Eigene Kündigung nach 3 an halb Monaten mit zuviel Urlaub während der Kündigungsfrist

8. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
TeddyDanny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigene Kündigung nach 3 an halb Monaten mit zuviel Urlaub während der Kündigungsfrist

Guten Tag,

ich möchte meine Stelle fristgerecht Kündigen jetzt im Januar zum ende des Monats. Habe im November letztes Jahr meinen Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen. Es sind 4 tage an den letzten zwei Samstagen und Sonntagen (21/22 und 28/29.01).
Ich bin eine Teilzeit Arbeiter mit 20/h die Woche.
Nun meine frage ist ob ich den Urlaub der ja selbstverständlich mehr ist als ich im Januar erarbeitet habe dadurch das er genehmigt ist auch nehmen kann und drauf bestehe kann sobald mein Chef ihn mir streichen will wenn ich am 17. Persönlich Kündige.

Grüße
Danny

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1079 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von TeddyDanny):
Nun meine frage ist ob ich den Urlaub der ja selbstverständlich mehr ist als ich im Januar erarbeitet habe dadurch das er genehmigt ist auch nehmen kann und drauf bestehe kann sobald mein Chef ihn mir streichen will wenn ich am 17. Persönlich Kündige.


Genehmigt wurde dir der Urlaub in der Annahme, dass das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt wird. Das tust du aber jetzt, von daher kannst du nur den Urlaub nehmen, der dir für Januar zusteht. "Persönlich kündigen" ist übrigens nicht möglich, eine Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

... nur zur Sicherheit nachgefragt: du setzt stillschweigend voraus, dass es Urlaubsanspruch für 2023 und nicht etwa noch Resturlaub aus 2022 - richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TeddyDanny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
"Persönlich kündigen" ist übrigens nicht möglich, eine Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform.


Ja das war sehr schlecht ausgedrückt von mir. Ich meinte das ich Persönlich hingehe und die Kündigung vorlege.

Zitat (von blaubär+):
... nur zur Sicherheit nachgefragt: du setzt stillschweigend voraus, dass es Urlaubsanspruch für 2023 und nicht etwa noch Resturlaub aus 2022 - richtig?


Genau der 2022 Urlaub ist schon in dem Jahr genommen worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von TeddyDanny):
ich möchte .. im Januar zum ende des Monats kündigen


Die "Wartezeit" ist noch nicht erfüllt ( d.h. das Arbeitsverhältnis besteht kürzer als 6 Monate ) - dann besteht für 2023 bei einem "Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit" ein Anspruch auf Teilurlaub, und zwar in Höhe "eines Zwölftels des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses"

Hier steht im Augenblick der Kündigung fest, dass ein Anspruch auf Teilurlaub besteht und in welcher Höhe - damit entsteht der Teilurlaubsanspruch mit dem Wirksamwerden = Zugang der Kündigungserklärung ( 2,5 Tage bei 30 Tagen Jahresurlaub in einer 5-Tagewoche; aufgerundet 3 Tage ).

Wenn das Arbeitsverhältnis kürzer als 6 Monate besteht, dann kommt es auf den genauen Tag des Arbeitsbeginns an, um bei einem Vorzeitigen Ausscheiden zum 31.1. den Teilurlaubsanspruch errechnen zu können.

a) Arbeitsbeginn war am 2.5., Kündigung zum 31.1.

Hier besteht beim Ausscheiden das Arbeitsverhältnis schon länger als die 6-monatige Wartezeit. Der Urlaubsanspruch für 2022 wurde schon komplett beantragt/gewährt/genommen.
Für 2023: EINEN vollen Monat bestand das Arbeitsverhältnis 2023 ---> Teilurlaub von einem Zwölftel Jahresurlaub

b) Arbeitsbeginn war am 2.11. Kündigung zum 31.1.

Hier ist beim Ausscheiden die Wartezeit noch nicht erfüllt. Teilurlaub insgesamt in Höhe von ZWEI vollen Monaten zu jeweils einem Zwölftel, weil am 31.1. das Arbeitsverhältnis noch keine 3 volle Monate bestanden hat. Wenn bereits 2022 Urlaub in Höhe von zwei Zwölfteln des Jahresurlaubs gewährt worden war, kann bis zum Ausscheiden am 31.1. kein Urlaub mehr beansprucht werden.

Zitat (von TeddyDanny):
Ich bin eine Teilzeit Arbeiter mit 20/h die Woche.


