Sehr Damen und Herren,
sowie User dieses Forums. Ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden, da ich in der derzeitigen Situation einen kleinen Rat benötige.
Es dreht sich um folgendes:
Mein ehemaliger Arbeitgeber versprach mir für 2 Nächte (Nicht die normale Arbeit) einen Verdienst von mindestens 100€ pro Nacht und mir würde ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Dies ist aber nicht geschehen. Mir wurden nur 150 Lohn + 15 € Fahrtgeld überwiesen. Wobei der Lohn min. 200€ und das Fahrtgeld eigentlich 22,2€ beträge.
Was kann ich da tun?
Nun komm ich zu dem eigentlichen Thema, das mich interessiert:
Mein Ex-Chef schrieb mir in einer E-Mail ich zitiere:
"Damit Ihnen und auch Herrn ******* bei einer eventuellen späteren Berechnung von Arbeitslosengeld keine Nachteile entstehen, haben wir diese 165 Euro nicht als Sonderzahlung gebucht, sondern in Stunden aufgeschlüsselt. Eine Sonderzahlung wird nämlich bei der Arbeitslosengeldberechnung nicht berücksichtigt und würde dieses dann im Endeffekt schmälern. Deshalb haben Sie dann jeweils 11 Stunden zu 15 Euro(=165 Euro) auf dem Stundenzettel."
Kann ich Ihn aufgrund dieser Aussage beim Finanzamt anzeigen?
Ihr würdet mir damit viel helfen!
Vielen Dank im Voraus
und ich freue mich von euch zu hören!
-- Editiert am 20.06.2011 02:31
Ehemaligen Arbeitgeber wegen Betrug anzeigen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Warum, wo sollte er denn betrogen haben, der Arbeitgeber?
wirdwerden
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Hallo,
also erstmal hat dein arbeitgeber dir das ja nur mündlich zugesagt. solange du nichts schriftliches in der hand hast, kannst du nichts von ihm fordern.
dann zu dem angeblichen betrug. selbst wenn das ein betrug sein sollte, kommt er ja dir zu gute. wenn du ihn anzeigst, wird dein arbeitslosengeld nachberechnet und du bekommst dann weniger. er hat mit seinem "betrug" dir einen gefallen getan
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Die mündliche Zusage hat mein Ex-Chef bei mir und dem oben vorkommenden Kollegen gemacht. Dies ist aber zweitrangig. Mich interessiert nur ob das oben genannte Zitat eine rechtswidrige Aussage enthält? Da ja eigentlich meiner Meinung in diesem Falle der Staat betrogen wird, auch wenn dies zu meinem "Vorteil" wäre.
Vielen Dank schon mal
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ob dieser dreh deines AG 'betrug' darstellt, ist keine frage des arbeitsrechts. es kann sich gegebenenfalls um eine täuschung der arge handeln und würde dann unter sozialrecht fallen.
was die lohnzusage angeht: natürlich zählt die und du solltest die differenz auch einfordern. der andere kollege gibt durchaus einen brauchbaren zeugen ab.
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Wieso sollte es Betrug sein? Ist doch alles ordnungsgemäß verssteuert und sozialversichert.
wirdwerden
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Nach meiner Einschätzung ist die Buchung doch richtig. Eine Buchung als Sonderzahlung wäre falsch gewesen schließlich hat es sich doch um Lohn für tatsächlich erledigte Arbeit gehandelt.
Die Aussage im Hinblick auf die Auswirkung bei ALG ist nach meiner Kenntnis falsch. Wo soll also der Betrug liegen?
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-- Editiert am 21.06.2011 14:45
quote:
Mein ehemaliger Arbeitgeber versprach mir für 2 Nächte (Nicht die normale Arbeit) einen Verdienst von mindestens 100€ pro Nacht
Netto???
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Ja Brutto min 100€ pro Nacht,
da ich aber das neben meinem Studium mache/gemacht habe war ich bei ihm auch nur auf 400€-Basis angemeldet. und mit den 200€ für Nächte und dem anderen Verdienst wär ich nicht über die 400€ gekommen also für mich Netto, aber eig Brutto.
Mir ging es bei der Aussage, ob sie so gewählt ist, das der Staat, mir mehr bezahlen müsste.
Sonderzahlung deshalb, da die Tätigkeit, welche ich gemacht habe nicht in meinem Arbeitsvertrag als solche drin stand.
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Der Arbeitgeber muss alles versteuern und für alles, was er zahlt Sozialabgaben abführen. Ob er das Kind nun Sonderzahlung oder aber Lohn/Gehalt nennt.
wirdwerden
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