E-Mail und Arbeitgeberrecht

26. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Steiner
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
E-Mail und Arbeitgeberrecht

Eine Gegebenheit der letzten Tage hat eine Frage nach den Rechten eines Arbeitgebers an der E-Mail eines Angestellten aufgeworfen.

Die Situation:
Der Arbeitnehmer ist im Urlaub. Ein Vorgang bei einem Kunden eskaliert und der Arbeitgeber veranlasst, dass eine E-Mail Ÿber den namentlichen Account des Arbeitnehmer in dessen Namen und mit dessen Signatur versandt wird, so dass fŸr den EmpfŠnger diese Mail eindeutig vom Arbeitnehmer kommt. Dem Arbeitgeber ist bei Abfassen der E-Mail bekannt, dass die getŠtigte Aussage sachlich/fachlich falsch ist. Der Arbeitnehmer wird von diesem Vorgang erst im Nachhinein informiert.

Das der Arbeitgeber das Recht und die unternehmerische Pflicht hat, den E-Mail Eingang zu prŸfen, ist unstrittig, aber verletzt er hier nicht mindestens die guten Sitten? Wie ist eine solche Situation zu bewerten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@steiner

wenn der ag zugang zu den persönlichen accounts hat und dies dem an bekannt ist, was ist dann die frage

letztlich ist der ag verantwortlich gegenüber eventuellen kunden.
moralisch verwerflich und vielleicht eingriff in das briefgeheimnis wäre es vielleicht, wenn der ag das passwort des an knackt und in dessen namen mails versendet.
aber das scheint hier nicht klar

sunbee

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#2
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

"Ein Vorgang bei einem Kunden eskaliert und der Arbeitgeber veranlasst, dass eine E-Mail Ÿber den namentlichen Account des Arbeitnehmer in dessen Namen und mit dessen Signatur versandt wird, so dass fŸr den EmpfŠnger diese Mail eindeutig vom Arbeitnehmer kommt."

Lässt für mich zumindest darauf schließen, dass er eben im Name des Angestellten emails verschickt hat... Aber inwiefern das rechtens ist kann ich leider nicht weiterhelfen...

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#3
 Von 
Anonym
Status:
Schüler
(403 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich kann mich der Antwort von Sunbee nicht anschließen.

1. Ist das Identitätsverschleierung

2. Wenn was schief geht, hat er es als
Arbeitnehmer schwer zum Nachweisen, dass
er dass nicht war. Wie ehrlich der
Arbeitgeber wohl sein wird, sei erst
einmal dahin gestellt.

3. Auch wenn die wirtschaflichen Belangen
des Arbeitgebers wichtig ist, hätte er
zumindest den Sachverhalt so abtragen
können, in dem er geschrieben hätte
"i. A. von Herrn X"

4. Passwörter sind nun mal dazu da, damit
man nie die Identiät es anderen Vor-
täuschen kann.

Meine Meinung als Laie.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich kann den Arbeitnehmer da sehr gut verstehen... Bei uns in der Firma wurde in meinem Name in der Datenbank rumgepfuscht, obwohl ich Urlaub hatte und nachweislich nicht an die Datenbank rankam... Das hat aber keinen interessiert, ich hatte nachzuweisen, dass ich nicht da war! Ich hab einen riesen Ärger bekommen für etwas, was ich gar nicht gemacht haben konnte (dafür hatte ich genug Zeugen), mir wurde erst geglaubt, dass ich es nicht war, als im Namen meiner Kollegin ebenfalls Daten in der Datenbank abgeändert wurden, obwohl diese nachweislich in der Schule saß und ebenfalls nicht an der Datenbank arbeiten konnte... Es wurden damals Praktikanten an meinen Arbeitsplatz gesetzt, die Technik wurde damals beauftragt, mein Passwort auf das Standardpasswort zurückzusetzen. Und der Ärger ist bei mir gelandet... Ist ziemlich unverschämt sowas und ich habe mich darüber ziemlich aufgeregt... Wenn jetzt bei dem Kunde etwas schief läuft, der Arbeitnehmer ist aber in Urlaub und irgendwer antwortet in dessen Name, dann weiß der Kunde ja nicht, ob dieser in Urlaub ist und das kann auch zu verdammt viel Ärger führen zwischen Arbeitnehmer und Kunde...

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