Am heutigen Tag wurden wir darüber informiert, dass unser Chef die Filiale, in welcher wir tätig sind, verkauft hat. Der Eigentumsübergang gilt in etwa zwei Wochen. Unsere "Arbeitskraft" wurden wie das übrige Inventar mit verkauft. Ist dafür nicht eine Frist analog einer betriebsbedingten Kündigung einzuhalten. Uns wurden heute die Übernahmeverträge vorgelegt und ein Wochenende Bedenkzeit gegeben. Ist dies gesetzgemäß? Wenn nicht, welche Forderungen kann man gegenüber dem alten und neuen Firmeninhaber richten.
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Eigentümerwechsel = AG- Wechsel
30. März 2007
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Frage vom 30. März 2007 | 21:23
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentümerwechsel = AG- Wechsel
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 31. März 2007 | 15:57
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. eigentlich tritt der käufer in alle rechte und pflichten des verkäufers. er übernimmt also auch die arbeitsverträge, wie ihr sie abgeschlossen habt. ich würde mich hüten, einen neuen vertrag ohne anwaltliche oder gewerkschaftliche beratung zu unterschreiben.
Und jetzt?
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