Der Umfang der wöchentlichen/täglichen Arbeitsstunden hat KEINEN Einfluß auf den Urlaubsanspruch. Wieviele Tage Jahresurlaub sind im Arbeitsvertrag vereinbart?
Falls nichts vereinbart ist: der Jahresurlaub beträgt 24 Werktage ( Mo. - Sa. ) Vertragliche Regelungen, die einen kürzeren Jahresurlaub bedeuten würden, sind unwirksam. Ein Teilzeitarbeiter hat denselben Jahresurlaubsanspruch wie Vollzeitmitarbeiter. Ein Mitarbeiter, dessen wöchentliche Arbeitszeit auf weniger Arbeitstage verteilt ist, hat entsprechend weniger Urlaubstage. Wer in einer "2-Tage-Woche" arbeitet ( z.B. regelmäßig nur Dienstags und Donnerstags je 10 Stunden ), der hat statt der gesetzlichen 24 Werktage nur gesetzliche 8 Tage im Jahr Urlaub. Entsprechend würde sich ein vertraglicher Urlaubsanspruch von 36 Werktagen ( entspricht 30 Tagen in einer 5-Tagewoche ) auf 12 Tage verkürzen.

Zitat (von TeddyDanny):
Es sind 4 tage an den letzten zwei Samstagen und Sonntagen (21/22 und 28/29.01).


Wenn an den beiden Samstagen "eigentlich" Arbeit angeordnet worden war, dann müssen für eine beantragte ( und gewährte ) Beurlaubung von der Samstags-Arbeitspflicht zwei Urlaubstage eingesetzt werden. ( Dafür sollte der Teilurlaubsanspruch ausreichen. )

Wenn an den beiden Sonntagen "eigentlich" Arbeit angeordnet worden war, dann hat arbeitsgesetzlich in den nachfolgenden vierzehn Tagen ein ausgleichender Ruhetag ohne Arbeitspflicht zu erfolgen. Welche der auf die "eigentlich" am 22. und 29. vorgesehene Sonntagsarbeit folgenden 14 Tage war/ist als arbeitsfrei geplant gewesen?

Für eine an einem (eigentlich arbeitspflichtigen) Sonntag gewährte Arbeitsbefreiung müßte nur dann ein Urlaubstag eingesetzt werden, wenn es bei einer als Ausgleichstag vorgesehenen Arbeitsbefreiung bleiben würde:

Wer an einem Sonntag "eigentlich" arbeiten müßte, und dafür eigentlich den folgenden Freitag arbeitsbefreit bliebe, der muß bei beantragter/gewährter Sonntagsbeurlaubung einen Urlaubstag dann einsetzten, wenn es beim freien Freitag als Ausgleichstag bliebe.

Wenn der Arbeitgeber für Sonntag, den 29.1. Arbeitspflicht vorgesehen hatte, und dafür am Montag, den 30.1. einen Ersatzruhetag gewährt hatte, und wenn er für Sonntag den 29.1. Urlaub gewährt hatte - dann kann er den gewährten Sonntagsurlaub ( nach einer Kündigung zum Ende des Januars ) nicht mit der Begründung "kein ausreichender (Teil-)Urlaubsanspruch für 2023" widerrufen. Stattdessen kann er es "einfach" bei der gewährten Befreiung von der Sonntagsarbeit belassen und dafür Arbeit am hinfällig gewordenen Ersatzruhetag anordnen.

Ergebnis: wer Arbeitsbefreiung für 2 mal jeweils einen Samstag und Sonntag beantragt ( und gewährt ) bekommt, der braucht dafür nur 2 Urlaubstage ( einzusetzen ).

Der gesetzliche Jahresurlaubsanspruch beträgt mindestens 24 Werktage. Scheidet ein Mitarbeiter zum Ende Januar aus, hat er Anspruch auf einen Teilurlaub von mindestens 2 Tagen.

RK

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 13:04

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TeddyDanny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow erstmal vielen dank für die ausführliche Antwort @RrKOrtmann :)

Leider besteht das Arbeitsverhältnis wie in der Überschrift angegeben erst seit 3 an halb Monaten darum habe ich viel recherchiert aber nichts zu gefunden wie es in meinem Sachverhalt wäre.

Ich habe ausgelassen da ich es für nicht wichtig in dem Sachverhalt fand das ich nur Freitag bis Sonntag arbeite (aber nie den Freitag als Schicht bekomme) und in den Restlichen Tagen mein Abitur nachhole aber bis zum 01.02 Kündigen muss da ab dann Vollzeit Schule ansteht und nur noch im Minijob Verhältnis arbeiten darf. Laut Vertrag habe ich 14 Tage Urlaub aber da ich nur 4 von den 14 genehmigt bekommen habe, habe ich auch dies ausgelassen. Aber ich Speicher mir Ihre Antwort ab für die Zukunft oder Verwandte die fragen haben da ich eine Verwaltungsausbildung hinter mir habe aber fast alles an Personalrecht schon vergessen habe.

Grüße
Danny

Edit: Hatte Ihre Antwort offen gehabt bevor Ihr Edit da war.

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 13:48

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Dann mal zurück zu den Tatsachen:
Der Urlaub für 2022 ist verbraucht; es geht nur noch um den Anspruch für Jan. 2023, also um 1/12-tel des Jahresurlaubs, da du die Wartezeit noch nicht erfüllt hast - BUrlG § 5 Abs. 1 Ziff. b).
Dein Problem ist , dass du für Januar schon 4 U-Tage beantragt und bewilligt bekommen hast, aber nicht genug Anspruch aufläuft.

