Einzelhandel Schließung wegen Corona - zur Arbeit kommen?

19. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Einzelhandel Schließung wegen Corona - zur Arbeit kommen?

Hallo,

das alles bezieht sich auf meinen letzten Beitrag. Ich habe das Ordnungsamt kontaktiert und die waren gerade bei meinem Kollegen im Geschäft und haben gesagt, dass er schließen muss. Ich habe heute frei, kann also nicht viel machen.

Jetzt sagte mein Chef eben zu meinen Kollegen "ja, dann ist heute eben zu und morgen mache ich wieder auf"

Jetzt habe ich Angst mich strafbar zu machen. Ich muss laut Plan nämlich morgen arbeiten. Wenn ich der Arbeit fernbleibe, bekomme ich ja eine Kündigung und wenn ich öffne, bekomme ich vom Ordnungsamt Stress und Ärger. Wie verhalte ich mich jetzt? Ich bin überfordert.

https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Corona-Einzelhandel-Verkauf-__f570495.html

-- Editiert von XoxoLappy am 19.03.2020 17:22

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du hast dich gestern nicht strafbar gemacht und du wirst dich auch morgen nicht strafbar machen. Allerdings kannst du ganz fiesen Ärger bekommen, wenn dein Arbeitgeber dir Arbeitsverweigerung vorwirft. Und ich halte es nicht für sonderlich hilfreich, wenn du in derselben Sache immer und immer wieder einen Threat aufmachst.

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#2
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du hast dich gestern nicht strafbar gemacht und du wirst dich auch morgen nicht strafbar machen. Allerdings kannst du ganz fiesen Ärger bekommen, wenn dein Arbeitgeber dir Arbeitsverweigerung vorwirft. Und ich halte es nicht für sonderlich hilfreich, wenn du in derselben Sache immer und immer wieder einen Threat aufmachst.


Der Beitrag von gestern wurde geschlossen, darum musste ich einen neuen aufmachen.

Ich möchte die Arbeit nicht verweigern, aber auch nicht in Schwierigkeiten geraten.

Jetzt heißt es. Laden komplett zu und Handynummer rausgeben. Bei Reparaturen die Geräte außerhalb der Ladenfläche annehmen und reparieren. Wenn fertig, wieder außerhalb der Ladenfläche herausgeben. Ich bin verzweifelt :(

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Jetzt sagte mein Chef eben zu meinen Kollegen
Dein Chef sollte dir was sagen--- wenn es um deine Schicht morgen geht.
Zitat (von XoxoLappy):
Wenn ich der Arbeit fernbleibe, bekomme ich ja eine Kündigung
Ach, wem hat er das denn gesagt?
Und wolltest du nicht sowieso gekündigt werden?

-- Editiert von Anami am 19.03.2020 17:46

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#4
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von XoxoLappy):
Jetzt sagte mein Chef eben zu meinen Kollegen
Dein Chef sollte dir was sagen--- wenn es um deine Schicht morgen geht.
Zitat (von XoxoLappy):
Wenn ich der Arbeit fernbleibe, bekomme ich ja eine Kündigung
Ach, wem hat er das denn gesagt?


Zum letzten: ist ja das Ergebnis meines Handelns wenn ich morgen nicht auftauche bzw. nicht auftauchen möchte. Ja, wollte ihr ursprünglich. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat sich merklich verschlechter. Da gehe ich das Risko einer Kündigung nicht ein, bevor ich nichts neues habe.

Weiß auch gar nicht, ob es erlaubt ist die Geräte außerhalb der Ladenfläche anzunehmen und dann später außerhalb der Fläche wieder herauszugeben. Ich komme den Menschen ja auch nahe. Sollen die mir ihr Gerät zuwerfen? Dann noch die Angst das ich oder die Geräte außerhalb der Fläche nicht versichert sind, die Anordnung eiskalt ignoriert wird.

-- Editiert von XoxoLappy am 19.03.2020 17:49

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17380 Beiträge, 6471x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, das hilft mir weiter :-)

Würde auch ganz klar sagen, dass ich nicht arbeiten darf. Weiß aber nicht, wie der Sachverhalt ist, wenn ich im Laden bin -> der komplett geschlossen ist -> und ich dann einen Anruf vom Kunden bekomme, das Gerät draußen abhole und bearbeite. Das alles geschieht dann ja außerhalb der Ladenfläche. Das ist eben das, was mich verunsichert.

-- Editiert von XoxoLappy am 19.03.2020 17:58

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
und Handynummer rausgeben.

Wessen Handynummer?



Zitat (von XoxoLappy):
Weiß auch gar nicht, ob es erlaubt ist die Geräte außerhalb der Ladenfläche anzunehmen und dann später außerhalb der Fläche wieder herauszugeben.

Das ist eine interessante Frage, die sollte man umgehend dem Ornungsamt stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Handynummer von mir - klar, werde ich verweigern. Aber seine. Da habe ich keinen Einfluss drauf.

Würdet ihr mir raten morgen zur Arbeit zu gehen, damit mir das nicht als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden kann und dann umgehend das Ordnungsamt zu kontaktieren?

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#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Würde auch ganz klar sagen, dass ich nicht arbeiten darf.
Das würde ich jetzt nicht so klar sagen. Nur weil das geschäft zu ist, heisst das nicht, dass es nicht doch irgendwelche Arbeiten gibt die man erledigen kann/muss.

Wenn es sonst zu deinem Aufgabenbereich gehört, z.B. Regale aufzufüllen, Warenbestände zu kontrollieren etc, dann können solche Arbeiten sicherlich auch erledigt werden.

Ein nicht hingehen zur Arbeit wäre meiner Meinung nach Arbeitsverweigerung, sprich ein Kündigungsgrund. Ausser du wirst von deinem AG freigestellt...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
XoxoLappy
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Das leuchtet ein. Und Kundenkontakt außerhalb der Ladenfläche? Also mein genannter Fall? Aufräumen kann ich ja, das ist ja gar kein Problem - und eben putzen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von XoxoLappy):
Die Handynummer von mir - klar, werde ich verweigern.




Zitat (von XoxoLappy):
Und Kundenkontakt außerhalb der Ladenfläche?

Gerade der Kundenkontakt ist es ja, der vermieden werden soll - wäre also auch verboten.
Zusenden wäre eine Alternative.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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