Durch Arbeitgeber freigestellt bald wohl Kündigung. Wie verhalten nach Mitarbeitergespräch?

28. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dennis1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Arbeitgeber freigestellt bald wohl Kündigung. Wie verhalten nach Mitarbeitergespräch?

Hallo,

mein Vater hat Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber. Vermutlich hat jemand Vitamin B spielen lassen und will seine Stelle. Er wurde für eine Woche ohne wirklichen Grund freigestellt.

Es gab ein Angebot mit einem Aufhebungsvertrag. Es gab ein Gespräch mit dem Arbeitgeber (19 Jahre Betriebszugehörigkeit). Arbeitgeber ist ein Pflegeheim (Stiftung) und nicht in finanzieller Not.

Gespräch:
- Vorwurf, dass mein Vater zu seinem Privatfahrzeug während der Arbeitszeit gegangen, welches in Sichtweite gegenüber dem Gebäude stand. Dabei war die Tür zum Pflegeheim angeblich offen. Schwerwiegender Vorfall laut Arbeitgeber.
- Anschließend im gleichen Gespräch, Verhaltens-fragen - eine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet.
- Es gab auch Kritik durch meinen Vater, dass keine klaren Dienstanweisungen erfolgt sind. Nur ein schriftliches Formular der nicht alle Gegebenheiten abklärt.

Es wurde ein Gesprächsprotokoll geführt.

Drei Fragen:
1) Hat man anrecht an dem Protokoll? Arbeitgeber will denn nicht rausrücken. Da wohl die Verhaltens-fragen alle richtig beantwortet wurden. Aber auch beim Vorwurf gab es Ungereimtheiten.
2) Sollte man gegen die Freistellung vorgehen. Es gab im Grunde keinen Grund und keine Abmahnung.

Bin Dankbar für jeden Tipp oder Hinweis, da es wie bei vielen Anderen in der Coronakrise um die Existenz geht.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Dennis1990):
1) Hat man anrecht an dem Protokoll?

Nein, derzeit nicht.



Zitat (von Dennis1990):
2) Sollte man gegen die Freistellung vorgehen.

Da sehe ich derzeit keine Erfolgsaussichten.



Zitat (von Dennis1990):
ine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet.

Das weis man woher genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Dennis1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die Antwort! Das heißt dann wohl Tee trinken und abwarten was passiert.
Das angebliche Fehlverhalten wurde angesprochen. Jedoch keine Mahnung mitgeteilt.

Zitat:
Eine Art test wie man sich verhält. Alle richtig beantwortet.
Das weis man woher genau?

Bestätigung im Gespräch durch den Arbeitgeber im Gespräch.

Hoffe der Arbeitgeber entscheidet sich was er machen möchte. Mit der Freistellung wurde die Unsicherheit nur erhöht und kein echter Grund genannt. Das ganze kostet sehr viele Nerven, vor allem in dieser Zeit...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von Dennis1990):
Das heißt dann wohl Tee trinken und abwarten was passiert.

Genau das. Und vor allem Ruhe bewahren, keine unüberlegten Handlungen, nicht vom AG unter Druck setzen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Auf jeden Fall hat dein Vater das Recht, seine Personalakte einzusehen. Vielleicht findet sich dieses Protokoll ja darin.
(Wenn es tatsächlich ein Protokoll gibt, sollte es m.E. allen Beteiligten zugänglich sein / gemacht werden. Wenn es sich aber nur um Notizen des Gesprächsleiters handelt, eher nicht.)
Gegen eine Freistellung kann dein Vater nix tun - es ist eine einseitige Entscheidung des AG und eigentlich wie ein Geschenk von einer Woche Urlaub.

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Dennis1990):
Er wurde für eine Woche ohne wirklichen Grund freigestellt.
[...] Dabei war die Tür zum Pflegeheim angeblich offen. Schwerwiegender Vorfall laut Arbeitgeber.


Für den AG war das offenbar ein wirklicher Grund. Egal, Freistellung ist eine mittlere Disziplinarmaßnahme (man sollte prüfen, ob eine echte Abmahnung erfolgte, da in dem Fall eine Wiederholung ein Kündigungsgrund wäre, also Personalakte checken), da muß man sich noch keinen Kopf machen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Evtl. wurde ein Grund für die Freistellung genannt und dein Vater verstand ihn nicht.

