Einarbeitung Notwendige Schulungen (Keine Weiterbildung)

27. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einarbeitung Notwendige Schulungen (Keine Weiterbildung)

Guten Tag,
ich Wurde beim AG als Rettungssanitäter Eingestellt und eingesetzt. Weitere Ausbildungen Elektromaschinenmonteur und Staatlich Geprüfter Medizintechniker.
Nach einer Erkrankung wurde ich im Rahmen des BEM in die Hauseigene Medizintechnik Umgesetzt. Erhalte weiterhin Das Gehalt als Rettungssanitäter.
Werde in Der Medizintechnik so gut wie nicht in die Tätigkeit eines Technikers eingearbeitet und werde auch nicht auf Notwendige Schullungen geschickt. Bekomme nur Berufsfremde Arbeiten wie Kurierfahrten zu gewissen. Vorgesetzter würde mich auf eine Anspruchsvolle Stelle als Techniker einarbeiten, doch im Vieraugengespräch sagte er mir das es die Personalabteilung nicht möchte.
Gibt es eine Rechtliche Handhabe um diese Schulungen, die auch nach Verordnung notwendig sind Einzuklagen?
Schon mal Danke für die Antworten

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6378 Beiträge, 1373x hilfreich)

Zitat (von ThorstenG75):
Gibt es eine Rechtliche Handhabe um diese Schulungen, die auch nach Verordnung notwendig sind Einzuklagen?


Betriebsrat / Mitarbeitervertretung vorhandenß
Bevor man klagt kann man auch dem AG mitteilen dass man die Tätigkeit wegen fehlender Qualifikation eigentlich nicht machen kann und der AG die daraus entstehenden Konsequenzen trägt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Betriebsrat / Mitarbeitervertretung vorhandenß
Bevor man klagt kann man auch dem AG mitteilen dass man die Tätigkeit wegen fehlender Qualifikation eigentlich nicht machen kann und der AG die daraus entstehenden Konsequenzen trägt



Habe ich beim BEM angesprochen und es war Personalratvorsitzende und der Schwerbehindertenbeauftragte dabei da ich Gleichgestellt bin. Man hat es ignoriert. Der Vorgesetzte hat Vorgeschlagen das Er gerne meine "Probezeit" verlängern möchte. Die BEM beauftragte lehnte ab mit der Begründung das die Provisorische Stelle im August wegfällt.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von ThorstenG75):
sagte er mir, dass es die Personalabteilung nicht möchte.

Möglicherweise solltest du versuchen herauszufinden, was hinter diesem Nicht-Mögen stecken mag.
- Nach längerer und offenbar nicht leichter Erkrankung hat es ein BEM-Gespräch gegeben mit dem Ergebnis, dass du in die Medizintechnik umgesetzt worden bist. Wofür du von deiner Ausbildung her auch qualifiziert bist.
- Dort aber wirst du für berufsfremde Tätigkeiten eingesetzt.
- Du wirst nicht hinreichend für die Medizintechnik dort eingearbeitet und schon gar nicht auf Schulungen geschickt. Diese Schulungen scheint es erstens tatsächlich zu geben und zweitens scheinen sie wohl notwendig zu sein für den Job. Dein 'Geprüfter Medizintechniker' reicht anscheinend nicht für den Job

Die Idee, diese Schulungen auf dem Klageweg zu erzwingen, halt ich nicht für glücklich. Zumindest wird nicht klar, auf welcher Grundlage dies geschehen soll - es sei denn, es gäbe eine Grundlage, eine Zusage, eine Anweisung hinsichtlich deiner Verwendung in der Abteilung Medizintechnik als Medizintechniker.
Da du faktisch Aufgaben zugewiesen bekommst und leistest, die eben nicht Medizintechnik sind, dürfte es schwerfallen, mit der Notwendigkeit für den tatsächlichen Job zu argumentieren.

Anmerkung: Deine Rechtschreibung scheint mir entwicklungsfähig - Groß-/Kleinschreibung passiert offenbar recht eigenwillig.

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 12:29

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#4
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Idee, diese Schulungen auf dem Klageweg zu erzwingen, halt ich nicht für glücklich. Zumindest wird nicht klar, auf welcher Grundlage dies geschehen soll - es sei denn, es gäbe eine Grundlage, eine Zusage, eine Anweisung hinsichtlich deiner Verwendung in der Abteilung Medizintechnik als Medizintechniker.
Da du faktisch Aufgaben zugewiesen bekommst und leistest, die eben nicht Medizintechnik sind, dürfte es schwerfallen, mit der Notwendigkeit für den tatsächlichen Job zu argumentieren.


Bei Allen BEM Gespächsprotokollen, Beim Betriebsarzt und in der Personalabteilung (brauchte Einkommensbescheinigung) wird meine Tätigkeit als Techniker bezeichnet.
Nach Tvl hätte man mir auch ab August die Differenz zu der Lohngruppe gewähren müssen.

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 12:47

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von ThorstenG75):
Nach Tvl hätte man mir auch ab August die Differenz zu der Lohngruppe gewähren müssen.

Das ist ein Punkt, den du gerichtlich klären lassen kannst.
Wenn du als Techniker geführt wirst und als Rettungssanitäter bezahlt, kann das auch ein Widerspruch sein. Wobei du wissen wirst, wie sich das in Euro und Cent auswirkt.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Mit etwas zeitlichen Abstand halte ich folgende Argumentationsfigur des AG für möglich - vor Gericht müsstest du mit einer solchen Argumentation rechnen:

- Du bist angestellt worden als Rettungssani; durch Umstände, die niemand zu vertreten hat, bist du erkrankt und in dieser Funktion nicht mehr einsatzfähig.
- Aus reiner Menschenfreundlichkeit, um dir den Arbeitsplatz zu erhalten, hat man dich versetzt in die Abteilung Medizintechnik, zumal dies auch deiner Allgemeinqualifikation in technischen Berufen entspricht.
- Nicht verbunden gewesen und nicht beabsichtigt sei die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten dort und schon gar nicht die entsprechende Höhergruppierung. Es sei auch nicht daran gedacht, die Höhergruppierung durch entsprechende Schulungsmaßnahmen zu ermöglichen, zumal keine Planstelle dieser Art frei sei. Die interne Führung als Techniker spiegele die Lage der nachgewiesenen Grundqualifikation, sei aber nicht gleich Medizintechniker.
- Deswegen gebe es für dich auch keinen Anspruch aus der Umsetzung. Aus dem Gesamtgemenge heraus sei dies ein guter Kompromiss.


(Oder in der ganz kurzen Fassung: nimm es hin oder such dir was anderes.)

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16357 Beiträge, 5799x hilfreich)

Zitat (von ThorstenG75):
die auch nach Verordnung notwendig sind
Das musst du mir bitte erklären. Welche Verordnung ist das und um welche Tätigkeit geht es? Eine Tätigkeit auszuführen ohne die zwangsweise nötige Schulung zu haben........ das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116023 Beiträge, 39198x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Eine Tätigkeit auszuführen ohne die zwangsweise nötige Schulung zu haben........ das dürfte rechtlich nicht haltbar sein.

Richtig.
Genau deshalb lässt der AG ihn das auch nicht ausführen.


Die Argumentation von blaubär+ ist durchaus realitätsnah.


Man sollte auch bedenken, Kündigungen wegen Krankheit, weil der AN seinen Job nicht mehr machen kann, die sind ja nicht unüblich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Welche Verordnung ist das und um welche Tätigkeit geht es

Medizinproduktegesetz und Medizinprodukteverordnung , darüber hinaus Zertifikatslehrgänge um Z.B. Sicherheitstechnische - und Messtechnische Kontrollen(Tüv) machen zu können.
Abgesehen das man für Jedes Gerät eine Einweisung vom Hersteller benötigt um es ggf Reparieren zu Können.

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 19:14

-- Editiert von User am 27. Juli 2023 19:16

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#10
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die interne Führung als Techniker spiegele die Lage der nachgewiesenen Grundqualifikation, sei aber nicht gleich Medizintechniker.

Ich bin Statlich Geprüfter Medizintechniker

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Sorry, dann lag ich in dem Punkt falsch - der Tenor dürfte stimmen und Details wären anzupassen.
Ich schließe aus der Replik, dass der Nachweis, staatlich geprüfter Medizintechniker zu sein, nicht ausreicht, den Job tatsächlich zu machen, außer man weist zudem die aktuellen Schulungen nach.
Entscheidend ist wohl, dass man dich die Schulungen nicht machen lässt, damit du nicht die entsprechenden Ansprüche stellen kannst.

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16755 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zwei Aspekte kamen bisher noch nicht zur Sprache:

a) Dein jetziger Chef hätte gerne, dass du die Schulungen machst und dass er dich als Medizintechniker einsetzt. Das entspricht der sozusagen natürlichen Neigung von Abteilungsleitern, die Abteilung zu vergrößern und den eigenen Bereich dazu, indem man mehr Köpfe um sich sammelt.
Demgegenüber hat das Personalreferat die Aufgabe zu achten, dass der Stellenplan eingehalten wird und das Gesamtgefüge nicht aus dem Ruder läuft.

b) In #2 gibst du als Äußerung der BEM-Beauftragen wieder; sie habe von einer provisorischen Stelle gesprochen, die im August wegfalle (und damit das Thema Probezeit vom Tisch gewischt) - verstehe ich richtig, dass diese provisorische Stelle womöglich für dich geschaffen wurde und dass die wieder wegfallen wird?

Dann ist dein Problem am Ende anders und größer als dein Schulungsthema vermuten lässt - Ende August könnte sich die Frage ergeben, ob du dort überhaupt noch arbeiten wirst. (Es macht keinen Spaß, die Sache an ein solches Ende zu denken, aber mit Klarheit sollte dir mehr geholfen sein als mit Illusionen und Scheinthemen.)

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#13
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Sorry, dann lag ich in dem Punkt falsch - der Tenor dürfte stimmen und Details wären anzupassen.
Ich schließe aus der Replik, dass der Nachweis, staatlich geprüfter Medizintechniker zu sein, nicht ausreicht, den Job tatsächlich zu machen, außer man weist zudem die aktuellen Schulungen nach.
Entscheidend ist wohl, dass man dich die Schulungen nicht machen lässt, damit du nicht die entsprechenden Ansprüche stellen kannst.


Rein Wirtschaftliches Interesse der Personalabteilung. Nun gehe ich im September nochmal in Reha, habe durch die Berufliche Situation und Scheidung mittweile eine Schwere Depression und würde dennoch weiter kämpfen.

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#14
 Von 
ThorstenG75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ich heute morgen feststellen musste, wurde eine Stelle als Medizintechniker ausgeschrieben, auf die ich mich auch nun bewerbe. Außerdem habe ich aus 6483 veröffentlichte Urteile des BAG zwei relevante heraus gesucht, bei dem es um "versagte Chance" und Benachteiligung Schwerbehinderter beim Beruflichen aufstieg ging. In beiden Fällen hatten die Schwerbehinderten Kläger Erfolg.

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