E-Mail-Kennwörter

18. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Birbey!
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail-Kennwörter

Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Wir sind ein Betrieb mit 7 Angestellten. Jeder von uns hat eine eigene e-mail-Adresse. Wir haben ein Buch angelegt und jeder muss sein e-mail Kennwort eintragen, damit bei Urlaub oder so der andere (natürlich auch der Chef) reinschauen kann...?

Nun war ein Kollege nicht da, und der Chef hat die email von Ihm gelesen. Darin war eine einfach e-mail von einem Bekannten drin.
Jetzt droht er mit Abmahnung.

Darf man überhaupt ein E-mail-Buch mit Kennwörtern anlegen?
(Man könnte sich ja dann gleich die Kennwörter sparen)

Ist ggf. eine Abmahnung arbeitsrechtlich in diesem Fall rechtswirksam? Insbesondere dann wenn man die Abnahmung unterschreiben müsste! (Was bleibt einem anderen übrig...)

Danke im Voraus...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Eins vorweg: Kein Arbeitnehmer muß überhaupt eine Abmahnung unterschreiben!!

Im Gegenteil, wenn er abgemahnt wird, hat er das Recht, eine Gegendarstellung zu schreiben und die muß in die Personalakte genommen werden!
Er kann sich auch vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung wehren, wenn sie nicht gerechtfertigt ist.

Ist in in dem Betrieb, wo Sie arbeiten, die Nutzung des Internets für private Zwecke untersagt worden? Wenn nicht, kann sich Ihr Kollege gegen die Abmahnung wehren. Wenn ja, ist meines Wissens eine Abmahnung rechtlich zulässig.

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#2
 Von 
Birbey!
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hamburgerin01,

erstmal danke für die Antwort.
Nein, in dem Betrieb ist das Schreiben von privaten e-mails nicht gestattet. Soweit aber alles klar.

Aber wie sieht es denn mit dem e-mail-Kennwörterbuch aus. Man muss die Sache auch mal so sehen: Wenn dieses email-Kennwörterbuch nicht bestehen würde, hätte er die e-mail nicht gesehen und somit nicht evtl . abmahnen können. Denn wenn so ein e-mail-Kennwörterbuch nicht zulässig ist, hätte es nie zu diesem Fall kommen können.

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#3
 Von 
magic799
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 26x hilfreich)

Hallo Birbey,

wenn ich das richtig verstanden habe, war und ist ein Schreiben/Empfangen von privaten e-mails per Betriebsvereinbarung o.ä. untersagt/verboten. Der Kollege hätte das wissen sollen. Zumindest sollten dann diese Mails gelöscht werden !!

Natürlich ist ein Führen eines "Kennwörterbuches" auf den ersten Blick seltsam. Aber wäre es auch noch seltsam für dich, wenn sich dein Kollege an die Vereinbarungen gehalten hätte ??

Ich meine, dein Kollege muss mit der Abmahnung leben.

Im übrigen sage ich dir, dass bei modernen Serversystemen und entsprechender Software jeder e-mail-Verkehr für den Administrator auch so ohne weiteres nachvollziehbar ist. Genauso wie jede besuchte Internetseite (ein Löschen des Cache am eigenen PC reicht nicht !)

Vielleicht solltest du den Vorschlag machen, dass eingehende e-mails an eine bestimmte Adresse weitergeleitet werden (z.B. an die deines Chefs). Das packt eigentlich jedes e-mail Programm. Dieses Vorgehen kenne ich eigentlich.

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