Einhaltung der Kündigungszeit

18. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
kaminfra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einhaltung der Kündigungszeit

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Einhaltung der Kündigungszeiten.

Wenn ich seit dem 01.05.2000 bei einem Unternehmen beschäftigt bin, vertraglich die gesetzl. Kündigungsfrist für AG und AN gleich ist, welche Kündigungszeit habe ich dann?

2 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Monatsende??

Gruß
Kaminfra

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo, es kommt auch noch drauf an, wie alt du bist.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaminfra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 46 Jahre jung

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Na dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende (8 Jahre bist du ja da noch nicht).
Die Frage nach dem Alter war wegen -> 'Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt'

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kaminfra
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
himbermond
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 30x hilfreich)

@ venotis

Das mit den Zeiten vor dem 25. LJ könnte bald hinfällig werden: siehe Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Az 7 Sa 561/07

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Danke himbermond! Interessant. :)

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