Eigenkündigung, 1 Tag neue Arbeit - dennoch Sperre vom Amt?

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)
Eigenkündigung, 1 Tag neue Arbeit - dennoch Sperre vom Amt?

hallo gemeinde,

ich habe heute mal wieder eine frage an euch: angenommen man kündigt seine arbeitsstelle fristgerecht zu 31.12.05, hat für den 1.1.06 eine neue stelle (mit vertrag) und wird am 03.01.06 gekündigt wegen wegbruch eines großen auftrages.
bekommt der arbeitnehmer ne sperre vom amt (weil vorher eigenkündigung eines unbefristeten arbeitsverhältnises)?
kann der arbeitgeber ärger bekommen, für die einstellung von nur 3 tagen?

freu mich auf die antworten,

grüße



-- Editiert von Úedipus am 08.12.2005 09:48:12

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mindspace
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Also soweit ich weiß wirst du auf jeden Fall eine Sperre bekommen, weil du dich aus einer unkündbaren Stelle heraus katapultiert hast :-) Sicherlich gibt es da auch bestimmt ausnahmen oder härtefälle.

Gruß
Marcus

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Natürlich hast du das Recht, eine Stelle zu wechseln (wenn die später gekündigt wird während der Probezeit bekommst du im Normalfall keine Sperre).
Die Frage ist aber, ob der neue AG überhaupt berechtigt ist zu kündigen, bevor du angefangen hast, denn eigentlich ist die Probezeit ja dafür da, festzustellen ob du zum Unternehmen passt und nicht, um Auftragsspitzen auszufüllen.
Ich würde auf jeden Fall sofort zum Sachbearbeiter der ARGE gehen und mit dem sprechen.

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#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

danke für eure meinungen. wir hatten gestern abend in kleiner runde genau dieses szenario durchgesprochen und sind auf keinen nenner gekommen (also kein aktueller fall sonder nur fiktiv).
ich denke man dürfte keine sperre bekommen, da man im guten glauben eine neue arbeitsstelle antritt (@ mindspace: sonst dürfte man ja nie mehr seinen unbefristeten arbeitsplatz aufgeben, das ist wohl nicht im sinne des erfinder´s oder).
ich meine man kann ja nix dafür, wenn der neue chef einem in der probezeit kündigt. ich denke eher, dass dieser dann mit dem amt ärger bekommen könnte.

hat vielleicht noch jemand ne meinung oder erfahrung?

grüße

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Der neue Arbeitgeber muss auch in der Probezeit die Kündigungsfrist einhalten. Falls die lt. Tarifvertrag tatsächlich so kurz ist, ist das dann Pech für den AN, aber eine Sperre zieht das nicht nach sich und der AG bekommt da auch kein Problem mit der Arbeitsagentur.
AN = Arbeitnehmer
AG = Arbeitgeber

Oder wäre die neue Stelle von vornherein befristet?

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#5
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

nein, die neue stelle wäre ebenso unbefristet. nur meinten einige aus dem gesprächskreis (eine davon arbeitet beim arbeitsamt), dass man mind. 4 wochen im neuen job arbeiten muss, um die sperre (auf grund der eigenkündigung vorher) nicht zu bekommen.

doch ich sehe das eher wie du,

grüße

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Wenn man ein unbefristetes Arbeitsverhältnis für ein von vornherein befristetes aufgibt (Eigenkündigung) wird eine Sperre verhängt und ist auch irgendwo nachvollziehbar (es sei denn das unbefristete Arbeitsverhältnis vorher hätte sowieso demnächst - z.B. wegen Firmenschliessung - geendet). Aber das dies von der Beschäftigungszeit in der neuen Firma abhängen soll, ist mir nicht bekannt. Die Dame von der AA hat ja aber sicher die entsprechenden §§ oder/und internen Durchführungshinweise parat. Frag sie einfach mal danach.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

ich werde mal nach den §§ fragen,

danke an alle,

grüße

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