Ehemalige Firma unterstellt Unterschlagung v. Geld

11. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)
Ehemalige Firma unterstellt Unterschlagung v. Geld

Hallo,

Ich bekam gestern einen Brief von meiner ehemaligen Firma welche mich auffordert knapp 11.000€ zu zahlen.
Zum Hintergrund: 2010 fing ich dort an und übernahm drei Bargeldkassen. Zwei davon stellen keine Probleme dar. Jedoch eine "Taschengeldkasse" im Seniorenheim weist einen Fehlbetrag über knapp 11.000€ aus. Zu Anfang meiner Einarbeitung musste ich ein Übernahmeprotokoll unterschreiben. Dort war damals ein Minus in Höhe von ca 2.000€
Im Jahr 2010 führte ich dann keine weiteren Kontrollen durch und gab das Geld aus an die Bewohner bzw bestellte neues von der Bank, wenn das Geld zu Ende ging.
Als ich im Feb 2011 dann gekündigt hatte für einen neuen Job ist der Fehlbetrag aufgefallen. Es wurde damals kurz darüber gesprochen und mit "wir klären das" bei Seite gelegt. Da der Schlüssel zu den Kassen für alle öffentlich und Bekannt in meiner Schreibtischschublade lag konnten wir das nicht klären. Und mindestens 4 Leute Zugang zu den Kassen hatten.

Wie gesagt, nun nach 4 Jahren bekomme ich dieses Schreiben mit der Zahlungsaufforderung.. Nächste Wohe setzten wir uns zusammen und prüfen das alles.
Ich bin sehr verzweifelt...! Was soll ich nun tuen?
Eine Rechtsschutzversicherung habe ich nicht und um des Friedens und Führungszeugnis Willen werde ich das wohl zahlen müssen, da es ja unter meiner Kassenfuhrung passiert ist.? Ich weiß dass ich Protokolle führen hätte müssen aber ich war einfach noch zu jung und beruflich unerfahren.
Bei "frag einen Anwalt" hab ich bereits eine Rückmeldung erhalten. Er meinte dass ich nicht zahlen sollte denn das die Ansprüche verjährt sind zu Ende 2014.
außerdem sei es mir nicht eindeutig nachzuweisen weil ja viele wüssten wo der Schlüssel sich befindet und somit Zugriff zur Kasse hatten!!
Wie sieht das strafrechtlich aus? Oder wie seht ihr das ganze? :/
Vielen Dank für die Hilfe.

-- Editiert so405343-16 am 11.01.2015 13:10

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50 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wie sieht das strafrechtlich aus? Strafrechtlich dürften die Beweise kaum ausreichen.
Bei "frag einen Anwalt" hab ich bereits eine Rückmeldung erhalten. Er meinte dass ich nicht zahlen sollte denn das die Ansprüche verjährt sind zu Ende 2014.
außerdem sei es mir nicht eindeutig nachzuweisen weil ja viele wüssten wo der Schlüssel sich befindet und somit Zugriff zur Kasse hatten!!
Und wieso wollen Sie dann trotzdem zahlen?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Dem Ruhe und Frieden Willen.. Wahrscheinlich ist das total dumm von mir, ja! Aber ich habe keine Beweise, dass ich es 1000% nicht war. Und je nachdem wird dann falls die doch Anzeige erstatten etwas in mein Führungszeugnis eingetragen oder ähnliches! Ich arbeite aktuell in der Vermögensverwaltung das kann ich dann alles vergessen, meine Zukunft an den Nagel hängen.

-- Editiert so405343-16 am 11.01.2015 13:35

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Aber ich habe keine Beweise, dass ich es 1000% nicht war. Na und? Man muß Ihnen beweisen, daß Sie es waren - nicht umgekehrt.
Und je nachdem wird dann falls die doch Anzeige erstatten etwas in mein Führungszeugnis eingetragen oder ähnliches! Anzeigen stehen gar nicht im Führungszeugnis.
Wahrscheinlich ist das total dumm von mir, ja! Ich hätte es netter ausgedrückt, aber eigentlich haben Sie da völlig recht. Und übrigens kann Ihre Firma Sie erst recht anzeigen, wenn Sie zahlen - das sieht nämlich heftig nach einem Schuldeingeständnis aus. Schon mal darüber nachgedacht?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Eig müsste ich mir ja keine Gedanken machen weil das alles ja eh lt Anwalt bereits verjährt ist. Aber da ich mich nicht auskenne in den rechtlichen Bereichen will ich für dienstag vorbereitet sein.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wieso? Was ist denn Dienstag?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Am Dienstag werden wir uns nochmal zusammen setzen und Aufstellungen über Einmahmen und Ausgaben einsehen aus 2010 bis Feb 2011.

