Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Einhaltung der Kündigungszeiten.
Wenn ich seit dem 01.05.2000 bei einem Unternehmen beschäftigt bin, vertraglich die gesetzl. Kündigungsfrist für AG und AN gleich ist, welche Kündigungszeit habe ich dann?
2 Monate zum Monatsende oder 3 Monate zum Monatsende??
Gruß
Kaminfra
Einhaltung der Kündigungszeit
18. September 2007
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Frage vom 18. September 2007 | 20:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einhaltung der Kündigungszeit
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#1
Antwort vom 18. September 2007 | 20:07
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, es kommt auch noch drauf an, wie alt du bist.
MfG
#2
Antwort vom 18. September 2007 | 20:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin 46 Jahre jung
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#3
Antwort vom 18. September 2007 | 21:05
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Na dann beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende (8 Jahre bist du ja da noch nicht).
Die Frage nach dem Alter war wegen -> 'Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt'
MfG
#4
Antwort vom 19. September 2007 | 18:16
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort!!
#5
Antwort vom 19. September 2007 | 18:32
Von
Status: Beginner (99 Beiträge, 30x hilfreich)
@ venotis
Das mit den Zeiten vor dem 25. LJ könnte bald hinfällig werden: siehe Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Az 7 Sa 561/07
#6
Antwort vom 19. September 2007 | 20:28
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Danke himbermond! Interessant.
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