Hallo,
eine E-Mail an den Abteilungsleiter mit dienstlichem Inhalt wurde von diesem ohne Nachfrage an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Ebenso eine Kopie der Antwort des Abteilungsleitung.
Ist das rechtlich unbedenklich oder wurden hier nicht meine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt?
Vielen Dank.
-----------------
" "
-- Editiert saitist am 11.05.2014 18:18
E-Mail weitergeleitet
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Warum? War doch Dienstlich und keine Flirtmail oder so was?
Näheres könnte man sagen, wenn man dne Inhalt der Mail zumindest ansatzweise kennen würde.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Wenn du einen Brief schickst, kann der Empfänger in aller Regel mit dem auch machen, was er will. Das Briefgeheimnis sichert die Übertragung beziehungsweise die Unversehrtheit beim Transport, aber nicht die Verwendung durch den Empfänger. Abgesehen davon gelten E-Mails nicht gerade als Weg für vertrauliche Informationen.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn ich einen Brief im Internet veröffentliche, habe ich ganz bestimmt die Persönlichkeitsrechte verletzt.
Die Frage ist also, ist die "interne" Verteilung dem schon gleichzusetzten.
-----------------
" "
Dein AL hat die Mail an die Geschäftsleitung weitergeleitet, schreibst du. Also mitnichten "an alle" im Netz oder darüber hinaus.
Welches Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt sein soll, sehe ich nicht. U.U. war der AL sogar dazu verpflichtet.
-----------------
""
quote:
Wenn ich einen Brief im Internet veröffentliche, habe ich ganz bestimmt die Persönlichkeitsrechte verletzt.
Nein, das kommt auf den Einzelfall, vor allem den Inhalt des Briefes, an. Pauschal jedenfalls nicht.
quote:
eine E-Mail an den Abteilungsleiter mit dienstlichem Inhalt wurde von diesem ohne Nachfrage an die Geschäftsleitung weitergeleitet
Das ist doch völlig normal, daß betriebliche Kommunikation von allen, die dazu betriebsintern berechtigt sind, eingesehen werden kann. Es ist sogar unstrittig, daß der Betrieb (konkret: Vorgesetzte) das komplette Postfach eines Angestellten einsehen darf, sofern dieses nicht auch für private Nutzung freigegeben ist.
Inbesondere kann also die Weiterleitung pauschal keine Persönlichkeitsrechte verletzen.
Im Einzelfall können je nach Inhalt und Empfänger der Weiterleitung natürlich Persönlichkeitsrechte verletzt sein (dummes Beispiel, die Personalabteilung leitet eine Email mit dem Gehaltswunsch des Mitarbeiters an den kompletten Firmenverteiler weiter), aber dazu schreibst du ja nichts.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten