Ehemaliger Chef schikaniert mich

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
mariowolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehemaliger Chef schikaniert mich

Hallo zusammen,

ich war bis zum 14. November 2012 Azubi und wurde in der Probezeit gekündigt.

Mein ehemaliger Chef möchte dass ich meine Lohnabrechnung von November wie mein Arbeitszeugnis, Lohnsteuerkarte persönlich bei ihm abhole. Es ist eine Frechheit dieses zu fordern, reine Schikane. (er ist bis jetzt mit den Unterlagen im Verzug)

Es ist in keinem Ausbildungsgesetz oder weder in meinem Vertrag geregelt, festgesetzt dass ich die mir vertraglich zustehenden Unterlagen persönlich abholen muss.

Es wären 25 EUR für öffentliche Verkehrsmittel die mir keiner erstattet.

Hat jemand eine Bestätigung, dass ich nicht persönlich vorbei muss.

Gruß
Dennis




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Die Abholung der Arbeitsunterlagen ist erstmal eine sogenannte Hol-Schuld, d.h. der Arbeitnehmer oder Azubi muß die Unterlagen beim Arbeitgeber abholen.
Erst wenn die Abholung unzumutbar ist, verwandelt sich die Hol-Schuld in eine Schick-Schuld.

Mehr dazu:

http://www.anwaltonline.net/arbeitsrecht/tips/hauptbegriffe/arbeitspapiere.html

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#2
 Von 
mariowolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Der Betrieb wird schadenersatzpflichtig, wenn er mit der Herausgabe der Arbeitspapiere in Verzug gerät. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb dem am letzten Arbeitstag abholbereiten Arbeitnehmer die Arbeitspapiere nicht aushändigt.

Der Schadenersatzpflicht umfasst den Verdienstausfall, den der Arbeitnehmer erleidet, weil er wegen fehlender Papiere nicht eingestellt wird oder eine begonnene Tätigkeit wieder verliert.

Gerät der Betrieb mit der Herausgabe in Verzug, ist er verpflichtet, dem Arbeitnehmer auf Betriebskosten die Papiere zusenden.
Nötigenfalls kann der Arbeitnehmer die Herausgabe der Papiere per einstweiliger Verfügung oder auch Herausgabeklage gerichtlich erzwingen. LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 01.06.2005 (2 Ta 87/05 )

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Am einfachsten wäre wohl, den Arbeitgeber per Einschreiben aufzufordern, die ausstehenden Unterlagen unverzüglich innerhalb der nächsten 7 Tage zuzusenden und ansonsten mit rechtlichen Schritten zu drohen.
Das könnte wirken.

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