Hallo, der AG meiner Frau hat das letzte Gehalt von 04/14 nicht gezahlt. Nach unserer Rückfrage behält er es komplett ein, da ihm Nachweise der Krankenkasse fehlen. Nach mehrfachen Telefonaten mit Krankenkasse und Arbeitgeber, wurden diese wohl jetzt zugesandt. Jedoch stellt sich jetzt uns die Frage, darf der AG ein komplettes Monatsgehalt einbehalten ohne den AN zu informieren und ohne eine gewisse Grundsicherung zu zahlen? Es liegt ja kein Verschulden unserer Seite vor. Danke für eure Hilfe.
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Einbehaltung Lohn, Zurückbehaltungsrecht
2. Mai 2014
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Frage vom 2. Mai 2014 | 17:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbehaltung Lohn, Zurückbehaltungsrecht
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#1
Antwort vom 2. Mai 2014 | 19:28
Von
Status: Unbeschreiblich (116223 Beiträge, 39226x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>da ihm Nachweise der Krankenkasse fehlen. <hr size=1 noshade>
Welche sollen das denn gewesen sein?
quote:<hr size=1 noshade>Jedoch stellt sich jetzt uns die Frage, darf der AG ein komplettes Monatsgehalt einbehalten ohne den AN zu informieren <hr size=1 noshade>
Selbstverständlich nicht mal einfach so ...
Er müsste ein Zurückbehaltungsrecht von 100% haben.
quote:<hr size=1 noshade>und ohne eine gewisse Grundsicherung zu zahlen? <hr size=1 noshade>
In der Regel ist der Pfändungsfreie Betrag immer auszuzahlen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
#2
Antwort vom 2. Mai 2014 | 19:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann hat denn der AG ein 100%iges Zurueckbehaltungsrecht ?? MfG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Mai 2014 | 19:56
Von
Status: Unbeschreiblich (116223 Beiträge, 39226x hilfreich)
Denkbar wären z.B. Arbeitsverweigerung/nicht antreten der neuen Stelle, nicht abgelieferte Stundenzettel.
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