Ehefrau krank, Kollege braucht von der Arbeit frei

15. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Hurricane91
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehefrau krank, Kollege braucht von der Arbeit frei

Hallo,

ein Kollege von mir ist in Festeinstellung und arbeitet Vollzeit, seine Ehefrau ist schwer krank und kann sich um die gemeinsamen 4 Kinder nicht kümmern, was für Möglichkeiten gibt es für ihn um mindestens 4 Wochen von der Arbeit fernzubleiben? Er möchte sich ungern krankschreiben lassen, Urlaub beantragen (bezahlt) wird im Moment schwer. Die Kinder sind alle unter 12 Jahre alt.

Wenn noch Angaben benötigt werden, kann ich gerne diese beantworten.

-- Editiert von Hurricane91 am 15.02.2020 18:38

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32205 Beiträge, 5658x hilfreich)

eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragen...
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/haushaltshilfe/haushaltshilfe.jsp

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Zitat (von Hurricane91):
Urlaub beantragen (bezahlt) wird im Moment schwer.


Warum?

Zitat (von Hurricane91):
was für Möglichkeiten gibt es für ihn um mindestens 4 Wochen von der Arbeit fernzubleiben?


Was möglich ist, hängt auch davon ab, was die Familie sich leisten kann, wie flexibel der Arbeitgeber ist, ob Großeltern tageweise einspringen können etc.

Je nach Alter der Kinder, könnte er versuchen 2 Monate Elternzeit zu beantragen. Nach dem Gesetz muss diese aber 7 bzw. 13 Wochen vor dem geplanten Beginn beantragt werden. Hier müsste der Arbeitgeber ihm zeitlich entgegenkommen.
Oder unbezahlten Urlaub. Aber wenn bezahlter Urlaub schon nicht möglich ist ...

In beiden Fällen könnte die Familie ggf. ALG II beantragen.

Der schnellste und finanziell beste Weg ist vermutlich einen Haushaltshilfe bei der Krankenkasse zu beantragen. Es wäre auch zu bedenken, was nach den 4 Wochen ist. "Schwer krank" klingt, als könnte die Erkrankung der Mutter auch länger dauern.
Ggf. die Kindergärten/Schulen der Kinder auf längere Betreuungszeiten ansprechen.

Es gibt noch den Sonderurlaub nach § 616 BGB. Diesen kann er aber nicht für 4 Wochen in Anspruch nehmen. Die Rechtssprechnung und Tarifverträge gehen i.d.R. von bis zu 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr aus.
Er wäre zur Überbrückung geeignet, bis die Haushaltshilfe genehmigt wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16533 Beiträge, 9305x hilfreich)

Zur Vollständigkeit:
Bei unbezahltem Urlaub gibt es die Möglichkeit, den Verdienstausfall (zumindest teilweise) von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen. (Ist aber nicht empfehlenswert, weil die Krankenkasse nicht alles erstattet und der Verlust doch recht hoch ist.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen