Einmalzahlung nach Kündigung

20. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Einmalzahlung nach Kündigung

Hallo miteinander,

wenn der Arbeitnehmer zum ende der Probezeit gekündigt wird, im Arbeitsviertag jedoch so etwas steht:

Zitat:
Mit Ablauf der Probezeit erhält der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin einen Einmalzahlung in Höhe von Brutto € xxxxx. Der Vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.


hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf diese Einmalzahlung? oder müsste der Arbeitnehmer länger wie seine Probezeit angestellt sein um diese Einmalzahlung zu erhalten?

Gruß Ralf

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68 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Mir will scheinen, dass du diesen Bonus nicht bekommst.
"Mit Ablauf der Probezeit ..." - Du 'erlebst' ja sozusagen den Ablauf der Probezeit nicht.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
"Mit Ablauf der Probezeit ..." - Du 'erlebst' ja sozusagen den Ablauf der Probezeit nicht.


Da bin ich anderer Meinung.

Zitat (von Ralf_Eoo):
Mit Ablauf der Probezeit erhält


Definiert als Ereignis, lediglich, dass die Probezeit "abgelaufen" sein muss. Abgelaufen ist sie m.E., wenn man den gesamten Zeitraum "erlebt" hat. Die Kündigung zum Ende der Probezeit ändert nichts am ablaufen selbiger, sondern beendet, als in die Zukunft gerichtete Erklärung lediglich das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum nach der Probezeit.

Auch spricht vieles dafür, dass hier eine Gratifkation für die vergangenheit und nicht für die ZUkunft gezahlt werden soll. Anders wäre es ggf., wenn sie an das Ereignis "wenn AN kündigt, dann nicht" gekoppelt wäre.

Zitat (von Ralf_Eoo):
Der Vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.

Ist für mein dafürhalten eine Regelung "wie" gezahlt wird und bestimmt die Fälligkeit der Zahlung. Hier lässt sich kein Rückschluss darauf schließen, dass neben dem Bonus auch ein Gehalt gezahlt werden müsste.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Definiert als Ereignis, lediglich, dass die Probezeit "abgelaufen" sein muss.

Sehe ich im Grunde nicht anders. Nur dass Ralf quasi kurz vor knapp zu Boden gegangen ist, sozusagen 23:59 Uhr und nicht 0:00.
Nach dem Zweck der Sache wird man auch fragen müssen - schwer zu glauben, dass die Firma einem, der in der Probezeit ausscheidet, den Abschied wird versüßen wollen, eher wohl ein Booster für weitere Zusammenarbeit.

-- Editiert von blaubär+ am 20.12.2021 14:12

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf diese Einmalzahlung?
Ich meine, er hat keinen Anspruch.
Das würde ja bedeuten, er bekäme die Einmalzahlung wie eine Prämie für die Probezeit.

Vermutlich steht noch mehr im Vertrag. zb. wenn man anteilig (also nicht das gesamte Kalenderjahr) beschäftigt war.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
Mit Ablauf der Probezeit erhält der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin einen Einmalzahlung in Höhe von Brutto € xxxxx. Der Vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.
Endet die Probezeit zum 31.12.? Dann wird es nämlich für Januar gar keinen Gehaltslauf mehr geben ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Liebe Antwortenden,

erst einmal danke für eure ganzen antworten. Ich selbe hab da auch zweifel dran und finde die Formulierung nicht ganz eindeutig daher Frage ich ja auch :-).

Es stehen noch ein paar andere Punkte mit drin:

Zitat:
Arbeitsentgelt

1) Die Arbeitnehmerin/Der Arbeitnehmer erhält als Vergütung für ihre/seine Tätigkeit ein Bruttomonatsgehalt in Höhe von Brutto € X.XXX,-.

2) Darüber hinaus erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin, beginnend ab Juli 2022, eine jährliche Sonderzahlung für Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld (zahlbar jährlich im Juni und Dezember) in je halber Höhe des unter Punkt (1) jeweils gültig festgelegten monatlichen Bruttomonatsgehaltes.

3) Mit Ablauf der Probezeit erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eine einmalige Zahlung in Höhe von Brutto € X.XXX,-. Der vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.

