Hallo,
ich habe mal einige Fragen:
Ich habe die Nachricht von der DRV bekommen, das dem Verlängerungsantrag meiner EM-Rente auf unbestimmte Dauer entsprochen wurden.
Diese war Vorerst befristet worden bis Ende 2013 und wurde nun eben ab Anfang 2014 auf unbestimmte Dauer verlängert.Da ich bisher eine zeitlich befristete Rente wegen Erwerbsminderung bekam hat mein Arbeitsverhältnis in dieser Zeit geruht,
Jetzt stellen sich mir natürlich einige nicht unwesentliche Fragen:
- Wann muss ich meinen Arbeitgeber
über den Bescheid unterrichten?
- Endet mein Arbeitsverhältnis nun mit Zugang der EM-Rente auf unbestimmte Dauer?
- Da ich ja schon über einige Jahre berentet bin sind dann ja auch die Frage bzgl. Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen wegen langandauernder Arbeitsunfähigkeit? Gilt das seit Beginn der EM-Rent oder Rückwirkend für die letzten 36 Monate?
Und ab wann gilt das, ab Eintritt der Regelaltersgrenze, ab Eintritt der EM-Rente auf unbestimmte Dauer oder Ab Zugang des Bescheides darüber?
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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"
EM-Rente auf unbestimmte Dauer/Arbeitsverhältnis
21. August 2013
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Frage vom 21. August 2013 | 11:24
Von
Status: Praktikant (881 Beiträge, 347x hilfreich)
EM-Rente auf unbestimmte Dauer/Arbeitsverhältnis
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 21. August 2013 | 12:58
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Was ist im Hinblick auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch EM-Rente im Arbeitsvertrag oder einen evtl. anzuwendenden Tarifvertrag geregelt?
Die EM-Rente verhindert im Übrigen auch nicht das Entstehen von Urlaubsansprüchen (BAG vom 18.09.2012 - 9 AZR 623/10
). Das gilt zumindest für die gesetzlichen Urlaubsansprüche. Für übergesetzliche Urlaubsansprüche kann etwas anderes geregelt sein.
Ein Urlaubsabgeltungsanspruch besteht aber erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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