Einmalige Leistungen gegen Honorar= Sozialversicherungspfl.?

23. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fragen123
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 9x hilfreich)
Einmalige Leistungen gegen Honorar= Sozialversicherungspfl.?

Hallo!
Was muss ein Unternehmer beachten, wenn er einmalige Mini-Jobs vergeben möchte?
Ein Beispiel: Ein Betreiber eines Internet-Forums möchte seine Nutzer für das Schreiben von Forenbeiträgen belohnen. Nach dem Motto "Wer 100 Beiträge schafft, bekommt 20,-"(oder mehr).
Muss der Unternehmer die Fornemitglieder bei irgendeinem Amt als Minijobber anmelden und Beiträge abführen?

Gibt es einen Unterscheid, wenn Schüler diesen Job erledigen würden? Bzw. kämen da rechtliche Probleme auf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Vielleicht mal im Forum
Wirtschaftsrecht fragen? Keine Ahnung, wo das Thema hingehören könnte.

Sowas hat mit Arbeitsrecht nichts zu tun. Ein Arbeitsverhältnis ist ein ganz andere Abhängigkeitsverhältnis, als das, was du da beschreibst.

MfG

-- Editiert von venotis am 23.01.2007 01:03:42

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