Eintrag im Führungszeugnis / Sozialer Beruf

3. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
trotzdem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintrag im Führungszeugnis / Sozialer Beruf

Hallo,

ich habe folgende Frage. Ich habe 2 Einträge in meinem Führungszeugnis, arbeite im sozialen Bereich und muss mein Führungszeugnis demnächst vorlegen. Meine Frage ist, abgesehen vom persönlichen Ermessen eines Personalchefs, ab wann kann bzw darf man nicht mehr mit Einträgen im Führungszeugnis im sozialen Bereich tätig sein. Gibt es dafür irgendwelche Regelungen?

Eintrag 1
Rechtskräftig seit 17.11.1994
9 sachlich zusammentreffende Fälle der Urkundenfälschung
Angewendete Vorschriften: STGB § 267, §53, §21
120 Tagessätze zu je 30 Euro

Eintrag 2
Rechtskräftig seit 13.10.2005
Verdacht des Diebstahls
Angewendete Vorschriften: STGB §242 Abs,1
4 Monate Freiheitsstrafe
Bewährungszeit 3 Jahre
Bewährungshelfer bestellt
Strafe erlassen mit Wirkung vom 24.11.2008

Da ich in einer Einrichtung für Sehbehinderte als Erzieher arbeite, stellt sich mir die Frage ob die Eintragungen nun meine Kündigung bedeuten können? Soweit ich weiß sind die No Gos nur körperliche Gewaltdelikte und sexuelle Misshandlungen etc... Fällt Diebstahl und eine längst verjährte Urkundenfälschung bzw erlassene Bewährungsstrafe wegen des Diebstahls auch als absolutes No Go und ist zwingender Kündigungsgrund???

Wäre für hilfreiche Auskünfte wirklich sehr dankbar!

MfG
t.d


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, da gibts keine pauschale Antwort. Es kommt auch drauf an, ob man z.B. mit Kindern/Jugendlichen arbeitet oder nicht und, wegen was genau man verurteilt wurde.

Mir fallen da spontan 2 Stellen ein, die arbeitsrechtlich relevant sein könnten.

1 x Hier klicken.
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Aber wie lange Einträge in einem Führungszeugnis stehen, kann dir wohl besser jemand im Forum Strafrecht sagen.

MfG

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Alte Einträge bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis sind kein "Künigungsgrund". Jedoch ein Einstellungshindernis.

Dein zweite Sraftat hast du wohl falsch verstanden, Verdacht auf Diebstahl gibt keine Strafe. Das muss ja schon ein schwer Diebstahl gewesen sein bei so einer Strafe.

Es stellt sich die Frage ob jemand der Klauen und Be*******n einfach nicht lassen kann Kinder erziehen sollte. Das sind keine "Jugendsünden aus lang verjährten Tagen, sondr harte Dinge vor kurzem.

Eine generelles verbot in Sozialen Berufen nicht zu arbeiten. jedoch werden vor allen Firmen die Führungszeugnisse sehen wollen da genauer hinsehen.

K.



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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
jedoch werden vor allen Firmen die Führungszeugnisse sehen wollen da genauer hinsehen.


Das tun sie mit Sicherheit ... und in einigen Bereichen ist das auch nachvollziehbar.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Da ich in einer Einrichtung für Sehbehinderte als Erzieher arbeite


Seit wann (Datum)?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Jeder seriöse Träger im sozialen Bereich lässt sich ein Führungszeugnis vorlegen.

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" Don`t feed trolls"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wenn du mit jugendlichen arbeitest, musst du das führungszeugnis vorlegen. und da geht es in der tat ausschließlich darum, missbrauch auszuschließen. da es aber derzeit nur ein einheitliches führungszeugnis gibt, erfährt der AG auch dinge, die ihn nichts angehen. (wenn du nicht mit jugendlichen arbeitest, wäre zu fragen, ob du überhaupt verpflichtet bist / werden kannst, ein führungszeugnis vorzulegen.)
ein AG der mitdenkt, sucht nach auswegen. bei uns ist es so gelöst, dass die f-zeugnisse bei datenschutzbeauftragten eingehen, der dem personalamt mitteilt, ob eine spezifische eintragung vorliegt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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