Hallo.
Ich wurde vor ca. 6 Monaten gekündigt. Letzter Arbeitstag 31. März.
Auszug Kündigung:
Bedingt durch die Auflösung der Business Unit „XXX" und die Einstellung sämtlicher Vertriebs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich „XXXXX", kündi-gen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeits-vertrag vom 13. Juli 2021. Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblicher Er-fordernisse nach § 1 Abs. 2 S. 1 des Kündigungsschutzgesetz mit ordentlicher Kündi-gungsfrist zum 31. März 2025, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
---> Letzte Woche veröffentlichte mein Ex-Arbeitgeber in genau diesem Bereich eine neue Stelle. (Nicht meine Ex-Position, aber eine die in meinen Abteilungsbereich gefallen wäre).
Anfechtbar ?
Vg
Einstellung von Neupersonal nach meiner Betriebsbedingten Kündigung
Nein.
wirdwerden
Warum ? Begründung ?
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Das ist 6 Monate her, das kann sich die betriebliche Situation schon mehrfach geändert haben. Bei 6 Tagen könnte man mal über eine Anfechtung nachdenken. 6 Wochen ist schon zu viel.
anhand dessen
Zitat :Nicht meine Ex-Position
und der Zeit sehe ich es auch nicht als anfechtbar
Ok. Dann "hilft" nur ein Email dass die Dreistigkeit hervorhebt.
Zitat :Ok. Dann "hilft" nur ein Email dass die Dreistigkeit hervorhebt.
Was versprichst du dir von dieser eMail?
Vermutlich wird dein ehemalige Arbeitgeber nicht mal reagieren, und dann ärgerst du dich noch mehr.
Wo siehst du eine Dreistigkeit des AG? Ich erkenne da gar nichts Dreistes.Zitat :Ok. Dann "hilft" nur ein Email dass die Dreistigkeit hervorhebt.
Der Bereich X könnte aus 1001 Gründen umstruktiert, und neu aufgestellt worden sein. Das war und ist Sache des AG seit März.
Der AG benötigt nun wieder für den Bereich X einen Mitarbeiter.
Das sind ganz normale betriebliche Vorgänge.
Du könntest dich darauf bewerben, auch wenn die Anforderungen nicht genau deiner Ex-Position entsprechen.
Wobei grundsätzlich festgestellt werden muss das sich ein AG in einer solchen Situation auch strafbar machen kann. Wenn er wissentlich falschen Angaben macht um betriebsbedingte Kündigungen umzusetzen, letztendlich aber keine Betriebsveränderung plant sondern nur altes Personal durch neues Personal ersetzen will, so könnte durchaus ein strafrechtlich relevanter Betrug vorliegen.
Problem: Wenn sich der AG nicht ausgesprochen blöd anstellt ist ein solcher Betrug kaum nachweisbar.
Brauche keine Antwort. Ein paar bestimmte Leute in CC reichen um seine Fehlentscheidung "öffentlich" zu machen. Das straft ihn mehr als eine, laut euch, nicht durchsetzbare Klage. Kein böses email. Es reicht in einem Satz kurz seine Verwunderung zum Ausdruck zu bringen. Zumindest meine Meinung
Zitat :Ein paar bestimmte Leute in CC reichen um seine Fehlentscheidung "öffentlich" zu machen.
Vorsicht, Bumerang! Wenn man solche Behauptungen in Umlauf bringt, sollte man sie gut belegen können, sonst könntest Du Dir damit jede Menge Ärger einhandeln.
Zitat :Letzte Woche veröffentlichte mein Ex-Arbeitgeber in genau diesem Bereich eine neue Stelle. (Nicht meine Ex-Position, aber eine die in meinen Abteilungsbereich gefallen wäre).
Anfechtbar ?
Nein. Es ist ja eine andere Position.
Zitat :Warum ? Begründung ?
Weil es eine andere Position ist...
Wenn ein Schweißer gekündigt wird, weil es keinen Schweißer mehr im Betrieb braucht, kann diese betriebsbedingte Kündigung nicht mit dem Argument angefochten werden, der Betrieb habe kurz darauf die Stelle eines Buchhalters oder eines Zerspanungsmechanikers ausgeschrieben...
Dann bewirb Dich doch auf diese Stelle. Immerhin kennst Du einen Teil der Mitarbeiter. Abläufe sind Dir bekannt.
Person ist im Unternehmen bekannt.
Rache oder ähnliches mit Mails schreiben bringt nichts positives.
Deine Meinung steht dir ja frei. Also tu doch, was du meinst...Deine *Rachegedanken* kannst du nach eigenem gusto ausleben.Zitat :Zumindest meine Meinung
Deine Frage ans Forum wurde beantwortet.
Anfechtbar ist weder deine betriebsbedingte Kündigung noch das, was der Ex-AG seit März im Bereich X machte, und auch nicht das neue Stellenangebot.
