Einstellung als Beamter trotz Geldstraße nach §316 StGB

16. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
DRBayern
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellung als Beamter trotz Geldstraße nach §316 StGB

Hallo an alle,

vor etwa 3,5 Jahren (Apr. 2019) habe ich einen schweren Fehler begangen und bin nach §316 StGB zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und Führerscheinentzug bzw. Sperrfrist von einigen Monaten rechtskräftig verurteilt wurden. Ich habe die Strafe akzeptiert, meinen Fehler eingesehen und mir seither nichts mehr zu schulden kommen lassen, sondern eher vorbildlich gelebt, mit reger Beteiligung im Ehrenamt (sozialer Bereich).

Im Sommer 2020 habe ich meinen Vorbereitungsdient für das Lehramt in Bayern aufgenommen und wurde nach Prüfung durch das Rechtsreferat des Kultusministeriums, anschließender Stellungnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Unter der Bedingung, dass bei ich der nächsten ähnlichen Tag fristlos entlassen werde.
Ich habe meinen Vorbereitungsdienst beendet, mit gutem Abschluss und auch einer teils überdurchschnittlichen Beurteilung. Ich habe meine Ehrenämter fortgeführt und mein Engagement erweitert und mir wie gesagt nichts mehr zu Schulden kommen lassen.

Nun habe ich mich auf die Übernahme in den Staatsdienst beworben, ein Angebot für eine Planstelle erhalten und stehe prinzipiell kurz vor der Verbeamtung auf Probe. Aktuell findet mein Fall sich in erneuter Prüfung im Rechtsreferat, aktuell arbeite ich bereits an der Schule (mit vollem Lehrauftrag), habe aber noch keine Information über den Verlauf der Prüfung.

Kann ich mit einer Verbeamtung rechnen oder sollte ich mich darauf einstellen "nur" angestellt zu werden oder gar gänzlich abgelehnt zu werden?

Meines Wissens nach hat der Dienstherr einen gewissen Ermessensspielraum bzgl. meiner charakterlichen Eignung, die aufgrund der Straftat berechtigter Weise angezweifelt werden darf. Mein übriges Leben ist allerdings (ohne Prahlen zu wollen) eher vorbildlich und sollte doch mit betrachtet werden, oder?

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Grüße!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Zitat (von DRBayern):
Kann ich mit einer Verbeamtung rechnen oder sollte ich mich darauf einstellen "nur" angestellt zu werden oder gar gänzlich abgelehnt zu werden?

Tja - die berüchtigte Glaskugelfrage. Möglich, denkbar sind alle Varianten.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32882 Beiträge, 17268x hilfreich)

Na, eine Verbeamtung mit Vorstrafe würde ich schon ausschließen. Die könnte aber nachgeholt werden, wenn der BZR-Eintrag getilgt wird. Das wird dann wohl 2024 sein, wenn ich mal unterstelle, dass das Urteil im Jahr 2019 verhängt wurde.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
DRBayern
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade erfahren, dass ich einen beamtenrechtlichen Übergangsvertrag erhalten habe. Meines Wissens nach wird dieser nur vergeben, wenn die Absicht besteht, ein Beamtenverhältnis zu begründen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

... schau einer an: es gibt noch ein Viertes. Glückwunsch!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Immobilienhai
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Schulbehörde sollte von der Vorstrafe nichts wissen, da sie nicht im Führungszeugnis steht.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DRBayern
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Immobilienhai):
Die Schulbehörde sollte von der Vorstrafe nichts wissen, da sie nicht im Führungszeugnis steht.

Doch, doch. Denn beim Ausfüllen des Personalbogens bzw. der Dokumente bzgl. Ermittlungsverfahren wird man gefragt, ob man "jemals rechtskräftig verurteilt" wurde. Dies war in meinem Fall zu bejahen. Besonders, weil die Schulbehörde im Falle der Gymnasium das Kultusministerium ist, damit also eine oberste Landesbehörde und ich darüber informiert wurde, dass sie sich die Einträge aus dem BZR einholt. Da steht es ja drin. Aber selbst nach Ablauf der Tilgungsfrist und der damit einhergehenden Löschung aus dem BZR, müsste ich es bejahen, da es ja heißt "jemals".

Naja. Ich freue mich gerade darüber, immerhin den Übergangsvertrag erhalten zu haben. Das zeigt ja, dass es nicht aussichtslos ist und dass ich weiterhin in Betracht komme, überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis zu erhalten.

Der Vollständigkeit halber werde ich euch über den Ausgang natürlich informieren. Das könnte ja vielleicht auch für andere mit einem ähnlichen Delikt interessant sein.

Liebe Grüße und danke für eure Antworten bis hier hin.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DRBayern
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

So, die Urkunde ist da und ich wurde zum Beamten auf Probe benannt. Ich bin froh, dass es doch alles geklappt hat und alles nun hinter mir gelassen ist. Endlich kann ich damit für immer abschließen. Ich habe meine Lehre gezogen und werde so etwas ganz sicher nie wieder tun.

Ich hoffe, dass dieser Beitrag für irgendwen in der Zukunft hilfreich sein kann.

Liebe Grüße und alles Gute,
DRBayern

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von DRBayern):
So, die Urkunde ist da und ich wurde zum Beamten auf Probe benannt.
Dem Lehrermangel sei Dank.

Zum Glück kommen die Regierungen der deutschen Bundesländer nicht auf die Idee, auch dem Richtermangel mit solchen Zugeständnissen bei den Zugangsvoraussetzungen entgegenwirken zu wollen.

Und was namentlich Sie betrifft:
Wenn es einmal an einer Schule bekannt geworden ist dann ist es allen bekannt.
Gegner hat jeder Lehrer - unter den Eltern wie unter den Schülern.
Da bekommen Sie noch Schwierigkeiten genug!

4x Hilfreiche Antwort

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