4) Für den Fall dass das Arbeitsverhältnis über den Befristungszeitraum hinaus bestehen sollte, erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin für seine Betriebstreue eine einmalige Zahlung in Höhe von Brutto € X.XXXX,-. Der vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Juli 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.

5) Für die Erstattung der Kosten anlässlich von Dienstreisen gelten die jeweils gültigen Lohnsteuer-Richtlinien. Übersteigen die aufgewendeten Spesen die nach dem steuerlichen Vorschriften zulässigen Pauschbeträge, so sind sie im Einzelnen zu belegen.


Das Arbeitsverhältnis hat zum 05.07.2021 begonnen.

Zitat:
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit.


Vielleicht wird es damit etwas deutlicher.

Bei der zweiten Zahlung am nach einem Jahr steht explizit mit drin "Befristungszeitraum hinaus".

Die Frage die ich mir stelle, bin ich durchs Ziel gelaufen bei einem Marathon wenn ich die Ziellinie berühre oder muss ich einen Schritt mehr gemacht haben?

Die Uhr löst mit berühren aus, damit bin ich durch ziel gekommen, egal ob ich dann umfalle und zu Boden gehe oder noch weiter laufen kann und tue?

Es wird auch was von "Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet" geschrieben. Das Gehalt wird immer bis zum Letzten des Monats überweisen und abgerechnet, somit geht man ja schon davon aus das der AN noch im Januar da ist? Sprich nach der Probezeit.

Ich bin etwas ratlos was ich machen soll, und wenn ich was mache etc. dann muss ich auch entsprechend Argumentiren können. und da wollte ich gerne sicher drin sein mit dem was ich Argumentire.


Gruß Ralf

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
einen Einmalzahlung in Höhe von Brutto € xxxxx.


Bist du eine gesuchte Fachkraft?

Arbeitest du im Kranken- Pflegebereich?

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Selten eine solche Aneinanderreihung von Karotten gelesen...

Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Wenn man treue in die Zukunft belohnen möchte, dann wählt man Formulierungen, die an ein Fortbestehen des AV knüpfen, wie " Voraussetzung ist ein ungekündigter......."
Zumal man bei anderen Boni explizit auf den Treuezweck verweist.


Mal ne blöde Frage: kommt man ohne die Boni über den Mindestlohn?

-- Editiert von kalledelhaie am 20.12.2021 16:39

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Bist du eine gesuchte Fachkraft?

in meinen Bereich wahrscheinlich schon, jedoch gibt es aktuell sehr viele Bewerber :-( auf eine Stelle.

Zitat (von charlyt4):
Arbeitest du im Kranken- Pflegebereich?

nein, warum fragst du, würde das was ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Selten eine solche Aneinanderreihung von Karotten gelesen...

:cheers: sorry das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen, leider ist die gesamte Firma bzw. Firmen Strukturen so aufgebaut.

Zitat (von kalledelhaie):
Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Wenn man treue in die Zukunft belohnen möchte, dann wählt man Formulierungen, die an ein Fortbestehen des AV knüpfen, wie " Voraussetzung ist ein ungekündigter......."
Zumal man bei anderen Boni explizit auf den Treuezweck verweist.

Ok, ein versuch ist es demnach wert. Können tun die mir ja eh nichts mehr.

Zitat (von kalledelhaie):
Mal ne blöde Frage: kommt man ohne die Boni über den Mindestlohn?

über Mindestlohn ohne Boni, ja definitiv, dennoch deutlich geringer als üblich auf diesen Stellen. doch was man nicht alles macht aus der Not heraus.

Danke für eure ganzen Antworten.

Gruß Ralf

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Wenn man treue in die Zukunft belohnen möchte,



In manchen Bereichen gibt es aber z.B. auch eine Willkommensprämie bzw. einen Signing Bonus.


https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/17-inhalt-des-arbeits-dienstvertrages-1-signing-bonussign-up-bonus_idesk_PI17574_HI12107988.html


-- Editiert von charlyt4 am 20.12.2021 16:48

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32143 Beiträge, 5653x hilfreich)

Wenn du am 5.7.21 begonnen hast, dürfte die Probezeit am 5.1.22 mit der Kündigung enden. Nach genau 6 Monaten.

