Ich habe heute mal eine Frage, da ich mir nicht vorstellen kann, dass das so einfach geht. Ich habe leider auch nichts wirklich passendes finden können.
Zur Situation:
Ein Bekannter ist Mitarbeiter in einer GbR, die 3 Läden betreibt und dort zuständig für den Verkauf und Befüllung. Die beiden Chef sind in den anderen Läden und er in dem 3. Laden. Die ganze Org ist ein bisschen komisch, ein Steuerberater der pro Monat knapp 1500 € kassiert usw. In den ersten beiden Monaten wurden die Löhne schon nicht vollständig gezahlt. Der GbR wurde für 6 Monate eine Beteiligung an dem Lohn durch das Jobcenter gezahlt. Auch in 2 weiteren Monaten wurde der Lohn nicht immer in voller Höhe gezahlt. Das wurde dann in Raten ausgegelichen. Bis heute sind aber immer noch Zahlungen aus den ersten beiden Monaten offen.
Jetzt aber zum aktuellen Fall:
Der neue Steuerberater hat festgestellt, das seit einem Jahr ein Produkt zu dem günstigeren Preis verkauft wurde und so je Produkt ein Schaden zwischen 4 - und 8 € entstanden ist - insgesamt ca. 700 €. Dieser wurde heute in einer Summe vom Nettolohn i.H.v. 1100 € einbehalten. Die Produkte sind Patronen (gefüllt, kompatibel (Eigenmarke), kompatibel (Fremdmarke), neu). Jeweils der Verkauf "kompatibel" wurde vertauscht. Es wurden jetzt erst einmal die 700 € einbehalten, ohne den tatsächlichen Schaden zu kennen, der auch niedriger sein kann.
Ist so etwas rechtens? Manchmal bin ich ganz froh im ÖD zu arbeiten ...
lg
alex
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Einbehaltung von Lohn
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Nachtrag:
Folgendes wurde mir gerade noch mit geteilt: Dieses Phanomen tritt nur bei 2-3 Patronen auf. Bei allen anderen gibt es nur einen Preis (kompatibel), weil bei den beiden Zulieferern sich der Einkaufspreis bei den anderen Patronen nicht groß unterscheidet. Weiteres Problem ist die Kassendatenbank, in dem wohl ein heilloses Chaos herrscht.
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Nun, da gelten die Haftungsregeln. Haftbar gemacht werden kann nur der Mitarbeiter, der den Schaden tatsächlich angerichtet hat und dann stellt sich noch die Frage welchen Grad von Fahrlässigkeit man annehmen muss. Spannend ist dann noch ob, vertraglich oder tarifvertraglich einfache Fahrlässigkeit vom Regress ausgeschlossen ist.
Nicht richtig dürfte es sein einem Mitarbeiter den gesamten Schaden aufzuhalsen, oder den Schaden gleichmäßig auf alle zu verteilen.
Und natürlich muss der Arbeitgeber den Schaden tatsächlich nachweisen; eine simple Schätzung dürfte dann nicht reichen.
Der Arbeitnehmer hat also gute Chancen gegen die Lohnkürzung vorzugehen .
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Nur zur Klarstellung: ist er Mitarbeiter oder Mitglied/Gesellschfter der GbR?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Er ist Mitarbeiter in der GbR.
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Dann sollte man überlegen den rückständigen Lohn einzuklagen.
Und sich einen neuen Job suchen, denn bei Gegenwehr dürfte die Kündigung nicht mehr weit entfernt sein. Und je nach Größe des Betriebes wäre die auch recht leicht durchsetzbar.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
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