Eigene Kündigung in der Probezeit aufgrund Gesundheitlicher Probleme?

2. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
JasperMura
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Kündigung in der Probezeit aufgrund Gesundheitlicher Probleme?

Hallo, folgendes.. habe zum Anfang des vorherigen Monats ein neues Arbeitsverhältnis außerhalb meines gelernten Berufs begonnen.
Nun befinde ich mich in der Probezeit und kämpfe mit Allergie bedingten Problemen (Kosmetik Verarbeitung) - Kann ich mein Arbeitsverhältnis vor den gesetzlichen 2 Wochen beenden?
Hätte die Möglichkeit wieder als Geselle in meinen alten Beruf zurückzukehren, möchte nicht weiter mit Hautauschlag und juckenden Augen kämpfen.

Könnte nämlich direkt in meinen alten Betrieb einsteigen bis zum 05.04.24 (Warum auch immer bis dahin).
Ansonsten erst zum neuen Monat.

Nachtrag: Im Vertrag steht "Die ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich gekündigt werden.
- Bedeutet dies ich könnte dies jederzeit machen, falls ich nicht vorher rauskomme, Sprich zum 15.04 die Kündigung zum 31.04.24 einreichen?


Liebe grüße und einen guten Start in den Tag.
- J

-- Editiert von User am 2. April 2024 06:21




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(707 Beiträge, 240x hilfreich)

Ja, in der Probezeit können sie ohne Grund innerhalb von 2 Wochen kündigen, d.h. wenn die Kündigung beim AG zugeht, z.B. heute am 02.04., sind sie am 16.4. raus. Für den 05.04. reicht das natürlich nicht. Allerdings: was soll schon passieren, wenn sie einfach früher gehen und bei ihrem alten Arbeitgeber wieder anfangen. Solange sie die keine Vertragsstrafe im Vertrag stehen haben (müssten sie mal den Vertrag lesen), sind die Risiken allenfalls theoretisch.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19946 Beiträge, 7235x hilfreich)

... wobei hier ein verständiger AG doch wohl auch einem Aufhebungsvertrag zustimmen sollte, denn es ist anzunehmen, dass die Allergien mit den kosmetischen Stoffen zusammenhängen. Damit kommst du womöglich sofort frei.
Angemerkt: AN braucht nie einen Grund (zu nennen) für seine Eigenkündigung.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41091x hilfreich)

Hier dürfte eine fristlose Kündigung durchaus das Mittel der Wahl sein - vorausgesetzt, dass man eine entsprechende ärztliche Bestätigung hat.

Alternativ lässt man sich AU schreiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2066 Beiträge, 411x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hier dürfte eine fristlose Kündigung durchaus das Mittel der Wahl sein - vorausgesetzt, dass man eine entsprechende ärztliche Bestätigung hat.
Einfacher wäre es, den aktuellen Arbeitgeber darauf anzusprechen.

1x Hilfreiche Antwort

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