Ehem. AG forder SV Beiträge nach

21. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lucky05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehem. AG forder SV Beiträge nach

Hallo Zusammen,
mein ehemaliger AG fordert bei mir nachträglich SV Beiträge ( AN Anteil ) nach. Er hat mir in 2012 einen Bonus ausbezahlt, den er aber nicht als Einmalzahlung deklariert hat. Nun hatte er Ende Jan 13 eine Prüfung der DRV, die ergab, dass er eine Nachzahlung hat, aus besagtem Grund.
Vorgestern erhielt ich dann die Aufforderung von ihm, dass ich im den AN Anteil überweisen solle weil er "die falsche LA verwendet hat" Darf er dies ?
Ich hatte im Hinterkopf dass er es nur max innerhalb der auf die Auszahlung folgenden 3 Monate machen darf. Im SGB ( § 28g SGBB IV ) steht ähnliches ( mit den nächsten drei Gehaltszahlungen). Wisst ihr hier näheres ? Mich stört ein wenig der Wortlaut " nächste Gehaltszahlungen ". Ich bekam im Jan und August (Austrittsmonat) eine Sonderzahlung. Nach August hätte ich ja keine Gehaltszahlung mehr durch ihn...
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
...über jeden Tipp bin ich dankbar.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1301 Beiträge, 734x hilfreich)

Moin,
die Bitte des Arbeitgebers ist immerhin von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das hat nicht notwendigerweise was mit Substanz zu tun.

Wenn Du nett bist kannst Du mal schriftlich/per Email den Ex-Chef antworten. Musterhaft "Lieber Herr ..., könnten Sie mir bitte darlegen auf welcher Rechtsgrundlage ihr Anspruch beruht, insb. wenn der o.g. § SGB Anwendung findet.

mfg.....

Dann ist er am Zug, falls wir was übersehen haben sollten.



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#2
 Von 
Lucky05
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dank dir für die Antwort.
Nett bleiben ist bei ihm schwierig ;) Aber ich werde es so machen, meine Krankenkasse hat mein o.g. "Hinterkopfwissen" bestätigt. Ich dachte, ich rufe einfach mal an und die Fachabteilung hat mir meine Position bestätigt.
Viele Grüße

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