In unseren Arbeitsverträgen sind ein Teil des Gehaltes variabel und werden bei Erfüllung der jeweilig festgelegten Ziele halbjährlich bezahlt.
Für das lezte Jahr wurden von mehreren Mitarbeitern die Ziele erfüllt, jedoch wurde am Ende des Jahres der zweite Anteil nicht bezahlt, da für 2005 die Auftragslage nicht ganz so gut darsteht.
Es wurde aber müntlich versprochen, die ausstehenden Zahlungen bei einem neuen Auftrag nachträglich zu bezahlen.
1. Haben wir einen Rechtsansprich auf die Zahlung?
2. Muß man irgenwie einen formalen Einspruch einlegen, um weiterhin einen Anspruch an das Gehalt zu haben?
Einbehaltener variabler Gehaltsanteil
10. Januar 2005
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Frage vom 10. Januar 2005 | 16:50
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 6x hilfreich)
Einbehaltener variabler Gehaltsanteil
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#1
Antwort vom 10. Januar 2005 | 17:52
Von
Status: Unbeschreiblich (47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
zu 1.: Ja
zu 2.: Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren, wenn nicht etwas anderes vereinbart wurde. Manche Tarifverträge sehen jedoch deutlich kürzere Verjährungsfristen vor. Z.B. 6 Monate, glaube ich, beim BAT.
#2
Antwort vom 11. Januar 2005 | 10:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 6x hilfreich)
Vielen Dank!
Gruß
Moby
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