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Und Sie sind sicher, daß man Sie da nicht drängen wird, ein Schuldanerkenntnis oder dergleichen zu unterschreiben? Ich würde da nicht hingehen - haben Sie erstmal unterschrieben, kommen Sie da nicht mehr raus. Wenn Sie in der Lage sind, 11.000 Euro zu zahlen, können Sie sich ja wohl auch einen Anwalt leisten. Und nur über den sollte jedwede Kommunikation mit der Ex-Firma laufen.

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#8
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Wäre ein Schuldeingeständnis überhaupt rechtens weil die Ansprüche ja erst jetzt 2015 gestellt wurden? Ich sag doch, dass ich wirklich leider null Ahnung von sowas habe..
Ich habe nur diese Infos von dem Online Anwalt mit der Nachweispflicht und Verjährung.
Im Internet fand ich dann noch, dass der AG NUR Ansprüche stellen kann und das Geld zurückverlangen kann wenn der AG dafür sorgt, dass nur der AN Zugang zur Kasse hat und niemand sonst. Und das war in meinem Fall ja überhaupt nicht so!! Und da es nun mehr als 3 Jahre her ist, eh verjährt ist.

Und nein, 11.000€ kann ich nicht bezahlen. "Sie Können es auch in Raten abzahlen" wurde mir angeboten in dem Schreiben..
Und wenn ich mir einen Anwalt leisten könnte wäre ich doch schon längst da gewesen :/

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wäre ein Schuldeingeständnis überhaupt rechtens weil die Ansprüche ja erst jetzt 2015 gestellt wurden? Ich sag doch, dass ich wirklich leider null Ahnung von sowas habe.. Klar - auch verjährte Ansprüche kann man einfordern. Verjährung muß der Gläubiger einwenden - er kann natürlich auch darauf verzichten. Echt - so wie Sie drauf sind, sollten Sie jeden Kontakt mit dem Arbeitgeber meiden.
Und wenn ich mir einen Anwalt leisten könnte wäre ich doch schon längst da gewesen :/ Dafür gibt es Beratungs- und Prozeßkostenhilfe.

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#10
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für die ehrlichen Worte. ;D Diese Situation überfordert mich eben.
Soll ich also lieber, aus "Selbstschutz", am Di anrufen und mitteilen, dass ich rechtliche Beratung hatte und sich rausstellte das die Ansprüche verjährt sind....?!
Die Fahrt dorthin dauert auch 2 Stunden und fordert somit auch noch einen halben Tag Urlaub in der aktuellen Firma.

-- Editiert so405343-16 am 11.01.2015 14:30

-- Editiert so405343-16 am 11.01.2015 14:34

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Soll ich also lieber, aus "Selbstschutz", am Di anrufen und mitteilen, dass ich rechtliche Beratung hatte und sich rausstellte das die Ansprüche verjährt sind.... Sie sollten nicht hingehen - anrufen sollten Sie aber besser auch nicht. Einfach wegbleiben! Sie haben nicht die nötige Festigkeit für eine direkte Kommunikation mit denen. Reagieren müssen Sie erst, wenn die Firma tatsächlich was unternimmt (Mahnbescheid/Anzeige). Und das halte ich für unwahrscheinlich.

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#12
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Wieso für unwahrscheinlich?
Ich kann das doch nicht einfach so stehen lassen mit dem Brief und den Anschuldigungen.
Denen ist vielleicht auch gar nicht bewusst dass es verjährt ist? Und wie gesagt, ich hab einfach Angst vor der Zukunft die mir dadurch zerstört wird sollten die weiteres unternehmen. :(


-- Editiert so405343-16 am 11.01.2015 14:40

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Da stimme ich muemmel zu.

Auch wenn es jetzt unhöflich erscheinen mag, aber Du scheinst in der Sache die Widerstandskraft einer gekochten Spagetti zu haben.

Zahlung würde ein Schuldeingeständnis sein, jedwede andere Äußerung (und sei sie auch nur beiläufig) könnte auch in diese Richtung gehen.


