprächsleiters handelt, eher nicht.)
Gegen eine Freistellung kann dein Vater nix tun - es ist eine einseitige Entscheidung des AG und eigentlich wie ein Geschenk von einer Woche Urlaub.
ZitatEr wurde für eine Woche ohne wirklichen Grund freigestellt. :
[...] Dabei war die Tür zum Pflegeheim angeblich offen. Schwerwiegender Vorfall laut Arbeitgeber.
Für den AG war das offenbar ein wirklicher Grund. Egal, Freistellung ist eine mittlere Disziplinarmaßnahme (man sollte prüfen, ob eine echte Abmahnung erfolgte, da in dem Fall eine Wiederholung ein Kündigungsgrund wäre, also Personalakte checken), da muß man sich noch keinen Kopf machen.
Evtl. wurde ein Grund für die Freistellung genannt und dein Vater verstand ihn nicht.
Wie man auch lesen kann, gibts diese *Schwierigkeiten* schon seit ca. 7 Jahren. Wer mit wem, sei dahingestellt und vermutlich sieht der AG es anders als du bzw. dein Vater.ZitatVermutlich... will seine Stelle. :
Das ist ein untaugliches (Gegen)Argument. Dass keine betriebsbedingte K. draus wird, war schon längst abzusehen.Zitatund nicht in finanzieller Not. :
Der AG weiß schon lange, was er machen möchte. Er möchte, dass der AN als Altersrentner nun auch geht. Er probiert verschiedene *Mittel*, die deinem Vater bisher alle nicht gefielen.ZitatHoffe der Arbeitgeber entscheidet sich was er machen möchte :
Das Dienstverhältnis ist (eigentlich) beendet---einzig die Frage ist noch offen--- warum der AG mit Erreichen der Altersgrenze das Dienstverhältnis des AN als Pförtner nicht auch offiziell/schriftlich beendet hat.
Das wäre wahrscheinlich auch in anderer Zeit so.ZitatDas ganze kostet sehr viele Nerven, vor allem in dieser Zeit... :
Meine Meinung:
Wenn es zur Weiterbeschäftigung nach dem Eintritt ins Rentenalter nur eine mündliche Absprache gibt, die uU falsch verstanden wurde, wird der AG schrittweise immer weniger bereit sein, dem AN überhaupt noch ein Angebot zu machen.
Deinen Vater belastet das sehr, du bestärkst ihn evtl. noch in dieser *Ungerechtigkeit und ohne Solidarität*, dein Vater wird evtl. arbeitsunfähig werden, der AG wird die 6 Wochen LFZ leisten. ...bitte weiter denken...
Bitte beachte, dass du alles nur von deinem Vater hörst. Du hast keine Ahnung, wie der AG die Situation einschätzt. Du bist hier kein neutraler Dritter.
Ich meine, Gesprächsnotizen des AG sind nur für diesen. Ein als Mitarbeitergespräch bezeichnetes Gespräch sollte in der P-Akte liegen.
Frage 1: Was soll es bringen, dieses Protokoll nun zu lesen?
Frage 2: Warum eröffnest du wieder einen neuen Beitrag zum alten Thema?
Zitat:Frage 1: Was soll es bringen, dieses Protokoll nun zu lesen?
Prüfung auf Falschbeschuldigung. Evtl. liegt eine Falschaussage des Arbeitgebers vor. Dagegen kann man vorgehen. Es wurden keine Notizen sondern ein Protokoll durch die Sekretärin geführt. Daher ist es durchaus relevant.
Kann man den eine Kopie der Personalakte verlangen?
Vielen Dank schon Mal für die Antworten.
PS:
Zitat:Frage 2: Warum eröffnest du wieder einen neuen Beitrag zum alten Thema?
Aus meiner Sicht ist es ein neuer Sachverhalt. Im letzen Beitrag wurde festgestellt, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt § 15 Abs. 5 TzBfG. Nun hat der AG einen ersten Schritt gemacht. Die Frage ist wie man drauf reagiert. Gebe sehr ungern auf, vor allem wenn es aus meiner Sicht ein Unrecht vorliegt.
-- Editiert von Dennis1990 am 29.04.2020 12:19
/// Kann man den eine Kopie der Personalakte verlangen?
Nein. Nur Einsicht.
Ja. verstehe ich. Dann sagt einer SO und der andere SO. Letztlich entscheidet evtl. auch dazu ein Gericht.ZitatPrüfung auf Falschbeschuldigung. Evtl. liegt eine Falschaussage des Arbeitgebers vor. :
Ja, und woran denkst du da für deinen Vater? Es war also ein richtiges Mitarbeitergespräch, o.k.ZitatDagegen kann man vorgehen. :
Wer hatte das festgestellt? Das Forum? Oder du vor ca. 1 Woche?ZitatIm letzen Beitrag wurde festgestellt, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt § 15 Abs. 5 TzBfG. :
Ein Gericht wird auch zu bewerten haben, ob ein solcher Vertrag vorlag seit Februar/März 2020.ZitatEs würde mündlich vereinbart, dass er weiter beschäftigt wird. :
Ich konnte nachlesen, dass der AG schon mehrere Schritte gemacht hat---Es werden noch viele Schritte und Sachverhalte folgen---trotzdem gehört es zu einem Thema: Mein Vater ist Altersrentner und will weiterarbeiten--- irgendwann liest niemand mehr die Vorgeschichte---
Gehts doch nicht um deinen Vater??Zitatwenn aus meiner Sicht ein Unrecht vorliegt. :
Für einen Anwalt ist es mE noch zu früh.
Noch ist gar nichts passiert, was rechtlich angreifbar wäre.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten