Einvernehmliche Entlassung in der Mitte des Monats

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
rufatin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einvernehmliche Entlassung in der Mitte des Monats

Wir haben mit meinem Arbeitgeber die Kündigung meines Arbeitsvertrags vereinbart, da das Unternehmen Kurzarbeit anstrebt, aber mein Visumsstatus es mir nicht erlaubt, Kurzarbeit zu machen, und ich sowieso geplant hatte, Deutschland sehr bald zu verlassen. Da ich aber noch einige Urlaubstage vom letzten Jahr hatte, auch einige Urlaubstage von diesem Jahr, dann haben wir uns darauf geeinigt, den Vertrag zum 15.04.2023 zu kündigen.
Nun meine Fragen:
1. Ich plane, Deutschland Anfang April zu verlassen. Zu diesem Zeitpunkt werde ich meine Urlaubstage nutzen, also keine Bindung an den Arbeitsplatz. Aber könnte ich mich auch zum sagen wir zum 05.04.2022 abmelden, da meine Kündigung ab dem 15.04.2023 aktiv ist?
2. Wie ist der Status meiner Krankenversicherung? Der Arbeitgeber zahlt bis zum 15.04.2023, aber soll ich den Rest des Aprils (16.04-30.04) zahlen? Zu diesem Zeitpunkt werde ich Deutschland bereits verlassen und mich abmelden.
3. Gibt es steuerliche Konsequenzen, wenn wir den Job mitten im Monat kündigen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31893 Beiträge, 5621x hilfreich)

zu 1: Du bist bis 15.4.23 beschäftigt. Deine Bindung an den Arbeitsvertrag/an den AG endet erst am 15.4.23.
Wenn du Urlaub beantragst, der AG dir den Urlaub genehmigt, dann kannst du in Urlaub gehen. Dann bist du bis 15.4.23 Arbeitnehmer im Urlaub.

zu 2: Krankenversichert bist du für den gesamten Monat April durch deinen AG. Du brauchst nichts zahlen.

zu 3: Nein.

Bei der ABH kannst du dich abmelden, bevor du D verlässt.

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