Durch Trickbetrüger fristlose Kündigung?!

7. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.03.2010 10:49:37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Durch Trickbetrüger fristlose Kündigung?!

Hallo,
ich habe ein riesen Problem,und hoffe dass ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt.

Ich arbeite bei der post/postbank und bin auf einen Trickbetrüger reingefallen !
Mein Kollege der in der im gleichem Raum wie ich arbeitet(handyladen)ist auch darauf reingefallen.

Wir waren am nächsten Tag gleich bei der polizei und haben anzeige gegen unbekannt erstattet.

bei meinem kollegen haben 400 euro gefehlt und bei mir 1900euro.
Mein chef will jetzt das fehlende geld haben und wir sollen ihm am dienstag bescheid geben ob und wie wir das geld zurück zahlen-oder wir bekommen eine anzeige und eine fristlose kündigung.
mein kollege hat gleich gesagt,das er die 400euro in raten bezahlen will,aber da ich 1900euro nicht habe und auch nicht auftreiben kann weiß ich nicht was ich jetzt machen soll.
Bitte gebt mit irgendwelche ratschläge.
danke


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mit 'irgendwelchen ' ratschlägen wird dir nicht geholfen sein. ich fürchte, du brauchst solide rechtsberatung.
die frage wird sein, welches ausmaß von fahrlässigkeit dir anzulasten ist. daraus folgt, ob und in welchem umfang du zum schadensersatz verpflichtet sein wirst. eine andere frage ist, was in deinem av ggf. zum thema vereinbart ist, ggf. auch zur frage des mankogeldes.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#3
 Von 
guest-12308.03.2010 10:49:37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Da ja leider Wochenende ist und ich niemanden erreichen kann, wollte ich mich erstmal erkundigen
Also,ich habe definitiv das Geld nicht aus der Hand gegeben!Ich weiß bis heute nicht,wie er es gemacht hat.
Ich habe gerade nochmal in meinem AV nachgesehen-es wurde nichts vereinbart.

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#4
 Von 
guest-12308.03.2010 10:49:37
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja auch meinem Kollegen passiert,und er will die 400euro bezahlen und bekommt dann weiter nichts.
der Kd.wollte scheine mit einer bestimmten endnummer,und ich habe geguckt und er hat"nur"mit einem finger immer draufgezeigt.

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Hallo,
angesichts dessen das da extrem viel dranhängt, würde ich mich nicht nur auf Rat aus einem Laienforum verlassen, sondern direkt Profis fragen.Sofort.
Da muss was unternommen werden.

Der Beschreibung nach sieht das auch für mich wirklich nach großer Eselei aus.
Wenn der Profi rät eine Rückzahlungsvereinbarung mit dem Chef anzustreben, müsste der sich formal gesehen auf eine Ratenzahlung einstellen, weil er sonst kaum was sieht. Das gilt insbesonders dann wenn man die Kohle nicht gerade auf Kante hat.
Denn es gibt Pfändungsgrenzen. Da darf der AG nicht auch einfach Lohn einbehalten.
Das Argument ist ja auch, dass dem Kollegen erlaubt wurde den Schaden zu stemmen. Eine Ungleichbehandlung darf es nicht geben.

Sollte eine KÜndigung kommen muss innerhalb von drei Wochen dagegen Klage eingereicht werden. Da muss auch dringend zu geraten werden, weil eine fristlose Kündigung - ob nun gerechtfertigt oder nicht - ganze Karrieren zerstören können. Jeder künftige Arbeitgeber, bei dem man sich bewirbt wird aufgrund eines krummen Abschiedsdatum im Arbeitszeugnis davon ausgehen müssen, dass Diebstahl o.ä- schwere Verfehlungen stattgefunden haben.


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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Mir unverständlich wie jemand 1900 Euro be*******n kann, zumal man bei einer "Bank" doch geschult sein muss.
Die Anzeige ziehlt wohl eher darauf das du mit dem Täter unter einer Decke steckst.

Betrogen zu werden ist keinesfalls ein Kündigungsgrund. Eine Rückzahlung wird der nur durchsetzen können, wenn du grob fahrlässig warst. Wobei die sinnloses Herausgabe von 1900 Euro und "spielen" mit Firmengelder mehr als fahrlässig ist.

Aber den Trick musst du mal erklären

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

erstmal als Orientierung, wann wer wie haftet.

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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