Guten Tag
Ich habe eine Frage. Und zwar: Person A ist noch nicht volljährig und wurde von einem Hotel (B) beauftragt ihnen eine Website zu erstellen.
Muss Person A dieses einmalige Arbeitsverhältnis und den Verdienst irgendwo melden? (Der Betrag liegt bei ca. 500€)
Gruß Heilmann
Einmaliges Arbeitsverhältnis
16. November 2004
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Frage vom 16. November 2004 | 15:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmaliges Arbeitsverhältnis
#1
Antwort vom 16. November 2004 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (50227 Beiträge, 17585x hilfreich)
Nein
#2
Antwort vom 18. November 2004 | 07:47
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
liegt das daran, dass peron nicht volljährig ist, oder kann man generell ein einmaliges a-verhältnis nicht angebenauf honorarbasis
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. November 2004 | 10:38
Von
Status: Unbeschreiblich (50227 Beiträge, 17585x hilfreich)
Das liegt daran, dass er keine anderen Einkünfte hat. Wenn man noch weiteres Einkommen hat oder Sozialleistungen bezieht, dann gilt das nicht.
Prinzipiell kann das auch für einen Volljährigen gelten.
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