Im August wurde ich von meinem ehemaligen AG -einem kleinen Handwerksbetrieb - in der Probezeit gekündigt.
Dabei fiel der Buchhaltung auf, dass ich letztes Jahr einen Barzahkung von 300 € in bar erhalten hatte, die aber in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Beide Seiten hatten das vergessen. Nun fordert der AG das Geld zurück. In meinem Vertrag steht aber, dass gegenseitige Ansprüche nach drei Monaten verfallen. Der AG steht auf dem Standpunkt, dass ich mich ungerechtfertigt bereichert habe und das übergeordnete Recht auf Herausgabe nach BGB die Verfallsklausel aushebelt.
Was meinen die Fachleute dazu? Gibt es dazu Präzedenzfälle?
Ehemaliger Arbeitgeber fordert Geld zurück 2
20. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 20. Oktober 2018 | 12:32
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger Arbeitgeber fordert Geld zurück 2
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 13:04
Von
Status: Weiser (17426 Beiträge, 6485x hilfreich)
Ich meine, dass die Ausschlussklausel gilt. Da die Sache ja ordnungsgemäß über das Personalreferat respektive die Kasse abgewickelt worden ist, sehe ich hier keinerlei Ausnahmegrund.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 18:30
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39816x hilfreich)
Die Verjährung - wenn sie denn rechtskonform formuliert ist - gilt in beide Richtungen.
Rosienpickerei weil hier die Verjährung zum Nachteil des Arbeitgebers ist? Da sehe ich überaus geringe Erfolgsaussichten vor Gericht.
ZitatDer AG steht auf dem Standpunkt, dass ich mich ungerechtfertigt bereichert habe :
Naja, eventuell ist man ja auch entreichert?
Und jetzt?
Schon
267.716
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
11 Antworten