Zitat (von Ralf_Eoo):
Ich bin etwas ratlos was ich machen soll,
Jetzt kannst du nichts machen. Du kannst doch abwarten, ob du im Januar 22 mit der Schlussabrechnung für deine 6 Monate Beschäftigung die Einmalzahlung nach Pkt 3. überwiesen bekommst.

Das Dezembergehalt müsste ja noch zum Monatsende ganz regulär kommen. Am 30.12.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
In manchen Bereichen gibt es aber z.B. auch eine Willkommensprämie bzw. einen Signing Bonus.


Klar, aber meist wird der bei antritt fällig und hat eine pro rata tempuris Rückzahlungsklausel. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

Hier geht es um ein System an zeitlich gestaffelten Boni, deren einzige Messzahl das "überleben" in der Firma ist, nicht eine konkrete Leistung.
Bis zu fragwürdigen Boni zum Ablauf des Befristungszeitraumes, der die dann notwendigen Verhandlungen schon teilweise vorwegnimmt.....

Ich würde warten ob der Bonus in der Januar-Abrechnung auftaucht. Wenn nicht das fehlen unter eher knapper Fristsetzung anmahnen und dann ohne Anwalt klagen. Ausser Zeit hat man da nix wesentliches zu verlieren.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
zweifel dran und finde die Formulierung nicht ganz eindeutig

... und das ist es, diese Interpretationsbedürftigkeit, die dir am Ende zugute kommen könnte.
Wenn sich denn ein Streit um diesen Bonus lohnt, der Anreiz groß genug ist. (Vom Finanziellen her kannst du zumindest nix verlieren; es sind womöglich die immateriellen Kosten, die zubuche schlagen).

-- Editiert von blaubär+ am 20.12.2021 18:30

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nur dass Ralf quasi kurz vor knapp zu Boden gegangen ist, sozusagen 23:59 Uhr und nicht 0:00.

Das ist hier in der Tat das große Problem ...



Zitat (von blaubär+):
und das ist es, diese Interpretationsbedürftigkeit, die dir am Ende zugute kommen könnte.

Richtig.
Sollten die vertraglichen Vereinbarungen als AGB gelten, dann fallen Unklarheiten dem Verwender / dem wirtschaftlich Stärkeren zur Last.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin überwältigt, wie viel hier bei der Diskussion mit machen, Danke dafür!

Für mein empfinden hat sich die Lage etwas geändert.

Arbeitsbein: 05.07.2021
Probezeit 6 Monate: sprich am 05.01.2022 (wie von @Anami, schon beschrieben)

Mündlich wurde die Kündigung durch meinen Vorgesetzten am 20.122021 mir mitgeteilt.
Angeblich sollte die schon unterwegs sein.

Per Mail eine Kopie der Kündigung (PDF) am 20.12.2021.
mit den Wortlaut:

Zitat:
hiermit kündigen wir das zu Ihnen bestehende befristete Arbeitsverhältnis ordentlich zum 31.12.2021 Hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.


Das Schreiben wurde laut laut Mail Text am 17.12.2021 versendet, bis Dato 21.12.2021 hab eich noch kein Schreiben im Briefkasten erhalten.

Daher gehe ich davon aus das die Kündigung noch nicht rechtskräftig zugestellt wurde und der 31.12.2021 somit nicht mehr Gültig ist?


Wenn ich jedoch den Beitrag von @Anami richtig deute, muss ich für den Bonus länger wie bzw. bis zum 05.01.2022 angestellt sein. hmm, das wird sehr knapp.

Jedoch habt Ihr alle recht außer Zeit kann ich nichts verlieren, das der Bonus ca. 50% eines Monats Lohnes entspricht ist das für mich viel Geld und etwas was man hat ist besser als es zu brauchen.


Wie kann man denn Ohne Anwalt klagen? und was für Kosten kommen bei so was auf einen zu?


Gruß Ralf

-- Editiert von Ralf_Eoo am 21.12.2021 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
Wie kann man denn Ohne Anwalt klagen? und was für Kosten kommen bei so was auf einen zu?

