E-Mail weitergeleitet

11. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
E-Mail weitergeleitet

Hallo,

eine E-Mail an den Abteilungsleiter mit dienstlichem Inhalt wurde von diesem ohne Nachfrage an die Geschäftsleitung weitergeleitet. Ebenso eine Kopie der Antwort des Abteilungsleitung.

Ist das rechtlich unbedenklich oder wurden hier nicht meine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt?

Vielen Dank.

-----------------
" "

-- Editiert saitist am 11.05.2014 18:18

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120079 Beiträge, 39828x hilfreich)

Warum? War doch Dienstlich und keine Flirtmail oder so was?


Näheres könnte man sagen, wenn man dne Inhalt der Mail zumindest ansatzweise kennen würde.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn du einen Brief schickst, kann der Empfänger in aller Regel mit dem auch machen, was er will. Das Briefgeheimnis sichert die Übertragung beziehungsweise die Unversehrtheit beim Transport, aber nicht die Verwendung durch den Empfänger. Abgesehen davon gelten E-Mails nicht gerade als Weg für vertrauliche Informationen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

Wenn ich einen Brief im Internet veröffentliche, habe ich ganz bestimmt die Persönlichkeitsrechte verletzt.

Die Frage ist also, ist die "interne" Verteilung dem schon gleichzusetzten.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Dein AL hat die Mail an die Geschäftsleitung weitergeleitet, schreibst du. Also mitnichten "an alle" im Netz oder darüber hinaus.
Welches Persönlichkeitsrecht dadurch verletzt sein soll, sehe ich nicht. U.U. war der AL sogar dazu verpflichtet.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Wenn ich einen Brief im Internet veröffentliche, habe ich ganz bestimmt die Persönlichkeitsrechte verletzt.


Nein, das kommt auf den Einzelfall, vor allem den Inhalt des Briefes, an. Pauschal jedenfalls nicht.

quote:
eine E-Mail an den Abteilungsleiter mit dienstlichem Inhalt wurde von diesem ohne Nachfrage an die Geschäftsleitung weitergeleitet


Das ist doch völlig normal, daß betriebliche Kommunikation von allen, die dazu betriebsintern berechtigt sind, eingesehen werden kann. Es ist sogar unstrittig, daß der Betrieb (konkret: Vorgesetzte) das komplette Postfach eines Angestellten einsehen darf, sofern dieses nicht auch für private Nutzung freigegeben ist.
Inbesondere kann also die Weiterleitung pauschal keine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Im Einzelfall können je nach Inhalt und Empfänger der Weiterleitung natürlich Persönlichkeitsrechte verletzt sein (dummes Beispiel, die Personalabteilung leitet eine Email mit dem Gehaltswunsch des Mitarbeiters an den kompletten Firmenverteiler weiter), aber dazu schreibst du ja nichts.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.847 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen