Eine Angestellte in 2 Abteilungen?

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)
Eine Angestellte in 2 Abteilungen?

Darf eine Schwerbehinderte Angestellte in 2 Abteilungen arbeiten. Gleiche Firma! Andere Vorgesetzte.

Seit 2 Jahren bin ich in einer neuen Abteilung. Nun kommt die obere Hierachie auf den Plan, dass man mich auch in meiner alten Abteilung wieder einsetzen könnte. Mann will wohl die Kosten für eine neue Admin. Assistentin einsparen. Ich bin wie gesagt seit über 2 Jahren keine Assistentin mehr und mache etwas ganz anderes!

Geht das?
Darf ich es ablehnen?
Ich will es schriftlich haben.

Kann ich auch mehr gehalt verlangen? Es soll wohl 50/50 sein. Wobei meine neue Position viel arbeitsintensiver ist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von beginner2012 am 15.01.2014 10:06

Geht das?

Ja, Arbeitsvertrag beachten

quote:
von beginner2012 am 15.01.2014 10:06

Darf ich es ablehnen?

Ja, Arbeitsvertrag beachten, ggf. kündigen

quote:
von beginner2012 am 15.01.2014 10:06

Ich will es schriftlich haben.

Sag das deinem Arbeitgeber, nicht uns

quote:
von beginner2012 am 15.01.2014 10:06

Kann ich auch mehr gehalt verlangen?

Ja, aber ob du es bekommst ist eine andere Frage - Verhandlungsgeschick

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Arbeitsrechtlich sehe ich darin nicht das große Problem, sei es bei gleichwertiger Tätigkeit, sei es bei höher oder niedriger zu bewertender Tätigkeit - das lässt sich vertraglich alles regeln. Für gravierender halte ich die praktischen Probleme, die sich ergeben werden: mit der Urlaubsabstimmung, wenn du einen Tag frei haben musst oder einen halben, wenn in der einen oder anderen oder in beiden Abteilungen Bedarf an Mehrarbeit entsteht ....

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Arbeitsrechtlich sehe ich darin nicht das große Problem, sei es bei gleichwertiger Tätigkeit, sei es bei höher oder niedriger zu bewertender Tätigkeit - das lässt sich vertraglich alles regeln. Für gravierender halte ich die praktischen Probleme, die sich ergeben werden: mit der Urlaubsabstimmung, wenn du einen Tag frei haben musst oder einen halben, wenn in der einen oder anderen oder in beiden Abteilungen Bedarf an Mehrarbeit entsteht ....

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#4
 Von 
Berrie
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Geht das?

Jein.

Darf ich es ablehnen?

Wie von @blaubär: geschrieben.

Ich will es schriftlich haben.
Such das Gespräch und versuche es schriftlich zu bekommen.

Denn hier gibt es noch viele offene Fragen. Ist der Betrieb größer als 10 Vollzeitmitarbeiter? Gibt es eine Regelung zu Überstunden? Wieso wurdest Du von der Assistentin zu Sachbearbeiterin?

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#5
 Von 
beginner2012
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 76x hilfreich)

Also mein betrieb hat über 1500 Angestellte
Überstunden: Wor sollen bitte nicht zu viele machen, als Schwerbehinderte schon garnicht
Ich war Associate Medical Writer Early Phase
habe gewechselt zu Admin Assistentin Feasibilty Early Phase.
Dann wurde ich gefragt, ob ich Fesibility Specialist EPD Post-Award werden will. Na klar! Das ist etwas anderes als Admin Assistentin. Da kann ich alle meine Kenntnisse 8Skills) einsetzen. Ist mehr ale Sachbearbeiterin

Mein Uniabschluss macht es möglich und mein neuer Chef hat mir die Chance gegeben und ich soll mich weiterentwickeln und nun das. Das wird mich daran hindern!
Man will nur kosten sparen (eine Neue einstellen)

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Gibt es eine Schwerbehindertenvertretung?
Gibt es einen Betriebsrat?
Beide könnten helfen.



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