Einseitige Änderung des Arbeitsvertrags Probezeit

19. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Montanis
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Einseitige Änderung des Arbeitsvertrags Probezeit

Mitarbeiter "Horst" ist seit 1. Februar 2013bei Arbeitgeber "XYZ" angestellt im Außendienst, befindet sich also noch bis Ende Juli 2013 in der Probezeit. Für seine Tätigkeit steht Horst ein Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen darf. Für diese private Nutzung zahlt Horst monatlich ganz normal Steuern als geldwerten Vorteil mittels der 1%-Regelung. Zusätzlich zahlt Horst pro Monat pauschal 30 Euro für die private Nutzung. Im Arbeitsvertrag heißt es weiter, dass mit diesem Pauschalbetrag pro Jahr 10.000 Privatkilometer abgegolten sind. Das entspricht pro Monat rund 850km. Darüber hinausgehende Privatkilometer werden gemäß der aktuellen Fuhrparkrichtlinie abgerechnet, derzeit 15 Cent pro Kilometer. Horst kann die 15-Cent-Regelung NICHT in der ihm ausgehändigten Fuhrparkrichtlinie (Stand lt. Ausdruck 01.01.2013) finden. Auch steht dort nichts über eine Begrenzung für Privatkilometer generell.

Mitarbeiter Horst hat also einen Arbeitsvertrag, in dem ihm die Nutzung von 10.000 Privatkilometern zugesagt wird. Firma XYZ hat Horst eine Email mit Anhang geschrieben. Im Anhang hat Horst eine Word-Datei gefunden, in der es u.a. heißt:

"Anbei, Herr Horst, erhalten Sie die neuen Fahrzeugrichtlinien, die ab 01.01.2013 in Kraft treten. [...] In diesem Privatnutzungsentgelt [gemeint sind die 30 Euro, TE] sind gleichzeitig die Treibstoffkosten für 7.000 Privatkilometer pro Jahr enthalten. [...] Sollten Sie mehr als 7.000 km pro Jahr privat fahren wollen, so werden wir dies mit 0,10 € pro Kilometer berechnen."

Mein rechtlicher Laienverstand sagt mir, dass der AG XYZ nicht einseitig den Arbeitsvertrag von Horst ändern darf. Im Arbeitsvertrag wird nicht einfach auf eine Richtlinie verwiesen, sondern Horst hat dort eine Zusage über 10.000km.

Horst hat natürlich das Problem, dass er noch in der Probezeit ist und er deswegen nicht rausfliegen möchte. Wäre es für ihn möglich, erst mal die ersten 6 Monate abzuwarten und falls er danach über die Grenze von 7000 km kommt, sich auf den Arbeitsvertrag zu berufen? Oder muss er sich früher an seinen AG wenden und quasi "Einspruch" erheben, weil er sonst Fristen versäumt?

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1 Antwort
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Du siehst richtig, dass Verträge nicht einseitig geändert werden können, nicht einmal zugunsten des Betroffenen.
Die andere Frage ist taktischer Art - in der Probezeit Krach zu schlagen, kommt i.d.R. nicht gut. Also abwarten. Einigen kann man sich dann immer, was rückwärtsgewandte Forderungen anbelangt, sofern du überhaupt einen Nachteil erleidest.

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