Diesen bewilligten Urlaub kann der AG dir nicht streichen in dem Sinn, dass du statt dessen arbeiten müsstest, das U-Entgelt kann er aber zurückfordern bzw. wird er es erst gar nicht auszahlen.

Wie viel Urlaub steht dir nun zu?
Ich vermute, dass du tatsächlich Sa+So gearbeitet hast (Tankstelle?), da du ja sagst, freitags habest du nie eine Schicht bekommen.
Urlaubsanspruch 2/6 aus 24 gleich 8 Tage fürs ganze Jahr (6-Tage-Woche gerechnet);
8/12 = 0,66 für 1 Monat, aufgerundet auf 1 Tag.

Anmerkung für den angehenden Abiturienten Danny:
"seit 3 an halb Monaten" - die meinst offenbar dreieinhalb Monate, oder? (Liegt es am Bruch -3 1/2- oder am Deutsch?)

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 14:30

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#7
 Von 
TeddyDanny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@blaubär+

Es ist im Gesundheitswesen. Laut Vertrag habe ich bei Vollzeit 30 Urlaubstage bei meiner Teilzeit kommen sie auf 14 Tage. Hoffentlich geklärt habe ich ein eventuell damit kommendes Problem indem ich einfach das 2. Wochenende Storniert habe und das erste auf andere Tage verlegt hab und da noch keiner weiß das ich Kündige soll es nicht verdächtig aussehen.

Tatsächlich lag es am sprachlichen da ich mir nicht 100% sicher war wie man das jetzt schreibt und das Englische als Vorbild genommen habe (three and a half).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von TeddyDanny):
soll es nicht verdächtig aussehen

Eigenkündigung ist dein gutes Recht.
Du schreibst immer noch nicht, an wie vielen Wochentagen du arbeitest. Daraus errechnet sich dein u-Anspruch.
Bei 30 Tagen/Jahr stehen dir zu
a) bei einer 6-Tage-Woche im Betrieb Vollzeit=6 Tage 30 Tage; TZ 2 Tage= 1/3 10 Tage; TZ 3 Tage= 15 Tage
b) bei einer 5-Tage-Woche 5 Tage 30 Tage, TZ 2 Tage 12; TZ 3 Tage 18 Tage

... so oder so - ich komme nicht auf die Zahl 14; da stimmt also was nicht in der Berechnung, oder es fehlen Informationen

Wenn du jetzt die Arbeitstage, an denen du ursprünglich hast Urlaub nehmen wollen, auf andere Tage verteilt hast, sehe ich wohl, dass du womöglich mehr arbeitest als vertraglich vorgesehen, ich sehe aber nicht, wie du dein Problem damit gelöst haben willst: Es bleibt doch dabei, dass du die Urlaubstage brauchst und dass 4 U-Tage für 1 Monat zu viel sind; aber mit den neuen Zahlen stehen dir für Jan. immerhin 2,5 Tage zu, aufgerundet 3. Allein dadurch bist du deinem Ziel doch schon ziemlich nahe ...

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#9
 Von 
TeddyDanny
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du schreibst immer noch nicht, an wie vielen Wochentagen du arbeitest. Daraus errechnet sich dein u-Anspruch.



Ich habe keine festgelegte Anzahl an Arbeitstagen sondern vertraglich soll ich 20h die Woche arbeiten was mit 8h schichten nicht klappt muss also ab und zu 3 tage arbeiten meistens 2.
Ich mach mir etwas sorgen das ich vor dem 31.01/01.02 gekündigt werden kann wenn man merkt das ich Kündigen will darum will ich das bis zum 17.01 erstmal so aussehen lassen das alles normal ist

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von TeddyDanny):
Ich mach mir etwas sorgen das ich vor dem 31.01/01.02 gekündigt werden kann


... das ist dann freilich ein ganz anderes Thema, dazu:
- du bist seit dreieinhalb Monaten dort
- du hast -wahrscheinlich- Probezeit vereinbart
- in der Probezeit kann mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden und es bedarf keiner Angabe von Gründen, von deiner Seite aus sowieso nicht, aber eben auch nicht bei einer Kündigung durch den AG

- wenn der AG dir morgen, also am 09/01/2023 die Kündigung übergeben würde, wäre das Arbeitsverhältnis beendet mit dem 22. Januar - es geht also schlimmstenfalls um eine Differenz von 10 Tagen bei sofortiger Kündigung durch den AG und deiner eigenen zum Monatsende. Du hast also noch 1 Woche zu überstehen - das sollte leistbar sein.
Allerdings: deine Einschätzung / Sorge, dass der AG umgehend zu einer Gegenkündigung greift, wenn du zum Monatsende kündigst, spricht womöglich Bände über das Betriebsklima - als üblich würde ich das nicht einschätzen. Aber das ist von außen tatsächlich nicht realistisch zu beurteilen.
In dem Sinn: toi, toi, toi.

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