Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

10. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
cascadeur
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst

Hallo zusammen,

folgendes Szenario: AN hat bei einer Stadt als Sozialarbeiter einen Arbeitsvertrag unterschrieben und hat sein Arbeitsverhältnis auch schon begonnen. Jetzt sollte der AN noch zur Einstellungsuntersuchung (Blutentnahme und Drogenscreening). Beides wurde vom AN abgelehnt. Muss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// Muss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen?
Du wirst es erfahren, denke ich. In der Probezeit ist eine Kündigung immer drin und zwar ganz 'grundlos', d.h. ohne dass Gründe angegeben werden müssen. 'Rechnen' muss AN also immer mit einer Kündigung in der Probezeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Abgesehen von der Kündigung generell in der Probezeit sollte man folgendes überlegen:

Sehr wahrscheinlich wird im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten sein, dass die Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Einstellungsuntersuchung erfolgt.
Normalerweise steht da auch in etwa, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet ist, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von cascadeur):
Beides wurde vom AN abgelehnt.

Begründung?



Zitat (von cascadeur):
Muss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen?

Ja. Dafür ist die Probezeit gedacht, das man sich "inkompatibler" Vertragspartner recht einfach entledigen kann.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.019 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen