Einen Krankheitstag nicht bezahlen?

5. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Wüppi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einen Krankheitstag nicht bezahlen?

Hallo
Da ich mir im Moment keinen Rat weiß versuche ich es mal hier.Also ich arbeite 40 Stunden in der Wochebei einem freien Tag (der Tag wechselt und ich habe das mit meinem Chef abgesprochen) und war einen Tag krank wegen einer Untersuchung am Herzen die im Krankenhaus gemacht wurde das war Mittwochs und die Filialleitung hat mir meinen freien Tag in der gleichen Woche zum Samstag gegeben .Ich arbeite in der Fleischerei .Nun will er mir diesen Tag den ich krank war nicht bezahlen,er meint der freie Tag würde ja immer wechseln,das heisst die Krankmeldung könnte ja auch auf meinen freien Tag fallen. Wie ist die Rechtslage ? Darf er das? Eigentlich haben wir ja eine 6 Tage Woche .Ich sprach aber rmit ihm ab das ich einen Tag frei haben möchte.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wenn Ihr freier Tag ein Samstag war dann ist es wohl völlig egal, ob der freie Tag auf den Mittwoch hätte fallen können. Weil er nunmal nicht auf den Mittwoch gefallen ist. Wenn eine AU für den Tag vorlag hat der Arbeitgeber den Tag auch zu bezahlen.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Jaja - diese Sache mit den frei floatenden freien Tagen :sad:

Ich nehme an, dass der Untersuchungstermin schon länger fest stand, während der freie Tag möglicherweise kurzfristig von Woche zu Woche abgesprochen wird. In dieser Situation nun den freien Tag - und das auch noch nachträglich/rückwirkend - auf den Untersuchungstag zu legen, ist schlicht rechtsmissbräuchlich. Der AG hat mit der ursprünglichen Zuweisung des freien Tages auf den Samstag sein Direktionsrecht ausgeübt gehabt. 'Hätte auch anders sein können' zählt nicht.
Also hat dein AG dir den Tag auch zu zahlen, daran habe ich keinen Zweifel. Die Frage aller Fragen wird alleredings sein, wie du dein Recht durchsetzen willst.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Die Frage aller Fragen wird alleredings sein, wie du dein Recht durchsetzen willst. Ganz konkret: Sind Sie bereit, Ihrem AG beim Arbeitsgericht auf den ausstehenden Lohn zu verklagen? Denn wenn nicht, hilft Ihnen die Rechtslage herzlich wenig... Übrigens verjähren Lohnansprüche oft auch recht rasch - Sie müßten das also ggf. bald tun.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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