Ehemaliger Arbeitgeber fordert Geld zurück 2

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
emil.otto
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemaliger Arbeitgeber fordert Geld zurück 2

Im August wurde ich von meinem ehemaligen AG -einem kleinen Handwerksbetrieb - in der Probezeit gekündigt.
Dabei fiel der Buchhaltung auf, dass ich letztes Jahr einen Barzahkung von 300 € in bar erhalten hatte, die aber in der Lohnabrechnung nicht berücksichtigt wurde. Beide Seiten hatten das vergessen. Nun fordert der AG das Geld zurück. In meinem Vertrag steht aber, dass gegenseitige Ansprüche nach drei Monaten verfallen. Der AG steht auf dem Standpunkt, dass ich mich ungerechtfertigt bereichert habe und das übergeordnete Recht auf Herausgabe nach BGB die Verfallsklausel aushebelt.
Was meinen die Fachleute dazu? Gibt es dazu Präzedenzfälle?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17426 Beiträge, 6485x hilfreich)

Ich meine, dass die Ausschlussklausel gilt. Da die Sache ja ordnungsgemäß über das Personalreferat respektive die Kasse abgewickelt worden ist, sehe ich hier keinerlei Ausnahmegrund.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Die Verjährung - wenn sie denn rechtskonform formuliert ist - gilt in beide Richtungen.

Rosienpickerei weil hier die Verjährung zum Nachteil des Arbeitgebers ist? Da sehe ich überaus geringe Erfolgsaussichten vor Gericht.



Zitat (von emil.otto):
Der AG steht auf dem Standpunkt, dass ich mich ungerechtfertigt bereichert habe

Naja, eventuell ist man ja auch entreichert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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