Einsatz an anderem Arbeitsort

1. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hundefreundin1204
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Einsatz an anderem Arbeitsort

Hallo,
ich werde nun zum 2. Mal in eine andere Filiale versetzt und muss dadurch wieder für 14 Tage jeweils 1,5 Stunden Fahrtzeit (insgesamt für Hin- und Herfahrt) investieren. Ich bekomme zwar das Fahrtgeld (das wär ja auch noch schöner!), aber was ist mit der Mehrzeit? Steht mir da Vergütung zu?
Schon mal vielen Dank für Antworten!




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Was steht zum Arbeitsort im Arbeitsvertrag?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hundefreundin1204
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Arbeitnehmerin wird ab... als... in den Filialen des Arbeitgebers im Großraum Kaiserslautern tätig.
Zum ersten Mal wurde ich nach Viernheim versetzt (Ba-Wü) und jetzt nach Neunkirchen (Saarland).
Wie groß ist denn so ein Großraum?
Liebe Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20199 Beiträge, 7314x hilfreich)

Offenbar sieht dein Vertrag vor, dass du an oder in anderen Filialen arbeitest, und 45 Min für einen Weg sprengen noch keineswegs den Rahmen der Zumutbarkeit.
Fahrzeiten vom Wohn- zum Arbeitsort fallen in aller Regel in die private Sphäre, sind also keine Arbeitszeit. Und es ist offenbar nicht so, dass du von deiner Stammfiliale aus einen Dienstweg antreten würdest.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Ein hessisches Arbeitsgericht hielt eine Versetzung unter ähnlichen Bedingungen auf eine Stelle, 65 km vom Wohnort entfernt für zumutbar, obwohl der Weg einfach etwa 1 Stunde 20 Minuten dauerte, ohne Staus, die in der Früh und am Abend im Rhein-Main-Gebiet ja die Regel sind.

wirdwerden

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