Jedwede Kommunikation mit der Firma solle man meiner Meinung nach unterlassen.
Nicht hingehen, nicht anrufen, keine Mails, keine Briefe, keine Anrufe annehmen (wenn die anrufen einfach sagen "Ich untersage Ihnen weitere Belästigung meiner Person,insbesondere telefonisch" und dann sofort wieder auflegen).


Das absolute Maximum was man manchen sollte wäre ein kurze Mitteilung Montag nachmittag (Fax, E-Mail) die nur folgendes enthält:
Sehr geehter XYZ,

leider kann ich ihren Terminvorschalg am Dienstag dem ... nicht folgen.

Mit freundlichen Grüßen






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wieso für unwahrscheinlich? Aus zahlreichen Gründen, die weiter oben stehen und z. T. auch von Ihnen und dem Anwalt benannt wurden - soll ich das jetzt alles noch mal schreiben?
Ich kann das doch nicht einfach so stehen lassen mit dem Brief und den Anschuldigungen. Nein, Sie zahlen ja lieber - ich glaube, ich gebe gleich auf...
Und wie gesagt, ich hab einfach Angst vor der Zukunft die mir dadurch zerstört wird sollten die weiteres unternehmen. Ich hatte schon erwähnt, daß das gar nicht passieren kann. Aber Ihnen ist offenbar nicht zu helfen. Na schön - ich verschwende hier offenbar bloß meine Zeit...


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#15
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Wenn ich das so mache. Was für mich seelisch bestimmt das Beste wäre .. Wieso sollten die mich dann nicht Anzeigen wegen Unterschlagung? Was passiert dann?

Ein kurzer Anruf mit "da die gestellten Ansprüche seit Dezember 2014 verjährt sind, werde ich den Termin nicht wahrnehmen. Tschüss "
Damit is doch alles gesagt? Das kleine Gespräch traue ich mir schon zu.

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Was passiert dann? Dann wird ermittelt. Dabei kommt raus, daß es diverse Leute gibt, die in Frage kämen. Folglich wird das Verfahren gegen Sie eingestellt, weil der Verdacht gegen Sie nicht ausreichend für eine Anklage ist.
Das kleine Gespräch traue ich mir schon zu. Ich Ihnen aber nicht, und Harry offenbar auch nicht - das sollten Ihnen vielleicht zu denken geben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hier ist doch Strafrecht und Arbeitsrecht zu unterscheiden. Ob strafrechtlich was nachzuweisen ist, wahrscheinlich nicht, kann aber auch anders aussehen.

Arbeitsrechtlich haben wir eine andere Situation. Da haftet der Mitarbeiter auf jeden Fall, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. Und das könnte hier durchaus der Fall sein. Denn offensichtlich gab es kein ordentlich geführtes Kassenbuch, sonst wäre das nämlich eher aufgefallen.

Zur Verjährungsproblematik: ich vermisse eine Angabe über den Beginn der Verjährungsfrist. Und erst wenn dieser Beginn feststeht, kann man gucken, ob tatsächlich eine Verjährung eingetreten ist.

Was ich tun würde: den Schaden sofort der Berufshaftpflicht melden. Oder war man da auch grob fahrlässig, und hat gar keine?

Und ich würde den Termin wahrnehmen, allerdings nicht ohne Anwalt. Denn jemand, der nicht mal ein einfaches Kassenbuch führen kann, der ist wohl kaum in der Lage, allein aus so etwas raus zu kommen.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

ich vermisse eine Angabe über den Beginn der Verjährungsfrist 2011 - da hat sie da aufgehört.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nicht unbedingt. Die Frage ist, wann der Gläubiger Kenntnis von den Umständen erlangt hat oder grob fahrlässig eben nicht erlangt hat. Und da hab ich schon die dollsten Trixereien erlebt. Aber, da hilft auch eine telefonische Kurzberatung gar nicht. Da muss ein Fachmann ran.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Das war in 2011 aufgefallen .
Selbst wenn mir also grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, ist es doch verjährt?
Das Kassenbuch habe ich nicht geführt das stimmt

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn der Umfang damals nicht feststand, keine Ahnung, wie überprüft worden ist, dann kann es anders aussehen. Auch, wenn es zur Strafanzeige kommt. Und, auch, wenn man erst interne Ermittlungen darüber angestellt hat, wer denn so alles als Täter in Betracht kommt. Und wenn der Staatsanwalt und das Strafgericht zu der Überzeugung kommen, dass Du der Täter bist, dann sieht das auch schon wieder anders aus.

