Einigung vor dem Arbeitsgericht, Sperrzeit ???

8. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)
Einigung vor dem Arbeitsgericht, Sperrzeit ???

Eine große Firma will Personal abbauen und bietet einem AN einen Aufhebungsvertrag (dessen Konditionen zwischen AG und BR verhandelt wurden) an. Der AN lehnt den Aufhebungsvertrag jedoch ab und wird daraufhin vom AG betriebsbedingt gekündigt.

Der AN geht vor das Arbeitsgericht und bemängelt eine nicht eingehaltene Sozialauswahl.

In der anberaumten Güteverhandlung stimmt der AN nun einem individuellen AHV zu. Muss er trotzdem mit einer Sperrzeit beim Arbeitsamt rechnen?

-- Editiert von Moderator am 09.02.2020 17:56

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17467 Beiträge, 6499x hilfreich)

Deine Frage fiele eher unter Sozialrecht - gleichwohl: dass eine Sperre drohen soll, kann ich mir nicht recht vorstellen; immerhin hast du gegen die Kündigung geklagt. Und ob Vergleich oder Urteil - das kann m.E. nicht entscheidend sein.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Muss er trotzdem mit einer Sperrzeit beim Arbeitsamt rechnen?

Ja, muss man.

Man sollte die Alternativlosigkeit der Kündigung / des Vergleichs belegen können - also am besten mit einem Satz in den Vergleich einbauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
und wird daraufhin vom AG betriebsbedingt gekündigt.

Hat der AN nach der Kündigung ALG beantragt (unabhängig von seiner Klage)?

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das BSG hat ausdrücklich entschieden, dass ein Vergleich nicht zur Sperre führt: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_kann_ein_Vergleich_im_Kuendigungsschutzprozess_zur_Sperrzeit_fuehren_B11aAL51-06R.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Anami):

Hat der AN nach der Kündigung ALG beantragt (unabhängig von seiner Klage)?


Der aktuelle Stand ist das der AN den angebotenen AHV ablehnt hat. Im Rahmen dieser Gespräche wurden dem AN jedoch mehr oder weniger mit einer möglichen betriebsbedingten Kündigung "gedroht", mehr ist z.Z. noch nicht geschehen.

-- Editiert von Alter Sack am 09.02.2020 18:13

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
mit einer möglichen betriebsbedingten Kündigung "gedroht"
Na dann.
Zitat (von Alter Sack):
mehr ist z.Z. noch nicht geschehen.
Dann legen wir uns wieder hin... :augenroll:

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