Einsichtnahme in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, etc...

12. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)
Einsichtnahme in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, etc...

Arbeitnehmer (AN) ist bei einem großen tarifgebundenen Arbeitgeber (AG) mit einem Betriebsrat (BR) eingestellt.

Seine Rechte und Pflichten die sich aus diesem Arbeitsverhältnis ergeben sind in vielen unterschiedlichen Vertragswerken geregelt, im wesentlichen sind dies: Arbeitsvertrag, Arbeitsordnung, diverse Betriebsvereinbarungen, Tarifvertrag und der Manteltarifvertrag.

Arbeitsvertrag und Arbeitsordnung liegen ihm vor, aber hat AN ein Anrecht darauf das ihm der AG eine Einsicht in die anderen Verträge auch gewährt? Wenn ja, in welcher Form? Darf sich der AN z.B. private Kopien von diesen Verträgen machen?

-- Editiert von pk2019 am 12.08.2019 20:47

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Den Betriebsrat fragen, dafür ist der da.

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#2
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von so475670-44):
Den Betriebsrat fragen, dafür ist der da.


Sicherlich, fragen kann man überall.
Meine Frage bezog sich jedoch auf die Rechte des AN und die diesbezüglichen Pflichten des AG.

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#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Okay, Entschuldigung für die lapidare Kürze.

Die Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (dazu gehört auch die Arbeitsordnung) können im Betriebsratsbüro eingesehen und i.d.R. auch kopiert werden. (Mantel-)Tarifverträge sind oft auch im Netz veröffentlicht.

Gibt es keinen BR oder hat der AN keine Lust, sich dorthin zu wenden, kann man auch die/den Vorgesezte/n oder HR (Personalabteilung) um Einsichtnahme bitten*, der AG ist verpflichtet, dem AN Einblick in diese Unterlagen zu gewähren und Kopien zuzulassen, soweit sie für den individuellen AV von Belang sind.

* "Bitte" oder "fragen" ist die höfliche und kultivierte Umschreibung für "Ich fordere Sie auf..."


-- Editiert von so475670-44 am 12.08.2019 21:41

-- Editiert von so475670-44 am 12.08.2019 21:42

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Viele Dank für die schnelle Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Arbeitsordnung, diverse Betriebsvereinbarungen,

Sollten öffentlich aushängen / ausliegen



Zitat (von pk2019):
Tarifvertrag und der Manteltarifvertrag.

Müssen öffentlich aushängen / ausliegen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32253 Beiträge, 5665x hilfreich)

Große Unternehmen verweisen heutzutage aufs Netz, wo die umfangreichen Tarifverträge und Manteltarifverträge lesbar sind. Damit wäre die Pflicht des AG *erledigt*.
Von dort kann sich jeder, der das noch immer gern in Papier-- im Ordner-- im Schrank hat-- alles ausdrucken.
Im Arbeitsvertrag findet sich höchstwahrscheinlich ein entsprechender Hinweis, wo man TV und MTV findet.

die BV sollten beim BR einsehbar und kopierbar sein.

-- Editiert von Anami am 13.08.2019 12:45

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das mit dem jedermann zugängig machen, als Hardcopy, das ist so eine Sache. Wir hatten in unseren edelsten Zeiten an allgemein zugänigen Stellen Tische mit all dem Krempel stehen. Nichts war so oft geklaut, wie das ausgelegte Material. Eine Grundausstattung bei Vertragsabschluß mitgeben, das war auch blöd, weil sich die Verträge ja ändern, und wer aktualisiert die Loseblattsammlungen? Am praktikabelsten war die Betriebsratslösung, allerdings war dort die Einsichtnahme/Fotokopierlösung nach leidvoller Erfahrung auch dort nur unter Aufsicht möglich. Der Betrieb hat dem BR-Büros natürlich dieses Material uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Damit war die Aufgabe des AG erfüllt, diese Sachen zur Verfügung zu stellen. Muss nicht überall sein.

Dazu gibt es ja heutzutage noch das www. Die Probleme, die wir vor 40 Jahren hatten, die existieren ja heute nicht mehr.

Zusammenfassend: der Arbeitnehmer muss dran kommen, das Personalbüro muss ihm sagen wo und wie, er darf Ablichtungen fertigen und gut ist.

wirdwerden

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