Um damit anzufangen: Vor dem Arbeitsgericht braucht man keinen Anwalt, jedenfalls nicht in der 1. Instanz. Wenn es zu einem Urteil / Kammerspruch kommt, fallen lediglich Gerichtsgebühren an. Viele Verfahren werden aber schon vorher per Vergleich beendet.
Zitat (von Ralf_Eoo):
Das Schreiben wurde laut laut Mail Text am 17.12.2021 versendet, bis Dato 21.12.2021

Offenbar erschreckendes Unwissen des AG: das Ausstell- oder auch das Versanddatum ist vollkommen irrelevant - es kommt auf den Zugang beim Empfänger an. Also ist es korrekt: du bist heute noch nicht gekündigt und ab Zugang bei dir (im Briefkasten) läuft die 14-Tage-Frist, die wohl auch für dich in der Probezeit gilt (sofern nix anders vereinbart wurde). Wenn/da du am 05.07.2021 angefangen hast, endet die Probezeit am 04/01 um Mitternacht.

Aber eigentlich ist das auch egal: Auch am letzten Tag der Probezeit gekündigt (und zugestellt), ist noch in der Probezeit gekündigt. Womit sich die Auslegung der Formulierung "Mit Ablauf der Probezeit ...) nochmals verschärft. Unmissverständlich müsste es etwa heißen 'Mit erfolgreich bestandener Probezeit ...' - nur eben, dass das nicht expressis verbis dort steht.
Somit kann oder sollte es dahin kommen, dass die Unklarheit in einem Formularvertrag zulasten des AG geht.
Allenfalls könnte semantisch dagegen stehen, dass der Begriff 'Ablauf' im Kontext mit Probezeit per se den Erfolg mit beinhaltet, was bei einer Kündigung in der Probezeit quasi widerlegt wäre.
Aber da drehen wir uns im Kreis - und, wie gesagt, du hast praktisch nichts zu verlieren.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
Ich bin überwältigt, wie viel hier bei der Diskussion mit machen, Danke dafür!


... herzlichen Dank für deine Rückmeldung!
Du hältst uns doch bitte auf dem Laufenden - am Ende bitte auch darüber, wie ein Verfahren ggf. ausgegangen sein wird?

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120063 Beiträge, 39823x hilfreich)

Vor allem würde ich den AG nicht darauf aufmerksam machen, das er keine gültige Kündigung ausgesprochen hat.

Oder hatte die Mail eine entsprechende Signatur, welche der Schriftform gleichgestellt ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du hältst uns doch bitte auf dem Laufenden - am Ende bitte auch darüber, wie ein Verfahren ggf. ausgegangen sein wird?

Das habe ich zumindest vor. :-)
da ich es selbst auch sehr hilfreich finde wenn man was im Netz findest das bis zu ende geführt wurde.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
Das habe ich zumindest vor. :-)


Das wäre wirklich sehr nett.

Zitat (von Harry van Sell):
Vor allem würde ich den AG nicht darauf aufmerksam machen, das er keine gültige Kündigung ausgesprochen hat.


Das sollte man auf keinem Fall machen.

Zitat (von Harry van Sell):
Oder hatte die Mail eine entsprechende Signatur, welche der Schriftform gleichgestellt ist?


Die gibt es in diesem Bereich nicht.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Damit das nicht untergeht:
Der AG wird annehmen, dass er zum 31/12/21 gekündigt hat.
Wir wissen, dass das so nicht richtig ist wegen fehlender Schriftform und weil keine gültige Kündigung beim AN angekommen ist.

- Sofern nicht noch eine schriftliche Kündigung bei dir eingeht, wirst du am 2. Januar gleichwohl beim AG auf der Matte stehen müssen, um zu arbeiten bzw. deine Arbeitskraft angeboten zu haben, sofern dein AG dich nachhause schickt.
- Spätestens dann wird/sollte/könnte er merken, dass das mit der Kündigung nicht hingehauen hat.
- Gleichwohl wirst du zügig K'schutzklage einreichen müssen binnen 3 Wochen.
- Eine ordentliche Kündigung bringt Zeit und verschiebt das Ausscheiden aus der Firma über den Endtermin der sechsmonatigen Probezeit; ...
- der zweite Schritt wird dann sein, die Prämie einzufordern.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Vor allem würde ich den AG nicht darauf aufmerksam machen, das er keine gültige Kündigung ausgesprochen hat.

Das hatte ich übersehen, Sorry.