Zitat :Dann bewirb Dich doch auf diese Stelle. Immerhin kennst Du einen Teil der Mitarbeiter. Abläufe sind Dir bekannt.
Person ist im Unternehmen bekannt.
Wenn ein Interesse seitens des Arbeitgebers bestünde, den Mitarbeiter auf der bisherigen Stelle X künftig für die Aufgaben der Stelle Y einzusetzen...
... dann hätte man dem Mitarbeiter das zweifellos längst angeboten.
Wenn das nicht geschehen ist, spricht das für eine von zwei Möglichkeiten: a) der Mitarbeiter, dessen Tätigkeit wegfällt, ist für die neue Tätigkeit nicht qualifiziert, oder b) man möchte die Gelegenheit nutzen, sich von diesem Mitarbeiter möglichst problemlos zu trennen. Eine "Win-Win-Situation" für den Arbeitgeber sozusagen...
Zitat :Wenn das nicht geschehen ist, spricht das für eine von zwei Möglichkeiten: a) der Mitarbeiter, dessen Tätigkeit wegfällt, ist für die neue Tätigkeit nicht qualifiziert, oder b) man möchte die Gelegenheit nutzen, sich von diesem Mitarbeiter möglichst problemlos zu trennen.
c) Der Arbeitgeber hat den MA 6 Monate nach Ausscheiden gar nicht mehr auf dem Schirm (weil er dem AG sowieso unwichtig war und Gefühlsduselei outgesourced wurde...)
Zitat :Ich wurde vor ca. 6 Monaten gekündigt. Letzter Arbeitstag 31. März.
Seit Ihr dann im Guten auseinander gegangen?
Wenn ja, dann kannst Du doch mal anrufen und fragen wegen der Stelle, ob es nicht von Vorteil wäre, Dich wieder einzustellen? Evtl. beißt sich der AG ja auch schon in den Allerwertesten, weil er Dich gekündigt hat?
Alles andere Nachtreten würde ich lassen, kann später nur negativ auf Dich zurückfallen.
Die besagte Stelle wäre nicht für MICH gedacht ! Ich habe die Kompetenzen nicht.
Sie wäre eine Stelle für einen potentiellen Mitarbeiter von mir.
Was mich an dem Ganzen stört ist nicht der Fakt dass mir die Stelle nicht angeboten wurde, sondern dass mein Exarbeitgeber MEINE Ex-Abteilung wieder "eröffnet" hat, obwohl im Kündigungsschreiben stand:
Bedingt durch die Auflösung der Business Unit „XXX" und die Einstellung sämtlicher Vertriebs- und Entwicklungstätigkeiten im Bereich „XXXXX", kündi-gen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, begründet durch den Arbeits-vertrag vom 13. Juli 2021. Die Kündigung erfolgt aufgrund dringender betrieblicher Er-fordernisse
Klar wird er mich als ehemaliger Abteilungsleiter nicht wegen einem neuen Mitarbeiter anstellen, aber im Kündigungsschreiben zu schreiben, dass er die Business Unit nicht fortführt und nach 6 Monaten doch wieder in dem Bereich tätig ist, ist zumindest unverschämt.
Man liest, dass 1 Stelle ausgeschrieben wurde. Von Abteilung liest man nichts.Zitat :sondern dass mein Exarbeitgeber MEINE Ex-Abteilung wieder "eröffnet" hat,
Vielleicht wird diese 1 neue Stelle einer anderen, noch bestehenden Abteilung zugeordnet.
Vielleicht hatte der AG das Recht, die Kompetenzen und neue Notwendigkeiten, innerhalb der 6 Monate eine andere Strategie und Personalplanung zu entwickeln und nun dafür mind. 1Stelle für 1 Mitarbeiter auszuschreiben.
Vielleicht hat der AG zum Jahresbeginn auch einen besonderen Weg gewählt, weil er dich seit Juli 21 als Abteilungsleiter kannte.
Etwas Unverschämtes ist nicht zu erkennen.
...was ist dir seit 21.9. an den vielen Antworten noch nicht klar?
eure Antworten sind verständlich, aber wie würdet ihr euch persönlich fühlen wenn ihr mit dem Argument gekündigt werdet dass die Abteilung nach euch geschlossen wird und 6 Monate wieder "eröffnet".
Es geht bei rechtlichen Fragen nicht um Gefühle sondern um geltendes Recht. Die Enttäuschung kann jeder nachvollziehen .. aber es ist nunmal wie es ist
Zitat :eure Antworten sind verständlich, aber wie würdet ihr euch persönlich fühlen wenn ihr mit dem Argument gekündigt werdet dass die Abteilung nach euch geschlossen wird und 6 Monate wieder "eröffnet".
Schei.e
Hatte ich auch schon, wegen längerer Krankheit gekündigt, aber angeblich betriebsbedingt.... 2 Wochen nach der Einigung vor dem Arbeitsgericht wurde die Stelle neu ausgeschrieben.
Das Gefühl geht aber auch wieder vorbei....
Und jetzt?
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