ESUG-Verfahren - Lohnfortzahlung durch Agentur für Arbeit bzw. National Insolvenzbank

11. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)
ESUG-Verfahren - Lohnfortzahlung durch Agentur für Arbeit bzw. National Insolvenzbank

Hallo Zusammen,

mein Arbeitgeber befindet sich derzeit im ESUG-Verfahren.

Angemeldet am Montag, 02.01.2017.

Bereits am 24.06.2016 wurde mir schriftlich eine Gehaltserhöhung von brutto 500,- Euro zugesichert, welche ab dem 01.01.2017 in Kraft treten sollte.

Der Chef sagt jedoch nun, dass das nicht möglich ist derzeit.

Das Insolvenzgeld von der Agentur für Arbeit wird nun durch eine Ankauferklärung an die National-Bank abgetreten, welche mir 3 Monate Gehalt "vorstreckt". In einer Infoveranstaltung der Firma hieß, dass das Gehalt vom Dezember als Grundlage genommen wird.

Meine Gehaltserhöhung begann doch bevor die "Insolvenz" / ESUG-Verfahren angemeldet wurden.

ich müsste doch nun von der National-Bank das höhere Gehalt bekommen, oder?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Sehe ich nicht so.


Weshalb, wie siehst Du das?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die Höhe des Insolvenzgeldes richtet sich nach dem gezahlten Arbeitsentgelt während der letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Daher spielt keine Rolle, was vereinbart wurde für die Zukunft, es gilt das, was in den letzten 3 Monaten war.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Die Höhe des Insolvenzgeldes richtet sich nach dem gezahlten Arbeitsentgelt während der letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens


Das ist falsch. Bitte mal §§ 165 ff. SGB III lesen.

Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate vor einem Insolvenzereignis, im Regelfall die Insolvenzeröffnung oder aber die Abweisung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse, gezahlt, sofern für diese Zeit noch Lohnrückstände bestehen (§ 165 SGB III )

Die Höhe des Insolvenzgeldes wird durch das Nettoarbeitsentgelt begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze gebildet.

Im Fall des TS wird vermutlich jetzt gerade erst ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt worden sein. Wenn bisher keine Lohnrückstände bestehen, wird regelmäßig dann in drei Monaten voraussichtlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfinden. Wenn wir mal unterstellen, dass das der 01.04.2017 sein wird, dann würde der TS für Januar bis März Insolvenzgeld erhalten. Das berechnet sich dann nach dem Entgeltanspruch, den der TS für diese Monate auch hätte, also auch zzgl. der Gehaltserhöhung, wenn sein Gehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Trotzdem muss die National-Bank momentan die Lohnerhöhung noch nicht mit berücksichtigen. Der TS weist ja selbst darauf hin, dass es hier um die Vorfinanzierung geht. Da wird dann noch nicht spitz gerechnet. In unserem Büro ist es sogar üblich, dass nur ein Teil des Insolvenzgeldes (in der Regel 95 %) vorfinanziert wird, um noch Luft zu haben, falls etwas zu korrigieren ist.

Die fehlenden Differenzbeträge gibt es dann von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld nach der Insolvenzeröffnung.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marmal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Eidechse):
Zitat (von hiphappy):
Die Höhe des Insolvenzgeldes richtet sich nach dem gezahlten Arbeitsentgelt während der letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens


Das ist falsch. Bitte mal §§ 165 ff. SGB III lesen.

Insolvenzgeld wird für die letzten drei Monate vor einem Insolvenzereignis, im Regelfall die Insolvenzeröffnung oder aber die Abweisung eines Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse, gezahlt, sofern für diese Zeit noch Lohnrückstände bestehen (§ 165 SGB III )

Die Höhe des Insolvenzgeldes wird durch das Nettoarbeitsentgelt begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze gebildet.

Im Fall des TS wird vermutlich jetzt gerade erst ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt worden sein. Wenn bisher keine Lohnrückstände bestehen, wird regelmäßig dann in drei Monaten voraussichtlich die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattfinden. Wenn wir mal unterstellen, dass das der 01.04.2017 sein wird, dann würde der TS für Januar bis März Insolvenzgeld erhalten. Das berechnet sich dann nach dem Entgeltanspruch, den der TS für diese Monate auch hätte, also auch zzgl. der Gehaltserhöhung, wenn sein Gehalt nicht die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

Trotzdem muss die National-Bank momentan die Lohnerhöhung noch nicht mit berücksichtigen. Der TS weist ja selbst darauf hin, dass es hier um die Vorfinanzierung geht. Da wird dann noch nicht spitz gerechnet. In unserem Büro ist es sogar üblich, dass nur ein Teil des Insolvenzgeldes (in der Regel 95 %) vorfinanziert wird, um noch Luft zu haben, falls etwas zu korrigieren ist.

Die fehlenden Differenzbeträge gibt es dann von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld nach der Insolvenzeröffnung.


Vielen Dank! Der Chef hat mir die Erhöhung jetzt auch zugesagt. Mal sehen was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.701 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen