Arbeitnehmer (AN) ist bei einem großen tarifgebundenen Arbeitgeber
(AG) mit einem Betriebsrat (BR) eingestellt.
Seine Rechte und Pflichten die sich aus diesem Arbeitsverhältnis ergeben sind in vielen unterschiedlichen Vertragswerken geregelt, im wesentlichen sind dies: Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung, diverse Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag und der Manteltarifvertrag.
Arbeitsvertrag und Arbeitsordnung liegen ihm vor, aber hat AN ein Anrecht darauf das ihm der AG eine Einsicht in die anderen Verträge auch gewährt? Wenn ja, in welcher Form? Darf sich der AN z.B. private Kopien von diesen Verträgen machen?
-- Editiert von pk2019 am 12.08.2019 20:47
Einsichtnahme in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, etc...
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Den Betriebsrat fragen, dafür ist der da.
ZitatDen Betriebsrat fragen, dafür ist der da. :
Sicherlich, fragen kann man überall.
Meine Frage bezog sich jedoch auf die Rechte des AN und die diesbezüglichen Pflichten des AG.
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Okay, Entschuldigung für die lapidare Kürze.
Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (dazu gehört auch die Arbeitsordnung) können im Betriebsratsbüro eingesehen und i.d.R. auch kopiert werden. (Mantel-)Tarifverträge sind oft auch im Netz veröffentlicht.
Gibt es keinen BR oder hat der AN keine Lust, sich dorthin zu wenden, kann man auch die/den Vorgesezte/n oder HR (Personalabteilung) um Einsichtnahme bitten*, der AG ist verpflichtet, dem AN Einblick in diese Unterlagen zu gewähren und Kopien zuzulassen, soweit sie für den individuellen AV von Belang sind.
* "Bitte" oder "fragen" ist die höfliche und kultivierte Umschreibung für "Ich fordere Sie auf..."
-- Editiert von so475670-44 am 12.08.2019 21:41
-- Editiert von so475670-44 am 12.08.2019 21:42
Viele Dank für die schnelle Antwort.
ZitatArbeitsordnung, diverse Betriebsvereinbarungen, :
Sollten öffentlich aushängen / ausliegen
ZitatTarifvertrag und der Manteltarifvertrag. :
Müssen öffentlich aushängen / ausliegen
Große Unternehmen verweisen heutzutage aufs Netz, wo die umfangreichen Tarifverträge und Manteltarifverträge lesbar sind. Damit wäre die Pflicht des AG *erledigt*.
Von dort kann sich jeder, der das noch immer gern in Papier-- im Ordner-- im Schrank hat-- alles ausdrucken.
Im Arbeitsvertrag findet sich höchstwahrscheinlich ein entsprechender Hinweis, wo man TV und MTV findet.
die BV sollten beim BR einsehbar und kopierbar sein.
-- Editiert von Anami am 13.08.2019 12:45
Das mit dem jedermann zugängig machen, als Hardcopy, das ist so eine Sache. Wir hatten in unseren edelsten Zeiten an allgemein zugänigen Stellen Tische mit all dem Krempel stehen. Nichts war so oft geklaut, wie das ausgelegte Material. Eine Grundausstattung bei Vertragsabschluß mitgeben, das war auch blöd, weil sich die Verträge ja ändern, und wer aktualisiert die Loseblattsammlungen? Am praktikabelsten war die Betriebsratslösung, allerdings war dort die Einsichtnahme/Fotokopierlösung nach leidvoller Erfahrung auch dort nur unter Aufsicht möglich. Der Betrieb hat dem BR-Büros natürlich dieses Material uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Damit war die Aufgabe des AG erfüllt, diese Sachen zur Verfügung zu stellen. Muss nicht überall sein.
Dazu gibt es ja heutzutage noch das www. Die Probleme, die wir vor 40 Jahren hatten, die existieren ja heute nicht mehr.
Zusammenfassend: der Arbeitnehmer muss dran kommen, das Personalbüro muss ihm sagen wo und wie, er darf Ablichtungen fertigen und gut ist.
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