Hallo,
ein Kollege von mir ist in Festeinstellung und arbeitet Vollzeit, seine Ehefrau ist schwer krank und kann sich um die gemeinsamen 4 Kinder nicht kümmern, was für Möglichkeiten gibt es für ihn um mindestens 4 Wochen von der Arbeit fernzubleiben? Er möchte sich ungern krankschreiben lassen, Urlaub
beantragen (bezahlt) wird im Moment schwer. Die Kinder sind alle unter 12 Jahre alt.
Wenn noch Angaben benötigt werden, kann ich gerne diese beantworten.
-- Editiert von Hurricane91 am 15.02.2020 18:38
Ehefrau krank, Kollege braucht von der Arbeit frei
15. Februar 2020
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Frage vom 15. Februar 2020 | 18:36
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehefrau krank, Kollege braucht von der Arbeit frei
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#1
Antwort vom 15. Februar 2020 | 18:54
Von
Status: Unbeschreiblich (32205 Beiträge, 5658x hilfreich)
eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen...
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp
#2
Antwort vom 16. Februar 2020 | 11:39
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
ZitatUrlaub beantragen (bezahlt) wird im Moment schwer. :
Warum?
Zitatwas für Möglichkeiten gibt es für ihn um mindestens 4 Wochen von der Arbeit fernzubleiben? :
Was möglich ist, hängt auch davon ab, was die Familie sich leisten kann, wie flexibel der Arbeitgeber ist, ob Großeltern tageweise einspringen können etc.
Je nach Alter der Kinder, könnte er versuchen 2 Monate Elternzeit zu beantragen. Nach dem Gesetz muss diese aber 7 bzw. 13 Wochen vor dem geplanten Beginn beantragt werden. Hier müsste der Arbeitgeber ihm zeitlich entgegenkommen.
Oder unbezahlten Urlaub. Aber wenn bezahlter Urlaub schon nicht möglich ist ...
In beiden Fällen könnte die Familie ggf. ALG II beantragen.
Der schnellste und finanziell beste Weg ist vermutlich einen Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Es wäre auch zu bedenken, was nach den 4 Wochen ist. "Schwer krank" klingt, als könnte die Erkrankung der Mutter auch länger dauern.
Ggf. die Kindergärten/Schulen der Kinder auf längere Betreuungszeiten ansprechen.
Es gibt noch den Sonderurlaub nach § 616 BGB. Diesen kann er aber nicht für 4 Wochen in Anspruch nehmen. Die Rechtssprechnung und Tarifverträge gehen i.d.R. von bis zu 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr aus.
Er wäre zur Überbrückung geeignet, bis die Haushaltshilfe genehmigt wurde.
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#3
Antwort vom 17. Februar 2020 | 11:47
Von
Status: Weiser (16533 Beiträge, 9305x hilfreich)
Zur Vollständigkeit:
Bei unbezahltem Urlaub gibt es die Möglichkeit, den Verdienstausfall (zumindest teilweise) von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen. (Ist aber nicht empfehlenswert, weil die Krankenkasse nicht alles erstattet und der Verlust doch recht hoch ist.)
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