Hallo zusammen,
folgendes Szenario: AN hat bei einer Stadt als Sozialarbeiter einen Arbeitsvertrag unterschrieben und hat sein Arbeitsverhältnis auch schon begonnen. Jetzt sollte der AN noch zur Einstellungsuntersuchung (Blutentnahme und Drogenscreening). Beides wurde vom AN abgelehnt. Muss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen?
Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst
10. Juni 2018
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Frage vom 10. Juni 2018 | 08:06
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 4x hilfreich)
Einstellungsuntersuchung im öffentlichen Dienst
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#1
Antwort vom 10. Juni 2018 | 08:13
Von
Status: Weiser (17379 Beiträge, 6471x hilfreich)
/// Muss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen?
Du wirst es erfahren, denke ich. In der Probezeit ist eine Kündigung immer drin und zwar ganz 'grundlos', d.h. ohne dass Gründe angegeben werden müssen. 'Rechnen' muss AN also immer mit einer Kündigung in der Probezeit.
#2
Antwort vom 10. Juni 2018 | 12:44
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
Abgesehen von der Kündigung generell in der Probezeit sollte man folgendes überlegen:
Sehr wahrscheinlich wird im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten sein, dass die Einstellung vorbehaltlich des Ergebnisses der Einstellungsuntersuchung erfolgt.
Normalerweise steht da auch in etwa, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet ist, wenn das Ergebnis negativ ausfällt.
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#3
Antwort vom 10. Juni 2018 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119627 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatBeides wurde vom AN abgelehnt. :
Begründung?
ZitatMuss der AN jetzt mit der Kündigung (innerhalb der Probezeit) rechnen? :
Ja. Dafür ist die Probezeit gedacht, das man sich "inkompatibler" Vertragspartner recht einfach entledigen kann.
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