Zitat (von Dennis1990):
Vermutlich... will seine Stelle.
Wie man auch lesen kann, gibts diese *Schwierigkeiten* schon seit ca. 7 Jahren. Wer mit wem, sei dahingestellt und vermutlich sieht der AG es anders als du bzw. dein Vater.
Zitat (von Dennis1990):
und nicht in finanzieller Not.
Das ist ein untaugliches (Gegen)Argument. Dass keine betriebsbedingte K. draus wird, war schon längst abzusehen.
Zitat (von Dennis1990):
Hoffe der Arbeitgeber entscheidet sich was er machen möchte
Der AG weiß schon lange, was er machen möchte. Er möchte, dass der AN als Altersrentner nun auch geht. Er probiert verschiedene *Mittel*, die deinem Vater bisher alle nicht gefielen.
Das Dienstverhältnis ist (eigentlich) beendet---einzig die Frage ist noch offen--- warum der AG mit Erreichen der Altersgrenze das Dienstverhältnis des AN als Pförtner nicht auch offiziell/schriftlich beendet hat.
Zitat (von Dennis1990):
Das ganze kostet sehr viele Nerven, vor allem in dieser Zeit...
Das wäre wahrscheinlich auch in anderer Zeit so.

Meine Meinung:
Wenn es zur Weiterbeschäftigung nach dem Eintritt ins Rentenalter nur eine mündliche Absprache gibt, die uU falsch verstanden wurde, wird der AG schrittweise immer weniger bereit sein, dem AN überhaupt noch ein Angebot zu machen.
Deinen Vater belastet das sehr, du bestärkst ihn evtl. noch in dieser *Ungerechtigkeit und ohne Solidarität*, dein Vater wird evtl. arbeitsunfähig werden, der AG wird die 6 Wochen LFZ leisten. ...bitte weiter denken...

Bitte beachte, dass du alles nur von deinem Vater hörst. Du hast keine Ahnung, wie der AG die Situation einschätzt. Du bist hier kein neutraler Dritter.

Ich meine, Gesprächsnotizen des AG sind nur für diesen. Ein als Mitarbeitergespräch bezeichnetes Gespräch sollte in der P-Akte liegen.

Frage 1: Was soll es bringen, dieses Protokoll nun zu lesen?
Frage 2: Warum eröffnest du wieder einen neuen Beitrag zum alten Thema?

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#7
 Von 
Dennis1990
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Frage 1: Was soll es bringen, dieses Protokoll nun zu lesen?

Prüfung auf Falschbeschuldigung. Evtl. liegt eine Falschaussage des Arbeitgebers vor. Dagegen kann man vorgehen. Es wurden keine Notizen sondern ein Protokoll durch die Sekretärin geführt. Daher ist es durchaus relevant.

Kann man den eine Kopie der Personalakte verlangen?

Vielen Dank schon Mal für die Antworten.

PS:
Zitat:
Frage 2: Warum eröffnest du wieder einen neuen Beitrag zum alten Thema?

Aus meiner Sicht ist es ein neuer Sachverhalt. Im letzen Beitrag wurde festgestellt, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt § 15 Abs. 5 TzBfG. Nun hat der AG einen ersten Schritt gemacht. Die Frage ist wie man drauf reagiert. Gebe sehr ungern auf, vor allem wenn es aus meiner Sicht ein Unrecht vorliegt.

-- Editiert von Dennis1990 am 29.04.2020 12:19

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Kann man den eine Kopie der Personalakte verlangen?
Nein. Nur Einsicht.

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Dennis1990):
Prüfung auf Falschbeschuldigung. Evtl. liegt eine Falschaussage des Arbeitgebers vor.
Ja. verstehe ich. Dann sagt einer SO und der andere SO. Letztlich entscheidet evtl. auch dazu ein Gericht.
Zitat (von Dennis1990):
Dagegen kann man vorgehen.
Ja, und woran denkst du da für deinen Vater? Es war also ein richtiges Mitarbeitergespräch, o.k.
Zitat (von Dennis1990):
Im letzen Beitrag wurde festgestellt, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt § 15 Abs. 5 TzBfG.
Wer hatte das festgestellt? Das Forum? Oder du vor ca. 1 Woche?
Zitat (von Dennis1990):
Es würde mündlich vereinbart, dass er weiter beschäftigt wird.
Ein Gericht wird auch zu bewerten haben, ob ein solcher Vertrag vorlag seit Februar/März 2020.

Ich konnte nachlesen, dass der AG schon mehrere Schritte gemacht hat---Es werden noch viele Schritte und Sachverhalte folgen---trotzdem gehört es zu einem Thema: Mein Vater ist Altersrentner und will weiterarbeiten--- irgendwann liest niemand mehr die Vorgeschichte---
Zitat (von Dennis1990):
wenn aus meiner Sicht ein Unrecht vorliegt.
Gehts doch nicht um deinen Vater??

Für einen Anwalt ist es mE noch zu früh.
Noch ist gar nichts passiert, was rechtlich angreifbar wäre.

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