Einzelunternehmer und Minijob?

20. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Franz65
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Einzelunternehmer und Minijob?

Ich weiß nicht, ob ich beim Arbeitsrecht richtig bin, aber ich eine Frage zur Kombination von Selbstständigkeit und Minijob.
Ich betreibe als Einzelunternehmer einen Kurierdienst mit ganz normaler Umsatzsteuerpflicht und stelle somit meine Rechnungen mit 19% MwSt. Ist es mir erlaubt für den selben Auftraggeber gleichzeitig auch noch als 450€ Jobber zu arbeiten? Ich würde genau die gleiche Tätigkeit, nämlich Kurierfahrten durchführen, jedoch eine kürzere Tour.
Wegen der Coronakrise ist dem Auftraggeber nämlich ein 450€ Jobber weggefallen und er hat mir angeboten, dass ich diese Tour für ihn fahre. Ich würde mit meinem Fahrzeug fahren und bekäme den Mindestlohn. Für mein Fahrzeug soll ich über die Firma eine Mietgebühr mit MwSt. schicken und für die Tankrechnung in Vorleistung gehen, ihm die Belege aber zusenden da er sie mir dann hinterher ersetzen will.
Ich bin mir aber total unsicher ob das erlaubt ist, da man ja als normaler Arbeitnehmer nicht beim selben Arbeitgeber einen 450€ Job mit gleicher Tätigkeit annehmen kann und ich will mich ganz bestimmt nicht mit der Steuer oder Zoll anlegen. Es wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.I

-- Editiert von Franz65 am 20.04.2020 11:18

-- Editiert von Franz65 am 20.04.2020 11:20

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Den Knackpunkt siehst du wohl richtig: praktisch gleiche Tätigkeit, mal als Angestellter, mal als Freelancer - wie soll das zusammengehen? Denkbar allenfalls, wenn der 450-€-Job eine ganz andere Tätigkeit beinhaltet, etwa Pforten- oder Telefondienst.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120174 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Franz65):
Ich würde mit meinem Fahrzeug fahren

Privatfahrzeug oder Dein Firmenfahrzeug?



Zitat (von Franz65):
ich will mich ganz bestimmt nicht mit der Steuer oder Zoll anlegen.

Gute Einstellung.

Ich würde da einmal beim Zoll und einmal bei der Mini-Job-Zentrale anfragen.

Ich tendiere zu NEIN.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Warum soll das nicht gehen? Selbstständige dürfen selbstverständlich auch einen Minijob ausüben. Wie der sich hier in dem Fall dann zur selbstständigen Tätigkeit beim selben Auftraggeber (=Arbeitgeber) abgrenzt, ist nur eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien.

P.S.: Ich gehe davon aus, dass Du für Deinen Kurierdienst noch weitere Auftraggeber hast. Sonst wäre das Thema "Scheinselbstständigkeit" noch zu beleuchten.

-- Editiert von user08154711 am 20.04.2020 18:01

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