Einstufung im Tarifvertrag der Länder

30. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)
Einstufung im Tarifvertrag der Länder

Nach dem Tarifvertrag der Länder erfolgt die Einstufung eines neuen Mitarbeiters in die jeweilige Gehaltsstufe nach der zurückgelegten Berufspraxis nach dem Berufsabschluß. Ausbildungszeiten werden dabei also nicht berücksichtigt.

In meinem Fall ist es nun so, dass ich nach der Ausbildung zum Ind.-Kfm. etliche Jahre im Kaufm. Bereich gearbeitet habe. 1999 wechselte ich in die EDV-Branche und arbeitete da in verschiedenen Firmen als PC-/Netzwerktechniker. Nach einem Berufsabschluß wurde da nie gefragt.
Nach einer längeren Arbeitslosigkeit holte ich als Externer den Berufsabschluß als Fachinformatiker/Systemintegration nach. Nun fand ich eine neue Anstellung im öffentlichen Dienst und mußte nun erfahren, dass die Berufserfahrung seit dem Einstieg in die EDV-Branche (1999) bis zum Berufabschluß (2008) bei der Einstufung in die Gehaltsklasse nicht anerkannt wird. Auch die Zeiten der arbeitslosigkeit werden offensichtlich nicht eingerechnet.

Ist das tatsächlich rechtens, dass die Berufserfahrung vor dem Berufsabschluß bei der Tarifeinstufung völlig ignoriert werden darf? Damit wird ein neu eingestellter älterer Mitarbeiter (55 Jahre) genauso gestellt, wie ein 24-jähriger Berufsanfänger.

Gruß
Gerhard

-----------------
" "

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Bei der Entwicklung des TVöD war ausgewiesenes Ziel, den Anstieg der Gehaltskurve von Jung zu Alt deutlich zu knicken, die damals geringen Einstiegsgehälter für die Jungen sollten angehoben werden und die Zuwächse im Alter gedämpft - der TVöD ist durchaus als Spartarif angelegt gewesen. Das man sich in der Folge hart tun würde, erfahrenes Personal zu gewinnen, zu halten und angemessen zu bezahlen, ist in den Folgejahren deutlich geworden.
Auf der anderen Seite sind die Spielräume für Verhandlungen deutlich ausgeweitet worden: wo dringend Arbeitskräfte gesucht werden, kann durchaus besser eingruppiert werden.
"Rechtens" dürfte die Eingruppierung durchaus sein, jedenfalls in dem Sinne, das es im Tarif so vorgesehen ist.

-----------------
""

-- Editiert :blaubär: am 30.11.2013 19:37

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen