Einmaliges Arbeitsverhältnis

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
gustavgans5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmaliges Arbeitsverhältnis

Guten Tag

Ich habe eine Frage. Und zwar: Person A ist noch nicht volljährig und wurde von einem Hotel (B) beauftragt ihnen eine Website zu erstellen.
Muss Person A dieses einmalige Arbeitsverhältnis und den Verdienst irgendwo melden? (Der Betrag liegt bei ca. 500€)

Gruß Heilmann




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50227 Beiträge, 17585x hilfreich)

Nein

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#2
 Von 
engelein
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

liegt das daran, dass peron nicht volljährig ist, oder kann man generell ein einmaliges a-verhältnis nicht angebenauf honorarbasis

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50227 Beiträge, 17585x hilfreich)

Das liegt daran, dass er keine anderen Einkünfte hat. Wenn man noch weiteres Einkommen hat oder Sozialleistungen bezieht, dann gilt das nicht.

Prinzipiell kann das auch für einen Volljährigen gelten.

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