Eine Gegebenheit der letzten Tage hat eine Frage nach den Rechten eines Arbeitgebers an der E-Mail eines Angestellten aufgeworfen.
Die Situation:
Der Arbeitnehmer ist im Urlaub. Ein Vorgang bei einem Kunden eskaliert und der Arbeitgeber veranlasst, dass eine E-Mail Ÿber den namentlichen Account des Arbeitnehmer in dessen Namen und mit dessen Signatur versandt wird, so dass fŸr den EmpfŠnger diese Mail eindeutig vom Arbeitnehmer kommt. Dem Arbeitgeber ist bei Abfassen der E-Mail bekannt, dass die getŠtigte Aussage sachlich/fachlich falsch ist. Der Arbeitnehmer wird von diesem Vorgang erst im Nachhinein informiert.
Das der Arbeitgeber das Recht und die unternehmerische Pflicht hat, den E-Mail Eingang zu prŸfen, ist unstrittig, aber verletzt er hier nicht mindestens die guten Sitten? Wie ist eine solche Situation zu bewerten?