Hallo,
2005 wurde ich wegen eines Verkehrsdelikts zu 20 Tagessätzen zu 10€ und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Diese Strafe dürfte meines Wissens nicht im Führungszeugnis stehen, aber müsste noch im BZR stehen. Nun soll ich eine Erklärung unterschreiben, in der ich auch Auskunft gebe über nicht getilgte Strafen im BZR. Muss ich diese Strafe angeben? Was könnte mir passieren, wenn ich diese Strafe verschweige?
Viele Grüße
Skipp
Einstellung Agentur für Arbeit trotz BZR Eintrags?
Um welche Art von Einstellung geht es denn? Der AG kann in speziellen Fällen nach solchen Sachen fragen wenn sie mit der angestrebten Tätigkeit im Zusammenhang stehen. Wie z.B. jemand, der wegen Diebstahl verurteilt ist für die Kasse im Supermarkt, oder Verkehrsdelikt als Busfahrer...
Genauso kann ein AG auch die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen.
Das Verschweigen dieses möglichen Eintrags MUSS keine Konsequenzen nachsichziehen. Evtl. drauf ankommen lassen.
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Hi,
ich würde mal vermuten, daß bei der Einstellung ins Angestelltenverhältnis keine BZR-Abfrage erfolgt.
Gruß vom mümmel
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Hi, ersteinmal danke für eure Antworten. Also es handelt sich um eine Stelle als Arbeitsvermittler und ich weiß echt nicht was ich tun soll. Mein Freund hatte in einer Arge nachgefragt, ob ein bzr eintrag nachteilig sei. Der Typ meinte, dass die Arge bei jeder Einstellung einen Auszug ins BZR anfordern würden. Eigentlich haben die BA bzw. keine uneingeschränkte Auskunft,das wäre ja echt krass. Es handelt sich um ein Angestelltenverhältnis. Hab nur Angst, dass sie doch drankommen und ich dann gekündigt werde, hab gerade erst angefangen.
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Ich denke im öffentlichen Bereich bzw. mit Kontakt zu "abhängigen Personen" (hier: Arbeitsuchende) möchte man sicher gehen, dass die Arbeitsvermittler nicht aus einer "Notlage" heraus falsch handeln. Ich meine damit, dass man als Arbeitsvermittler nicht erpressbar sein sollte - der Ruf der BA ist durch diverse "schwarze Schafe" ja bereits diverse Male in die Medien gelangt.
Vielleicht ist hier die Flucht nach vorne die Beste. Denn dein Delikt steht in keinem Zusammenhang mit der angestrebten/ausgeübten Tätigkeit.
Du schreibst Du sollst eine Erklärung über nicht getilgte Strafen unterschreiben. Wie verhält sich denn dein Delikt? Ist da noch etwas, dass dir in den Rücken fallen kann?
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Ich denke im öffentlichen Bereich bzw. mit Kontakt zu "abhängigen Personen" (hier: Arbeitsuchende) möchte man sicher gehen, dass die Arbeitsvermittler nicht aus einer "Notlage" heraus falsch handeln. Ich meine damit, dass man als Arbeitsvermittler nicht erpressbar sein sollte - der Ruf der BA ist durch diverse "schwarze Schafe" ja bereits diverse Male in die Medien gelangt.
Vielleicht ist hier die Flucht nach vorne die Beste. Denn dein Delikt steht in keinem Zusammenhang mit der angestrebten/ausgeübten Tätigkeit.
Du schreibst Du sollst eine Erklärung über nicht getilgte Strafen unterschreiben. Wie verhält sich denn dein Delikt? Ist da noch etwas, dass dir in den Rücken fallen kann?
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Ich denke im öffentlichen Bereich bzw. mit Kontakt zu "abhängigen Personen" (hier: Arbeitsuchende) möchte man sicher gehen, dass die Arbeitsvermittler nicht aus einer "Notlage" heraus falsch handeln. Ich meine damit, dass man als Arbeitsvermittler nicht erpressbar sein sollte - der Ruf der BA ist durch diverse "schwarze Schafe" ja bereits diverse Male in die Medien gelangt.
Vielleicht ist hier die Flucht nach vorne die Beste. Denn dein Delikt steht in keinem Zusammenhang mit der angestrebten/ausgeübten Tätigkeit.
Du schreibst Du sollst eine Erklärung über nicht getilgte Strafen unterschreiben. Wie verhält sich denn dein Delikt? Ist da noch etwas, dass dir in den Rücken fallen kann?
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