Wie meinst du das? dem AG sagen das ich keine Kündigung erhalten habe? bzw. sagen wann die wirklich eingetroffen ist?
Oder meinst du einfach den Mund Halten, und im Januar wenn die paar Tage und der Bonus nicht ausgeschüttet werden entsprechend mich melden?


Zitat (von blaubär+):
Damit das nicht untergeht:
Der AG wird annehmen, dass er zum 31/12/21 gekündigt hat.
Wir wissen, dass das so nicht richtig ist wegen fehlender Schriftform und weil keine gültige Kündigung beim AN angekommen ist.

- Sofern nicht noch eine schriftliche Kündigung bei dir eingeht, wirst du am 2. Januar gleichwohl beim AG auf der Matte stehen müssen, um zu arbeiten bzw. deine Arbeitskraft angeboten zu haben, sofern dein AG dich nachhause schickt.

habe gerade in den Briefkasten geschaut, ich habe noch immer kein Schreiben erhalten!
Werde also am 02.01.2022 bei meinem Chef anrufen und mich zur Arbeit melden.

Zitat (von blaubär+):

- Spätestens dann wird/sollte/könnte er merken, dass das mit der Kündigung nicht hingehauen hat.

Davon gehe ich mal aus das ihm das dann klar wird.

Zitat (von blaubär+):

- Gleichwohl wirst du zügig K'schutzklage einreichen müssen binnen 3 Wochen.

Das kann ich jedoch erst machen wenn ich ein Kündigung erhalten habe?

Zitat (von blaubär+):

- Eine ordentliche Kündigung bringt Zeit und verschiebt das Ausscheiden aus der Firma über den Endtermin der sechsmonatigen Probezeit; ...

Angenommen die Kündigung erreicht mich nicht in meiner Probezeit würde auch eine Begründung fällig? und die Kündigungsfrist ändert sich?


Zitat (von blaubär+):

- der zweite Schritt wird dann sein, die Prämie einzufordern.

Das würde ich auf jedenfalls machen, da ich jetzt ja einen Tag über mein Probezeit hinaus noch im unternehmen bin!



Das das ganze etwas Komplizierter wird muss ich glaube ich mehr zu meiner Tätigkeit sagen.


Ich bin Vertriebsmitarbeiter und arbeite grundsätzlich aus dem Home Office, habe Laptop Handy und ein Auto gestellt bekommen.
Diese Arbeitsmaterialien möchte mein Arbeitgeber zum 23.12.2021 bei sich im Büro zurück bekommen.
Vereinbart mündlich haben wir das ich Auto Drucker Telefon und alles andere am 23.12.2021 abgeben werde und mit dem Zug nach hause Fahren muss. Das Zug Ticket bezahlt die Firma.

Was mache ich wenn ich heute immer noch kein Kündigung habe? Alles abgeben auf den Wunsch des AG? und am 02.01. mich dennoch zum Dienst melden (Privates Handy) und fragen wie ich arbeiten soll?

Gruß Ralf





0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Hm - diese Infos verändern die Sicht noch ein wenig. Mir scheint unvermeidlich, dass du dann morgen wohl 'die Katze aus dem Sack lassen' musst.
Will sagen: du wirst den AG in aller Unschuld und höchst erstaunt :engel: wissen lassen müssen, dass sich die Rückgabe des Firmeneigentums ja erübrige, da es ja keine schriftliche Kündigung gebe und du selbstverständlich weiterhin für die Firma arbeitest.

Wenn der AG das postwendend korrigiert und dir die Kündigung per Boten oder wie auch immer zustellt, hast du sie bestenfalls am 24. Dez. in deinen Händen. Wegen der Kündigungsfrist kann der AG nur so kündigen, dass du über den 4. Jan. 22 kommst; 'heute' plus 14 Tage wäre eh schon der 05/01/22. (Denkbar freilich auch bei der herrschenden Unkenntnis, dass der AG dir nur eine Ausfertigung seiner mail-Kündigung ohne Äderung / Anpassung zukommen lässt.)


Zitat (von Ralf_Eoo):
Das [K'Schutzklage] kann ich jedoch erst machen wenn ich ein Kündigung erhalten habe?

Wenn es so läuft, wie zuvor vermutet, kannst du freilich warten, bis du die Kündigung schriftlich hast.
Wenn der AG aber zickt und meint, sein Vorgehen mit der Kündigung zum Jahresende sei in Ordnung, wirst du auch ohne schriftliche Kündigung im Sinne des Gesetzgebers Klage einreichen müssen.

-- Editiert von blaubär+ am 22.12.2021 12:22

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Hm - diese Infos verändern die Sicht noch ein wenig. Mir scheint unvermeidlich, dass du dann morgen wohl 'die Katze aus dem Sack lassen' musst - will sagen: du wirst den AG in aller Unschuld und höchst erstaunt :engel: wissen lassen müssen, dass sich die Rückgabe des Firmeneigentums ja erübrige, da es ja keine schriftliche Kündigung gebe und du selbstverständlich weiterhin für die Firma arbeitest.

Wenn der AG das postwendend korrigiert und dir die Kündigung per Boten oder wie auch immer schickt, hast du sie bestenfalls am 24. Dez. in deinen Händen. Wegen der Kündigungsfrist kann der AG nur so kündigen, dass du über den 4. Jan. 22 kommst; 'heute' plus 14 Tage wäre eh schon der 05/01/22.



Ok, wenn Heute (22.12.) Abend um 18 Uhr noch nichts da ist rufe ich meinen Chef an und werde ihm mitteilen das die Rückgabe der Arbeitsmaterialien sich scheinbar erübrigt hat, davon gehe ich zumindest aus, da ich die von Ihm angesprochene Kündigung nicht erhalten habe.

Was mache ich wenn mein Chef nichts an Telefon geht? einfach nicht zum Büro fahren? (das ist einmal Quer durch Deutschland)

Was mache ich wenn er dennoch drauf besteht das ich die Sachen am 23.12. abzugehen habe?

Was mache ich wenn der AG meint, ich möchte die Sachen bringen und er gibt mir die Kündigung dann persönlich? am 23.12.?
muss ich zu Ihm fahren, das Büro ist 7h entfernt! und ich habe noch nie im Büro gearbeitet bei Ihm, um mir mein Kündigung persönlich abzuholen?

Zitat (von blaubär+):
Wenn der AG aber zickt und meint, sein Vorgehen mit der Kündigung zum Jahresende sei in Ordnung, wirst du auch ohne schriftliche Kündigung im Sinne des Gesetzgebers Klage einreichen müssen.

Ok, davon gehe ich aus, das er da meint auf der sicheren Seite zu sein.
AUf die Schutzklage komme ich dann noch mal zurück, mal abwarten ob heute noch ein Brief kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
Was mache ich wenn der AG meint, ich möchte die Sachen bringen und er gibt mir die Kündigung dann persönlich? am 23.12.?

Warum willst du ihn den heute schon anrufen - morgen ist auch noch ein Tag.
Und: "Nee, Chef, heute gehts wirklich nicht ... hat ja auch noch Zeit bis nach Weihnachten. Und wieso überhaupt - ich arbeite ja noch und brauche die Arbeitsmittel." (Oder so ähnlich, ein bisschen findig wirst du schon sein müssen).

Aber das ist letztendlich auch deine Entscheidung.
Wenn es - aus welchen Gründen auch immer - doch zu einer persönliche Übergabe einer Kündigung käme, würde das Beschäftigungsende gleichwohl jenseits des 04/01/22 liegen /06/01/22). Abgesehen davon, dass auch diese Kündigung erst einmal anzuschauen und zu prüfen wäre, ob sie wirklich korrekt ist.

Zitat (von Ralf_Eoo):
Was mache ich wenn mein Chef nichts an Telefon geht? einfach nicht zum Büro fahren? (das ist einmal Quer durch Deutschland)

Dann ist es eben so. Für so eine Absage ist Mail allemal gut genug.
(Kann es sein, dass du Angst vor deinem Chef hast?)

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Warum willst du ihn den heute schon anrufen - morgen ist auch noch ein Tag.
Und: "Nee, Chef, heute gehts wirklich nicht ... hat ja auch noch Zeit bis nach Weihnachten. Und wieso überhaupt - ich arbeite ja noch und brauche die Arbeitsmittel." (Oder so ähnlich, ein bisschen findig wirst du schon sein müssen).

naja, ich habe ein Fahrtstrecke von ca. 650km (7h) vor mir.
Demnach müsste ich morgen schon früh los fahren, da ich ein Zugticket um 14:30 Uhr zurück habe.
Daher würde ich ihn heute anrufen.

Zitat (von blaubär+):

Aber das ist letztendlich auch deine Entscheidung.
Wenn es - aus welchen Gründen auch immer - doch zu einer persönliche Übergabe einer Kündigung käme, würde das Beschäftigungsende gleichwohl jenseits des 04/01/22 liegen /06/01/22). Abgesehen davon, dass auch diese Kündigung erst einmal anzuschauen und zu prüfen wäre, ob sie wirklich korrekt ist.

Sprich, Kündigung entgegen nehmen und nichts dazu sagen.


Zitat (von blaubär+):
Dann ist es eben so. Für so eine Absage ist Mail allemal gut genug.
(Kann es sein, dass du Angst vor deinem Chef hast?)


Das ist auch ein alternative, ich finde ein Persönliches Gespräch (Tel.) doch besser, Mail klingt nach feigen Hund.
Naja, angst habe ich vor meinen Chef nicht, so würde ich das nicht sagen, doch aktuell möchte ich mich Korrekt und richtig verhalten, nicht das ich mir selbst Steine in den Weg lege, die nicht sein müssten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17428 Beiträge, 6485x hilfreich)

.... und wenn dir auch die Muffe geht:
Du hast alle Trümpfe in der Hand. Du kannst gaaanz lieb mit ihm umgehen: Aber Chef, das wissen sie doch, dass bei einer Kündigung die Schriftform (samt Original-Unterschrift) sein muss (Mail ist Textform und genügt hier nicht). ... Nein, die Mail war doch bloß die Ankündigung, gekommen ist nix ...
Sanft, widerständig, beharrlich. Zu diskutieren ist da nichts. Von deiner Seite her.
Nur Mut! Dass du innerlich aufgewühlt bist, wird man dir nicht ansehen bzw. hören.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Ralf_Eoo
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
.... und wenn dir auch die Muffe geht:
Du hast alle Trümpfe in der Hand. Du kannst gaaanz lieb mit ihm umgehen: Aber Chef, das wissen sie doch, dass bei einer Kündigung die Schriftform (samt Original-Unterschrift) sein muss (Mail ist Textform und genügt hier nicht). ... Nein, die Mail war doch bloß die Ankündigung, gekommen ist nix ...
Sanft, widerständig, beharrlich. Zu diskutieren ist da nichts. Von deiner Seite her.
Nur Mut! Dass du innerlich aufgewühlt bist, wird man dir nicht ansehen bzw. hören.


Ja so in die Richtung dachte ich auch das ich das Telefonat machen werde.

Oh ja innerlich bin ich extrem aufgewühlt und verärgert, da man so was immer erst kurz vor knapp macht und den AN in Unwissenheit lässt darüber. (ich habe vor 1 Woche erst neue Masken von Ihm zu gesendet bekommen)

Wobei du recht hast, anrufen kann ich auch Morgen um 9 oder so.

selbst wenn die Kündigung bis zum Telefonat kommt, kann ich ihm mitteilen das ich davon ausgegangen bin das er die Ankündigung zurück genommen hat, da nichts zeitnah eingegangen ist bei mir, und wünsche Ihm daher schone Feiertage und einen Guten Rutsch ins neue Jahr und freue mich ab 03.01.22 weiter mit Ihm zusammen zu arbeiten.

bzw. so was: das ist nichts was ich versendet habe! das Zitat habe ich nur der Hervorhebung verwendet.
Zitat:


Sehr geehrter Herr XXXXX,

es freut mich das die Ankündigung von Herr YYYYYY und von Ihnen Herr XXXXX doch nicht vollzogen werden soll.

Daher ist auch ein Abgabe der Arbeitsmittel nicht notwendig und ich freue mich auf eine weitere zusammenarbeite mit Ihnen ab dem 03.01.2022 (Montag).

Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage und einen Guten Rutsch.

MFG Ralf



-- Editiert von Ralf_Eoo am 22.12.2021 13:37

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#30
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Ralf_Eoo):
und ein Auto gestellt bekommen.


Auch zur privaten Nutzung? Dann ist das ohnehin erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses abzugeben.

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