Hallo -
ich habe am 01.05. eine Stelle im öfftl. Dienst als Angestellter angetreten. Probezeit sechs Monate, Einstellung unter Vorbehalt gesundheitlicher Eignung. Nun bekam ich heute einen Anruf, dass ich gestern einen Termin zur Einstellungsuntersuchung nicht wahrgenommen habe. Nicht mein Fehler, da ich nach Umzug meine neue Adresse frühzeitig mitgeteilt hatte und der Brief an meine alte, nunmehr ungültige Adresse ging. Dies wird mir aber auch nicht vorgeworfen, es soll einfach einen neuen Termin geben (im Dezember). Meine Frage zielt allerdings auf etwas Anderes ab:
Probezeit lief ja nach sechs Monaten ab, also am 31.10. Ich war zwischendurch nicht krank und hatte auch keinen Urlaub, also kein Grund für Verlängerung der Probezeit. Innerhalb dieses Zeitraums hatte ich (außer dem nicht von mir verschuldeten Irrläufer) keine Einladung für die Untersuchung erhalten (und auch der gestrige Termin wäre ja bereits außerhalb der Probezeit gewesen)
Nun meine Fragen:
1. Muss ich dennoch an der Untersuchung teilnehmen oder ist der Zeitraum irgendwann verwirkt?
2. Auch wenn ich nicht davon ausgehe: Einfach unterstellt, die Untersuchung käme zum Ergebnis, die gesundheitliche Eignung wäre nicht vorhanden, welche Konsequenzen hätte dies?
Einstellungsuntersuchung nach Ende Probezeit
3. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 3. November 2021 | 18:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellungsuntersuchung nach Ende Probezeit
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#1
Antwort vom 3. November 2021 | 18:34
Von
Status: Weiser (16790 Beiträge, 6285x hilfreich)
Wahrscheinlich bist du nicht verpflichtet, die Eignungsuntersuchung zu machen resp. machen zu lassen, es sei denn, sie wäre für den Job vorgeschrieben.
Suche bitte : Rechtliche Klarheit zu Eignungsuntersuchungen ... (führt zu einer pdf-Datei)
-- Editiert von blaubär+ am 03.11.2021 18:38
#2
Antwort vom 3. November 2021 | 20:50
Von
Status: Unbeschreiblich (116097 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatMuss ich dennoch an der Untersuchung teilnehmen :
Nein.
Zitatist der Zeitraum irgendwann verwirkt? :
Ja, so in 1-2 Jahren eventuell.
ZitatEinfach unterstellt, die Untersuchung käme zum Ergebnis, die gesundheitliche Eignung wäre nicht vorhanden, welche Konsequenzen hätte dies? :
Ende des Arbeitsverhältnis.
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#3
Antwort vom 3. November 2021 | 22:05
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatEnde des Arbeitsverhältnis. :
Wieso bist du dir da so sicher? Ohne Kenntnis der einzel- oder tarifvertraglichen Voraussetzungen?
#4
Antwort vom 3. November 2021 | 22:08
Von
Status: Unbeschreiblich (116097 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatOhne Kenntnis der einzel- oder tarifvertraglichen Voraussetzungen? :
ZitatEinstellung unter Vorbehalt gesundheitlicher Eignung :
#5
Antwort vom 4. November 2021 | 07:53
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Du musst teilnehmen.Zitat1. Muss ich dennoch an der Untersuchung teilnehmen oder ist der Zeitraum irgendwann verwirkt? :
Ende des Anstellungsverhältnis zwei Wochen nach Unterrichtung über die nicht gesundheitliche Eignung.Zitat2. Auch wenn ich nicht davon ausgehe: Einfach unterstellt, die Untersuchung käme zum Ergebnis, die gesundheitliche Eignung wäre nicht vorhanden, welche Konsequenzen hätte dies? :
Siehe Einstellungsuntersuchung TVÖD
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/aerztliche-untersuchung-2-einstellungsuntersuchung_idesk_PI13994_HI710473.html
#6
Antwort vom 4. November 2021 | 08:21
Von
Status: Schüler (163 Beiträge, 11x hilfreich)
ZitatZitat (von FancyFox): :
Ohne Kenntnis der einzel- oder tarifvertraglichen Voraussetzungen?
Zitat (von Lanin):
Einstellung unter Vorbehalt gesundheitlicher Eignung
Extrem dünne Argumentation.
https://openjur.de/u/125080.html
#7
Antwort vom 4. November 2021 | 18:09
Von
Status: Unbeschreiblich (116097 Beiträge, 39209x hilfreich)
ZitatDu musst teilnehmen. :
Dafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage. Wo bitte soll der Zwang zum "muss" denn herkommen? Die Teilnahme ist und bleibt freiwillig.
ZitatExtrem dünne Argumentation. :
Nö.
Zitathttps://openjur.de/u/125080.html :
Gelesen? Der Kläger nahm an der Untersuchung teil und ihm fehlte die gesundheitlicher Eignung nicht ...
#8
Antwort vom 5. November 2021 | 13:51
Von
Status: Junior-Partner (5470 Beiträge, 917x hilfreich)
Klar, wenn man die Worte des TE mal wieder auf die Goldwaage legt. Einen Zwang gibt es nicht, dann hat der TE halt mit den Konsequenzen zu leben.ZitatDafür fehlt es an jedweder Rechtsgrundlage. Wo bitte soll der Zwang zum "muss" denn herkommen? Die Teilnahme ist und bleibt freiwillig. :
#9
Antwort vom 5. November 2021 | 14:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30396 Beiträge, 5437x hilfreich)
ZitatProbezeit sechs Monate, Einstellung unter Vorbehalt gesundheitlicher Eignung. :
Die Weiterbeschäftigung wäre nicht möglich.ZitatEinfach unterstellt, die Untersuchung käme zum Ergebnis, die gesundheitliche Eignung wäre nicht vorhanden, welche Konsequenzen hätte dies? :
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