Ehebruch am Arbeitsplatz - Geschäftsführer hat eine Verhältnis zu einer verheirateten Mitarbeiterin

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)
Ehebruch am Arbeitsplatz - Geschäftsführer hat eine Verhältnis zu einer verheirateten Mitarbeiterin

Hallo,

wie in der Überschrift bereits benannt, geht es hier um eine delikate Sache.

Ein Geschäftsführer eines kleinen Unternehmens (ca. 20 Mitarbeiter) hat ein Verhältnis mit einer Mitarbeiterin in seinem Unternehmen angefangen. Die Mitarbeiterin ist verheiratet und hintergeht somit ihren Ehemann. Das Verhältnis wird von beiden strengstens geheim gehalten. Der Eigentümer der Firma weiß ebenso wenig von der Beziehung, wie die Belegschaft.

Nun meine Frage.

Begeht irgendeine der zwei Personen (Geschäftsführer und Mitarbeiterin) eine straf- oder arbeitsrechtliche Tat? Unabhängig von der moralischen Verfehlung....kann die Beziehung zu seiner Mitarbeiterin dem Geschäftsführer irgendwie negativ auf die Füße fallen? Und kann der Mitarbeiterin ggf. der Vertrag von seiten des Firmeneigentümers gekündigt werden?

Danke für die Hilfe!
(Der betrogene Ehemann)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Wer da mit wem 'was angefangen hat', kann man heutzutage wohl dahingestellt sein lassen.
Ehebruch ist hierzulande heute nicht mehr strafbar.
Arbeitsrechtlich kann das beiden zu schaffen machen, wenn die Sache nämlich rauskommt und es Unfrieden in der Belegschaft gibt, erst recht, wenn sowas nach außen dringt - ist ja ein kleiner Betrieb, wie du sagst.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ricky501
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Als betrogener Ehemann bin ich nun am überlegen, den Firmeneigentümer des Visa-Agentur Unternehmens darüber in Kenntnis zu setzen.

Den Begriff "kleiner Betrieb", muss ich etwas korrogieren. Die Filiale in Berlin hat nur eine Belegschaft von 16 Mitarbeiter. Es existieren jedoch noch Filialen in 4 weiteren Städten mit weiteren 15 Mitarbeitern insgesamt, die aber täglich miteinander arbeiten müssen, aufgrund der Botschaften in den diversen Städten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Du kannst beiden natürlich eins 'reinwürgen; verständlich ist so ein Wunsch und Impuls durchaus.
Nur: was willst du erreichen?
Wenn du das tust, hast du deine Ehe wohl schon aufgegeben. Wenn du an deiner Ehe arbeiten willst, ist wohl Anderes angesagt. Das Erste wäre, diese Beziehung nicht als deren Sache anzusehen, sondern als ein Problem, das eure Ehe betrifft, also dich und deine Frau.
Freilich sind wir hier bei allem Möglichen, aber am wenigsten beim Arbeitsrecht.

3x Hilfreiche Antwort

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