Eigenverantwortlich krank melden

15. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
EddBlack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenverantwortlich krank melden

Hallo, ich habe gelesen das man sich eigenverantwortlich bis zu drei Tage krank melden darf, ohne ein Attest zu benötigen. Doch weiter im Text steht das der Chef schon am ersten Tag ein Attest verlangen kann.

Was geschieht wenn jemand sich eigenverantwortlich für Montag und Dienstag , also zwei Tage krank meldet, und der Arbeitgeber am Mittwoch ein Attest verlangt? Der Arbeitnehmer war ja nicht beim Arzt und kann somit keins vorweisen.

"Das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber das Attest schon zu Beginn der Krankheit verlangen kann. „Der Arbeitgeber hat das Recht, dieses Verlangen zu stellen, und er ist darin nicht an besondere Voraussetzungen gebunden", begründete das Bundesarbeitsgericht sein Urteil."

https://www.focus.de/finanzen/praxistipps/krankmeldung-ab-wann-arbeitnehmer-ein-attest-brauchen_id_7194225.html

-- Editiert von Moderator am 17.07.2019 17:35

-- Thema wurde verschoben am 17.07.2019 17:35

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Natürlich kann der AG schon am ersten Tag ein Attest verlangen. Viele haben einen Vertrag mit den Krankenkassen und bezahlen dafür auch, dass ab dem ersten Tag ein Teil der Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von EddBlack):
kann.
Kommt auf den AG an.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat:
Was geschieht wenn jemand sich eigenverantwortlich für Montag und Dienstag , also zwei Tage krank meldet, und der Arbeitgeber am Mittwoch ein Attest verlangt?

Er muss Urlaub nehmen.
Zitat:
"Das sogenannte Entgeltfortzahlungsgesetz besagt, dass der Arbeitgeber das Attest schon zu Beginn der Krankheit verlangen kann. „Der Arbeitgeber hat das Recht, dieses Verlangen zu stellen, und er ist darin nicht an besondere Voraussetzungen gebunden", begründete das Bundesarbeitsgericht sein Urteil."

Sprich: der Arbeitgeber darf bestimmen, dass man bereits am 1. Tag eine Krankmeldung vorlegen muss.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Es richtet sich nahc den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, wie die Prozedur ablaufen soll.
Das kann jeder Arbeitgeber im gewissen Rahmen frei gestalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Sofern im Arbeitsvertrag nicht anderes festgehalten ist, muss die Krankmeldung (bzw. das Attest) bei einer länger als drei Tage andauernden Erkrankung spätestens am darauffolgenden Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Das ist die gesetzliche Regelung!

Arbeitgeber dürfen aber auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen.

NUR:
Wenn im Unternehmen derzeit die gesetzliche Regelung gilt, kann der AG nicht im laufenden Krankheitsfall "umschwenken" und nachträglich die Krankmeldung vom ersten Tag an fordern! Er kann diese Regelung (Attest ab Tag 1) ab sofort für die Zukunft treffen, aber nicht rückwärts.

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#6
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

Das hängt auch von einer möglichen Dienstanweisung im Betrieb dazu ab. Der Arbeitgeber darf ab 1. Tag einen Krankenschein verlangen. Aus Kulanz kann er aber drei Tage ohne Schein akzeptieren.
Dass ich krank bin, muss ich aber (bei uns) bis Mittag gemeldet haben.
Ich würde mal schauen, was die betriebliche Regelung dazu sagt.

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#7
 Von 
EddBlack
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss der Arbeitgeber am ersten Tag sarauf hinweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von EddBlack):
Muss der Arbeitgeber am ersten Tag sarauf hinweisen?

Nein. Seine Verträge muss man schon selbst lesen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von EddBlack):
Was geschieht wenn jemand sich eigenverantwortlich für Montag und Dienstag , also zwei Tage krank meldet, und der Arbeitgeber am Mittwoch ein Attest verlangt?
Der Arzt kann das Attest auch durchaus rückwirkend ausstellen. Kommt dann darauf an, wie "überzeugend", stringent, glaubwürdig etc. die Krankheit ist und wie so das Verhältnis zw. Arzt und Patient ist.
Inwiefern das natürlich das Verhältnis AG zu AN trübt, steht auf einem anderen Blatt.

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