Einbehaltung Lohn, Zurückbehaltungsrecht

2. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
buergerausdessauq
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Lohn, Zurückbehaltungsrecht

Hallo, der AG meiner Frau hat das letzte Gehalt von 04/14 nicht gezahlt. Nach unserer Rückfrage behält er es komplett ein, da ihm Nachweise der Krankenkasse fehlen. Nach mehrfachen Telefonaten mit Krankenkasse und Arbeitgeber, wurden diese wohl jetzt zugesandt. Jedoch stellt sich jetzt uns die Frage, darf der AG ein komplettes Monatsgehalt einbehalten ohne den AN zu informieren und ohne eine gewisse Grundsicherung zu zahlen? Es liegt ja kein Verschulden unserer Seite vor. Danke für eure Hilfe.

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>da ihm Nachweise der Krankenkasse fehlen. <hr size=1 noshade>

Welche sollen das denn gewesen sein?



quote:<hr size=1 noshade>Jedoch stellt sich jetzt uns die Frage, darf der AG ein komplettes Monatsgehalt einbehalten ohne den AN zu informieren <hr size=1 noshade>

Selbstverständlich nicht mal einfach so ...
Er müsste ein Zurückbehaltungsrecht von 100% haben.



quote:<hr size=1 noshade>und ohne eine gewisse Grundsicherung zu zahlen? <hr size=1 noshade>

In der Regel ist der Pfändungsfreie Betrag immer auszuzahlen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
buergerausdessauq
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wann hat denn der AG ein 100%iges Zurueckbehaltungsrecht ?? MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Denkbar wären z.B. Arbeitsverweigerung/nicht antreten der neuen Stelle, nicht abgelieferte Stundenzettel.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.991 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen