Ehem. Arbeitgeber zahl nicht - Weiteres Vorgehen?

21. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.09.2016 19:36:03
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehem. Arbeitgeber zahl nicht - Weiteres Vorgehen?

Guten Tag! Eine Freundin von mir hat zum 31.05. ihren Arbeitsvertrag beenden lassen. Ihr ehem. Arbeitgeber scheint aber kein Interesse daran zu haben, ihr letztes Gehalt zu zahlen. Der 15. des Monats (vertraglich Zahlungstag) ist nun fast eine Woche her und auf Anrufe, ob das Geld denn unterwegs sei, kommen nur Ausflüchte. Die letzte Aussage war wohl, man habe aktuell nicht das nötige Kleingeld, um den ausstehenden Betrag zu zahlen.

Da aufgrund dessen viele Verbindlichkeiten nicht beglichen werden konnten und sogar Rückbuchungsgebühren dazukommen, stelle ich mir die Frage, ob man diese nicht dem ehem. Arbeitgeber in Rechnung stellen kann. Aber das wäre nur "Bonus".

Laut Internetrecherche ist keine Mahnung von ihr nötig, sondern sie könnte direkt ein Mahnverfahren erwirken, ist das korrekt?
Falls nicht, was wäre sonst die beste Vorgehensweise?

Herzlichen Dank! :)

-- Editier von Starcook am 21.06.2016 11:56

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Es gibt Urteile, in dem der AN 3 Monate ohne Gehalt auskommen muss. Gibt die Freundin wohl zu viel aus?

Geht zum Gericht in Bezug der Lohnklage. Das könnt ihr ohne Anwalt machen (den müßte sie auch selbst bezahlen). Der Rechtspfleger hilft dabei.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Es gibt Urteile, in dem der AN 3 Monate ohne Gehalt auskommen muss.


Zeig mal bitte so ein Urteil! Ich finde die Aussage hochgradig fragwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2537x hilfreich)

Zitat (von Starcook):
Laut Internetrecherche ist keine Mahnung von ihr nötig, sondern sie könnte direkt ein Mahnverfahren erwirken, ist das korrekt?


Ja könnte man. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (nicht das "normale" Mahnververfahren anstrengen!) ist aber meiner Meinung nach nicht sonderlich effektiv. Ich wüsste auch nicht, wo man den Vordruck dafür bekommt, ausser auf dubiosen Internetseiten. Aber probiert es aus, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, der AG wird der Forderung nicht widersprechen.
Ansonsten eben die Lohnklage wie von asd1971 schon erklärt. Wobei ich bei einer Woche zunächst eine letzte Frist setzen würde. Ist jedoch kein muss.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.09.2016 19:36:03
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 1000kleinesachen):
Zitat (von Starcook):Laut Internetrecherche ist keine Mahnung von ihr nötig, sondern sie könnte direkt ein Mahnverfahren erwirken, ist das korrekt?
Ja könnte man. Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren (nicht das "normale" Mahnververfahren anstrengen!) ist aber meiner Meinung nach nicht sonderlich effektiv. Ich wüsste auch nicht, wo man den Vordruck dafür bekommt, ausser auf dubiosen Internetseiten. Aber probiert es aus, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, der AG wird der Forderung nicht widersprechen.
Ansonsten eben die Lohnklage wie von asd1971 schon erklärt. Wobei ich bei einer Woche zunächst eine letzte Frist setzen würde. Ist jedoch kein muss.


Ich habe ihr jetzt geraten, nochmals ein Fax zu senden, in dem die genannten Schritte angeroht werden. Zudem eine Aufstellung der entstandenen Kosten aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung (Rückbuchungsgebühren etc).

Ich bin gespannt!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Es gibt Urteile, in dem der AN 3 Monate ohne Gehalt auskommen muss. Gibt die Freundin wohl zu viel aus?


Für Teil 1 der Aussage würde ich ebenfalls gerne Referenzen sehen. Nenn doch mal ein paar AZ, oder poste ein paar Links zu entsprechenden Urteilen.

Teil 2 der Aussage... naja, nennen wir es "frech" bzw. "nicht zielführend".

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18859 Beiträge, 6903x hilfreich)

Was bei nicht gezahltem Gehalt zu tun oder möglich ist, zeigen nachstehende Links deutlich aus.
Die Folgekosten bei deiner Freundin einzuklagen, bezeichnest du selbst als 'Bonus' - ich übersezte es gerne mit 'zu schön, um wahr zu sein'. Direkte Kosten evtl. Ja, mittelbare nicht - die Bahn zahlt z.B. bei Verspätungen auch nicht den Schaden, wenn es deswegen z.B. zu keinem Vertrag kommt.
Anmerkung: die Sache mit den 3 Monatsgehältern Reserve ist m.E. keine Rechtssache, sondern gehört zu den Vorsorgetipps der Verbraucherzentrale.

http://www.kluge-recht.de/arbeitsrecht-ratgeber/lohn-gehalt-was-tun-wenn-der-arbeitgeber-nicht-zahlt.html
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Lohnrueckstand_Arbeitnehmer.html#tocitem6

-- Editiert von blaubär+ am 22.06.2016 16:11

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40826 Beiträge, 14419x hilfreich)

Na ja, eine Woche Verzug, das ist ja noch nicht so weltbewegend. Wenn die Auszahlung bisher immer klappte, dann kann es auch daran liegen, dass bei ausscheidenden Mitarbeitern kein Programm automatisch durchläuft, sondern das Ganze von Hand kontrolliert wird. Frist per Einschreiben setzen, anschliessend ab zum Arbeitsgericht, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.975 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.458 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen