Hallo miteinander,
wenn der Arbeitnehmer zum ende der Probezeit gekündigt wird, im Arbeitsviertag jedoch so etwas steht:
Zitat:Mit Ablauf der Probezeit erhält der Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin einen Einmalzahlung in Höhe von Brutto € xxxxx. Der Vorstehende Betrag wird im Gehaltslauf Januar 2022 abgerechnet und zur Auszahlung gebracht.
hat der Arbeitnehmer dann Anspruch auf diese Einmalzahlung? oder müsste der Arbeitnehmer länger wie seine Probezeit angestellt sein um diese Einmalzahlung zu erhalten?
Gruß Ralf