Ehemaliger AG will Gehalt zurückgezahlt bekommen

18. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12319.03.2022 11:58:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger AG will Gehalt zurückgezahlt bekommen

AN hat eine ordentliche Kündigung auf ärztlichen Rat eingereicht. Der ehemalige AG sendet jetzt diskriminierende Drohbriefe, unter anderem auch mit der Forderung, dass der normal verdiente Gehalt zurückgezahlt werden soll mit Zinsen.
AN hat direkt für den ehemaligen AG gearbeitet und Arbeitsaufgaben normal erledigt, hat auch Beweise davon das positive Resultate aus den Arbeitsaufgaben entstanden sind. Also Arbeitsleistungen wurden von AN erbracht.

Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage wie der ehemalige AG trotzdem den ehemaligen AN zur Gehaltsrückzahlung zwingen kann?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von bubbleboy):
Der ehemalige AG sendet jetzt diskriminierende Drohbriefe,

Und wie genau diskriminiert er dort?



Zitat (von bubbleboy):
hat auch Beweise davon das positive Resultate aus den Arbeitsaufgaben entstanden sind.

Es reicht nicht wenn man mal 1 oder 2 positive Resultate erzielt und die überwiegende Mehrzahl eher nicht so gut war oder diese positiven Resultate z.B. nur per Zufall entstanden sind.



Zitat (von bubbleboy):
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage wie der ehemalige AG trotzdem den ehemaligen AN zur Gehaltsrückzahlung zwingen kann?

Diverse.
Auch wenn das mit sehr hohen Hürden versehen ist.

Welche der AN nun auswählt und verargumentiert, das wird man wohl abwarten müssen. Oder findet sich schon was dazu in den Schreiben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12319.03.2022 11:58:22
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und wie genau diskriminiert er dort?

Da AN eine weibliche Person ist, wurden falschen Behauptungen über AN ausgesagt in Bezug auf negative Eigenschaften weiblicher Geschlechtergruppen.
Zitat (von Harry van Sell):
Es reicht nicht wenn man mal 1 oder 2 positive Resultate erzielt und die überwiegende Mehrzahl eher nicht so gut war oder diese positiven Resultate z.B. nur per Zufall entstanden sind.

AN hat nur 4 Monate gearbeitet und hat erfolgreich zwei von drei Projekten abgeschlossen. Das dritte Projekt konnte durch die arbeitsunfähigkeit nicht abgeschlossen werden.
Außerdem ist der Arbeitsvertrag auf einer festen Vergütung unterschrieben und nicht nach erbrachter Leistung.

Es kam noch kein amtliches Schreiben bei AN an, nur die Androhung das der AG dies zurückverlangen wird.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von bubbleboy):
und hat erfolgreich zwei von drei Projekten abgeschlossen. Das dritte Projekt konnte durch die arbeitsunfähigkeit nicht abgeschlossen werden.

Das sind dann ja sehr gute Werte.



Zitat (von bubbleboy):
Es kam noch kein amtliches Schreiben bei AN an, nur die Androhung das der AG dies zurückverlangen wird.

Dann würde ich dazu neigen diese Mitteilungen zu sammeln und erst mal zu ignorieren bis was vom Anwalt kommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7250 Beiträge, 1526x hilfreich)

Drohen kann man viel, auch androhen.. Ich würde die Schreiben auch ungeöffnet in die Ecke legen und erst wieder reagieren wenn ein Anwaltsschreiben oder was amtliches kommt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ich würde die Schreiben auch ungeöffnet in die Ecke legen und erst wieder reagieren wenn ein Anwaltsschreiben oder was amtliches kommt.

Für alle mit hellseherischen Fähigkeiten sicherlich eine gute Idee.
Für alles anderen: nicht empfehlenswert ...


Signatur:

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17464 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zitat (von bubbleboy):
Der ehemalige AG sendet jetzt diskriminierende Drohbriefe, unter anderem auch mit der Forderung, dass der normal verdiente Gehalt zurückgezahlt werden soll mit Zinsen.


Das sind anscheinend 2 Sachverhalte, die getrennt anzugehen sein werden.
a) Diskriminierende Äußerungen - du drückst dich ja eher zu verschwommen und allgemein aus, als dass unsereins konkret dazu Stellung nehmen könnte. Ob das zu verfolgen und zu ahnden wäre, musst du selber wissen.
b) Rückforderung von Gehalt käme praktisch nur dann infrage, wenn du über das vereinbarte Entgelt hinaus Bezüge erhalten haben solltest, die dir nicht zustehen. Sollte der AG 'Schlechtleistung' ins Feld führen - worauf deine Ausführungen zu deinen Leistungen deuten -, liefen seine Forderungen ins Leere: der AG hat Anspruch auf Leistung mittlerer Güte, wie es so schön heißt. Nicht mehr, nicht weniger. Und Schlechtleistung würde nicht einmal eine Rückzahlungspflicht begründen, eher Nachbesserung oder so.

Also Abwarten und Tee trinken - es ist ja noch nicht wirklich was passiert.
(Was immer den AG zu seinen bösen Briefen veranlasst haben mag, handeln musst du erst, wenn dir eine Klage ins Haus flattert oder ein amtlicher Mahnbescheid. Die Rückforderung - wenn sie sich so deutlich aus den Briefen ergibt - wirst du ja schon als unbegründet zurückgewiesen haben, denke ich. Inkassofirma käme auch infrage, deswegen wäre es wichtig, dass du die Forderung des Ex-AG bestreitest )

-- Editiert von blaubär+ am 19.03.2022 07:28

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von bubbleboy):
AN hat eine ordentliche Kündigung auf ärztlichen Rat eingereicht.
Das konnte man schon in deinem anderen Beitrag lesen.
Zitat (von bubbleboy):
unter anderem auch mit der Forderung, dass der normal verdiente Gehalt zurückgezahlt werden soll mit Zinsen.
Der AG hat dem AN die Kündigung zum Monatsende sogar bestätigt. Und will nun für die 4 Monate Gehalt+Zinsen zurück?
Weil die weibliche Geschlechtergruppe sowieso und usw...? Spielt das Drama in Deutschland?

Zu wann hat der AN denn gekündigt und was hat der AN inzwischen mit dieser Übergabe/Online-Meeting trotz AU mit dem AG vereinbart? Hat der AN übergeben?

Der AN sollte aus den Drohbriefen mal heraussuchen, was darin als ---sachlich begründet--- übrigbleibt.
Dann könnte der AN evtl. selbst entscheiden, was noch zu tun ist.
Oder hier nochmal nachfragen, was evtl. zu tun sei.

Zitat (von bubbleboy):
Gibt es irgendeine Rechtsgrundlage wie der ehemalige AG trotzdem den ehemaligen AN zur Gehaltsrückzahlung zwingen kann?
Vielleicht. Vielleicht im Arbeitsvertrag zu finden?
Zitat (von bubbleboy):
Es kam noch kein amtliches Schreiben bei AN an, nur die Androhung das der AG dies zurückverlangen wird.
Von welchem AMT wird denn was erwartet?

Dein nebulöses Geschreibsel über AN und AG kann alles mögliche und unmögliche bedeuten. Sich tot stellen--- bringt meist mehr Ärger als endlich ein Ende.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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