Hallo,
folgende Frage zum Thema Eingruppierung TVÖD VKA:
Es geht um eine/n Verwaltungsfachangestellte/n, welche/r seit 7 Jahren stellv. Kassenleitung eines Landkreises mit ca. 110.000 Einwohnern ist. Die Person übernimmt die komplette Vollstreckung für das Amt inkl. Zwangsversteigerungen und Insolvenzen. Es werden sowohl öffentlich-rechtliche Forderungen als auch privatrechtliche Forderungen vollstreckt. Das Ermessen, ob und wie vollstreckt wird obliegt alleine der Person.
Die Person muss sich daher sowohl in den Vollstreckungsgesetzen wie ZPO und ZVG auskennen, als auch im Insolvenzrecht, im Zwangsversteigerungsrecht und natürlich in der Doppik/Kameralistik.
Der Person obliegt quasi das gesamte Forderungsmanagement inkl. Mahnungen und Zahlungserleichterungen in allen Rechtsbereichen (staatliche Forderungen, Sozialamt, Jugendamt, Wohngeld, Rückforderungen von zu Unrecht erbrachten Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, privatrechtliche Forderungen, Abfallgebühren).
Eingruppiert seit dem EG 9a.
Nun würde ich gerne wissen, ob eine Höhergruppierung nach 9b erfolgen kann/muss.
Aus früheren Stellenbewertungen kann entnommen werden, dass damals (vor ca. 10 Jahren) in 8 eingruppiert wurde und die Stelle des Kassenverwalters mit 9. Die Stelle des Kassenverwalters ist heute bei 10 (dürfte meiner Einschätzung nach eigentlich nicht so hoch bewertet sein). Daher könnte es gut sein, dass für die stellv. Kassenleitung inkl. Vollstreckung die 9b gerechtfertigt wäre?
https://www.kommunalforum.de/tvoed_eingruppierung_kasse.php
Personen, welche "früher" in EG 8 eingruppiert waren, wurden ja quasi "automatisch" nach Einführung der EG 9a, 9b und 9c in 9a "überführt". Dabei handelte es sich ja eigentlich nicht um eine Höhergruppierung aufgrund des Wissens und/oder dem neuen Umfang der Stelle.
Freue mich über Eure Einschätzungen und das "Schwarmwissen"! Danke.
LG
Eingruppierung/Höhergruppierung TVöD Vollstreckung 9a/9b
23. Oktober 2025
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Frage vom 23. Oktober 2025 | 16:50
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Eingruppierung/Höhergruppierung TVöD Vollstreckung 9a/9b
#1
Antwort vom 23. Oktober 2025 | 23:35
Von
Status: Legende (18801 Beiträge, 10170x hilfreich)
Zitat :Nun würde ich gerne wissen, ob eine Höhergruppierung nach 9b erfolgen kann/muss.
9b steht der stellvertretenden Leitung zu, wenn die Kasse insgesamt mindestens 30 Mitarbeiter hat.
In Kassen mit 12 bis 29 Mitarbeitern steht der stellvertretenden Leitung nur 9a zu.
In noch kleineren Kassen wird die stellvertretende Leitung nicht besonders honoriert.
Zitat :Die Stelle des Kassenverwalters ist heute bei 10 (dürfte meiner Einschätzung nach eigentlich nicht so hoch bewertet sein).
10 für die Kassenleitung ist gerechtfertigt, wenn die Kasse mindestens 30 Mitarbeiter hat, oder wenn die Kassenleitung gleichzeitig Leiter der Vollstreckung ist und (!) die Kasse mindestens 15 Mitarbeiter hat.
#2
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 10:16
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat :10 für die Kassenleitung ist gerechtfertigt, wenn die Kasse mindestens 30 Mitarbeiter hat, oder wenn die Kassenleitung gleichzeitig Leiter der Vollstreckung ist und (!) die Kasse mindestens 15 Mitarbeiter hat.
Das ist eben nicht der Fall. Die Kasse hat dort nur insgesamt mit Leitung 5 Mitarbeiter.
Trotzdem wurde es irgendwie "durchgeklopft" mit der EG 10. Daher sehe ich für die Stelle der Vollstreckung ggf. auch die Möglichkeit, die EG 9b "durchzubekommen".
Gibt es jemanden, der ähnliche Tätigkeiten übernimmt und in EG 9b eingruppiert ist?
LG
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 11:49
Von
Status: Unbeschreiblich (41799 Beiträge, 14612x hilfreich)
Nur weil möglicherweise eine systemwidrige Höhergruppierung für eine Berufsgruppe erfolgt ist, kann man daraus keine Rückschlüsse auf andere Eingruppierungen herleiten. Es sollte doch eigentlich eine Personalvertretung existieren, die sich um den Fall kümmern kann.
wirdwerden
#4
Antwort vom 24. Oktober 2025 | 19:35
Von
Status: Legende (18801 Beiträge, 10170x hilfreich)
Zitat :Das ist eben nicht der Fall. Die Kasse hat dort nur insgesamt mit Leitung 5 Mitarbeiter.
Dann steht der Leitung 9a und der stellvertretenden Leitung 8 zu.
#5
Antwort vom 25. Oktober 2025 | 07:11
Von
Status: Legende (19930 Beiträge, 7232x hilfreich)
Zitat :Daher sehe ich ... die Möglichkeit, ...
Die Möglichkeit beginnt bei 0,01 oder so; auch im Lotto besteht die Möglichkeit auf einen Gewinn.
Du kannst freilich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen und wirst die Antwort bekommen und Bescheid wissen.
Du solltest aber wissen, dass solche Unterfangen mit zum Schwierigsten gehören, das man lostreten kann.
Und ohne Unterstützung durch die Personalvertretung wird es gewiss nicht einfacher.
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