Hast Du das wenigstens Deiner Berufshaftpflicht gemeldet?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Selbst wenn mir also grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, ist es doch verjährt? Ja. Die Kollegin wollte nur sagen, daß der AG das anders sehen könnte. Und eben deshalb sollen Sie sich nicht auf eine Diskussion mit ihm einlassen. Wenn er ernsthaft auf das Geld klagt (ich halte es ja für nicht sehr wahrscheinlich, denn da muß er die Gerichtskosten vorlegen und die Erfolgsaussichten dürften gering sein), dann muß ein Anwalt ran.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Nein, ich habe auch keine Berufshaftpflicht.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein kurzer Anruf mit "da die gestellten Ansprüche seit Dezember 2014 verjährt sind, werde ich den Termin nicht wahrnehmen. Tschüss "
Damit is doch alles gesagt? Das kleine Gespräch traue ich mir schon zu. <hr size=1 noshade>

Das wäre schon der erste Schuss ins Knie.
Denn damit würde man die ja auf die Idee bringen "wie können wir mit der Verjährung tricksen". Etwas über das sie derzeit wohl noch gar nicht nachdenken ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenn er jetzt mauert, dann öffnet er doch Tür und Tor für Strafanzeige und bei der offenen Frage der Verjährung kommt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch das Zivilverfahren. Einen Träger eines Altenheimes werden die Gerichtskosten kaum abschrecken.

Deshalb halte ich es ja für so wichtig, dass sich ein Fachmann die Akte anschaut.
Denn, a Geschmäckle bleibt doch, oder? Ausgerechnet für die Kasse, aus der Geld verschwunden ist, gibt es kein Kassenbuch?

Abgesehen davon, in der Branche ohne Berufshaftpflicht? Das ist ja der Knüller.

wirdwerden


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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Wenn er jetzt mauert, dann öffnet er doch Tür und Tor für Strafanzeige Was soll er denn sonst tun? Daß "ein Fachmann sich die Akte anschaut" - warum sollte der AG das erlauben? Und warum eine Strafanzeige nicht zu einer Verurteilung führen würde, wurde schon mehrfach erläutert.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn er jetzt mauert, dann öffnet er doch Tür und Tor für Strafanzeige <hr size=1 noshade>

Das waär derzeit das beste was man nachen kann.

Das mit der Strafanzeige werden die sich auch gut überlegen.
Da kommt dann doch so einiges Unangenehmes für die Vorgesetzten ans Licht, nicht gerade vertrauensfördernd.



Zitat:
Abgesehen davon, in der Branche ohne Berufshaftpflicht? Das ist ja der Knüller.

Wieso sollte ich als Angestellter eine Berufshaftpflicht abschließen? Aus wnen es ein Altenheim ist. Die braucht man als Selbständiger.






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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 11.01.2015 16:22

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

ich bin mir mit der Verurteilung auf keinen Fall nicht so sicher. Denn ob er selbst in die Kasse greift, oder aber zulässt, dass andere darein greifen, da könnte auch ein dolus eventualis rauskommen. Und kein Kassenbuch, das ist doch der Lacher schlechthin.

Nur, ein Anwalt könnte doch anhand der Unterlagen feststellen, wie die Verjährungsfrist gelaufen ist, bzw. ob sie noch läuft. Das müsste der Träger doch auch bei Gericht vorlegen. Deshalb verhandeln, um den Sachverhalt aufzuklären. Aber um des Himmels willen nicht alleine. Dann lieber gar nicht.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
so405343-16
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 18x hilfreich)

Was ist wenn von 2011 ein anderer Differenzbetrag genannt wurde zum letzten Schreiben?! Ich meine der wäre nun höher. Kann es nicht genau sagen. Vielleicht haben die in den ganzen Jahren nochmal nachgeprüft und schreiben mich deshalb jetzt an?

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Vielleicht haben die in den ganzen Jahren nochmal nachgeprüft und schreiben mich deshalb jetzt an? Das kann hier keiner wissen und für die Frage, wie Sie jetzt vorgehen sollen, ist es auch nicht relevant.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

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